Kündigung wegen Eigenbedarf zurückziehen?

6 Antworten

Eine Wohnung haben wir ja schon von meiner Tante deswegen haben wir gesagt wir werden sie gemütlich renovieren

Also so wie ich es weiß ist die erste Kündigung wirksam und er kann sie nicht einfach zurück nehmen Und sagen wenn ihr kündigen wollt kündigt mit 3 monatiger Frist

Kann ich das sofortige auszugsrecht behalten oder muss ich mir Sorgen machen das noch etwas auf mich zu kommt ?

Ich will nämlich keinen Kontakt mehr zu ihm nur noch bei der Übergabe wenn wir draußen sind

´klar kann er diese Kündigung zurück ziehen, aber ihr habt jetzt auch das Recht auszuziehen!

Ihr  habt die Eigenbedarfskündigung akzeptiert!

Ihr könnt aufgrund der Klausel sofort ausziehen, denn es wäre ja Euer Nachteil wenn Ihr dieses Recht in Anspruch nimmt und der Vermieter plötzlich sagen würde, dass der Eigenbedarf weg fällt.

Ihr hättet vielleicht Kosten für einen Makler gehabt und vielleicht auch schon einen Mietvertrag unterschrieben.

Klar darf er das - ist doch seine Wohnung.

Deswegen könnt Ihr trotzdem ausziehen.

Gekündigt ist gekündigt. Du hast dich daraufhin wohnungsmäßig neu orientiert und eine andere Wohnung gefunden. Auch das Einräumen eines Sofortauszuges in  diesem Zusammenhang ist damit wirksam vereinbart worden. Dem Wunsch / der Forderung des Vermieters nach Annullierung nachzukommen bist du nicht verpflichtet. Er hat darauf keinen Rechtsanspruch. Er kann / muss sich einen anderen Mieter suchen.

Renovieren der alten oder der neuen Wohnung? Wenn alte, was steht dazu im Mietvertrag?


 

daniel2501 
Beitragsersteller
 04.07.2017, 03:38

Bei der alten Wohnung steht drinnen renovieren wie beim Einzug das ich streichen muss ist ja ok ich wollte nur auf nr sicher gehen ob er einfach sagen kann Nein er will kein Eigenbedarf mehr

Eine bekannte hat Immobilien und sie hat auch gesagt seine Kündigung ist wirksam und er kann sie nicht mehr zurück ziehen sein Pech sagte sie

Bei Eigenbedarf sollte man sich das genau überlegen

Ich danke euch für die vielen Antworten