Kündigung wegen Eigenbedarf! Was tun?

11 Antworten

Hier ein Link, der vielleicht hilfreich ist:

http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/vermieter-taeuscht-eigenbedarf-vor/

Heutzutage ist man gut beraten, wenn man Mitglied in einem Mieteschutzverein mit eingebundener Rechtschutzversicherung ist. Die dort tätigen Juristen sind auf dem neuesten Stand und erledigen auch den Schriftwechsel. Leider hat man drei Monate Wartezeit.

Bei meiner Eigenbedarfskündigung hätte ich ohne diesen Schutz nicht viel erreicht.

AnniiFee95 
Beitragsersteller
 14.04.2017, 13:11

vielen dank euch beiden.

Bitterkraut  14.04.2017, 12:57

Die Wartzeit gibts meistens nur auf den gerichtlichen Beistand, d.h. auf den Rechtsschutz. Rat bekommt man inmeinem Verein sofort. D.h. es wird einem genau erklärt, ob und wie man vorgehen sollte. Das ist schon mal viel besser als nix. Und man erfährt auch, ob es Sinn macht, einen Anwalt einzuschalten, ob man gute Chancen in einem Prozess hätte. 

Wende Dich an den Mieterschutzbund. Selbst wenn Du kein Mitglied bist, wird man Dir dort helfen können. Die haben auch Anwälte im Haus, die Du telefonisch kontaktieren kannst. Das wird wohl nicht kostenlos erfolgen, aber dann bist Du mit den Informationen wenigstens auf der sicheren Seite.

KangalLove  14.04.2017, 14:20

Wenn man kein Mitglied ist bekommt man keine Hilfe. nichtmal mit ja oder nein wird einer frage beantwortet

Bitterkraut  14.04.2017, 12:55

Wenn man kein Mitgleid ist, muß man eines werden, bevor man Hilfe bekommt, d.h. man muß einen Jahresbeitrag von 50-80 Euro zahlen, dann gibts Hilfe. Würden die auch Nichtmitgliedern zur Verfügung stehen, würde der Verein seinen Sinn und seine Berechtigung verlieren. 

Der Verein lebt ja von Mitgliedsbeiträgen. Die Anwälte dort arbeiten für den Verein, die bekommen Geld dafür. Solche Vereine sind Solidargemeinchaften. Viele zahlen einen Anwalt für alle, den dann jeder bei Bedarf in Anspruch nehmen kann. Warum soll ich für Leute mitzahlen, di eihrerseits nicht Mitgleider sind  und nicht in die Kasse einzahlen? Ich zahle seit Jahren ohne Bedarf gehabt zu haben. 

conelke  14.04.2017, 12:56
@Bitterkraut

Dann wird man eben Mitglied! 50 - 80 Euro für eine anwaltliche Auskunft über den Mieterschutzbund sind vermutlich immer noch günstiger, als würde man direkt einen Anwalt aufsuchen.

AnniiFee95 
Beitragsersteller
 14.04.2017, 13:12

vieln dank für eure antworten.

yknjs  14.04.2017, 12:50

Langfristig kann er so oder so nicht in der Wohnung bleiben.

Es kann sein dass ihm eine Entschädigung für den Umzug zusteht.

Aber auf einen Auszug sollte er sich bereits vorbereiten.

conelke  14.04.2017, 12:55
@yknjs

Das ist schon klar. Eigenbedarf ist ein Kündigungsgrund gegen den man nur schwer angehen kann. Aber es wäre ja auch schon von Vorteil, wenn Umzugskosten durch den Vermieter getragen werden.

Der Eigenbedarfskündigung schriftlich widersprechen mit der Begründung, dass der Eigenbedarf wohl vorgeschoben wurde und für euch auch völlig unzumutbar erscheint. Vorgeschobener Eigenbedarf ist schließlich strafbar. Mit Einschreiben den Widerspruch schicken

tuedelbuex  14.04.2017, 13:04

Naja...."vorgeschoben" ist der Eigenbedarf nicht....und aus dem angegebenen Grund auch durchaus zulässig. Allerdings sollte man sich schon informieren, ob das in der hier beschriebenen Form, bei der dem Vermieter schon bei Vertragsabschluss bekannt gewesen sein dürfte, dass die Kündigung quasi "auf dem Fuße" folgt auch gilt. Denn hier wurden offenbar die Mieter (arglistig) getäuscht, haben erneute Kosten (Umzug, ggf. Renovierung,Ummeldung usw.) sowie erneuten Zeitaufwand und Laufereien in Kauf zu nehmen.....damit der Herr Vermieter bis zum Einzug der Pflegekraft noch Miete kassieren kann.....

AnniiFee95 
Beitragsersteller
 14.04.2017, 13:02

das glauben wir auch da seine Frau schon bei unserem Einzug Demenz hatte und wohl schon lange Zeit davor gehabt hat vielen Dank für deine Antwort

AnniiFee95 
Beitragsersteller
 14.04.2017, 19:47

danke für deine antwort!

AnniiFee95 
Beitragsersteller
 14.04.2017, 13:14

ohje das wird noch was werden. vielen dank dir für deine antwort.

Kholaya  14.04.2017, 13:26
@AnniiFee95

Das muss gar nichts werden. Wenn nämlich der Vermieter merkt oder darauf hingewiesen wird, dass seine Kündigung ins Leere läuft, dann besteht das Mietverhältnis wie bisher weiter. Ansonsten muss er eine Räumungsklage einreichen - und das kann sehr lange dauern, bis das Gericht darüber entscheidet. Also erst mal locker bleiben.

Hallo, mein Freund & ich sind in in unsere gemeinsame Wohnung Dezember 2016 eingezogen.  Dann kurz vor Silvester 2 Tage kam die Kündigung wegen Eigenbedarf. Wo ich zuvor noch sagen muss hat die Frau unseres Vermieters Demenz. Was aber schon vorneherein klar war.

Ist schon sehr seltsam, dass nach so kurzer Anmietung gekündigt wird wegen Eigenbedarf; aber trotzdem möglich.

 Gerade bei Alzheimer kann sich ein Zustand sehr schnell verschlechtern.

Jetzt haben wir noch bis ende Juli zeit um uns eine neue Wohnung zu suchen wir sind beide 21 Jahre alt & haben Katzen als Haustiere .

Die Kündigungsfrist wäre eigentlich bis Ende März gewesen.

Mir wurde zum beispiel auch durch googeln bekannt das der Vermieter uns vor dem Einzug hätte sagen müssen das er die auf Eigenbedarf hätte vorwarnen sollen. 

Na vielleicht war das zu dem Zeitpunkt mit der Frau  noch nicht so schlimm und er muss Euch nicht alles mitteilen/erzählen.

Wir haben keine ahnung mehr was wir tun sollen könnt ihr mir bitte helfen?? Danke schon einmal im vorraus!❤❤

Durch einen Anwalt prüfen lassen ob Schadenersatz verlangt werden kann.