Kündigung wegen Eigenbedarf! Was tun?
Hallo, mein Freund & ich sind in in unsere gemeinsame Wohnung Dezember 2016 eingezogen. Den ersten Monat war alles gut. Dann kurz vor Silvester 2 Tage kam die Kündigung wegen Eigenbedarf. Wo ich zuvor noch sagen muss hat die Frau unseres Vermieters Demenz. Was aber schon vorneherein klar war. Auf jeden Fall kam dann die Kündigung zwei Tage vor Silvester Kündigung wegen Eigenbedarf weil er die Wohnung für Pflegepersonal bräuchte weil seine Frau an Demenz erkrankt sei WAS aber schon von vorne herein klar war. Jetzt haben wir noch bis ende Juli zeit um uns eine neue Wohnung zu suchen wir sind beide 21 Jahre alt & haben Katzen als Haustiere . Hier bei uns im Ort ist es sehr schwierig eine Wohnung zu finden schon dreimal schwieriger wird es mit Haustieren. Könnt ihr mir helfen. Weil ich habe die Hoffnung schon so gut wie aufgegeben. Mir wurde zum beispiel auch durch googeln bekannt das der Vermieter uns vor dem Einzug hätte sagen müssen das er die auf Eigenbedarf hätte vorwarnen sollen. Wie hätten gar nicht mehr einziehen dürfen wegen 30 Tagen das war ja echt der Hammer. Wir haben jetzt Angst unser Zuhause zu verlieren und unsere Haustiere (2Katzen)! Laut Internet steht dem Pflegepersonal wegen dem er uns ja raushaben will keine 3 zimmer wohnung zusteht. Wir haben keine ahnung mehr was wir tun sollen könnt ihr mir bitte helfen?? Danke schon einmal im vorraus!❤❤
11 Antworten
Hier noch ein Link von mir:
https://www.mieterbund.de/beratung/persoenliche-rechtsberatung.html
Dort gibt es keine Wartezeiten und der Beitrag ist gut angelegt.
Alles Gute!
vielen vielen dank!!
Hier ein Link, der vielleicht hilfreich ist:
http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/vermieter-taeuscht-eigenbedarf-vor/
Heutzutage ist man gut beraten, wenn man Mitglied in einem Mieteschutzverein mit eingebundener Rechtschutzversicherung ist. Die dort tätigen Juristen sind auf dem neuesten Stand und erledigen auch den Schriftwechsel. Leider hat man drei Monate Wartezeit.
Bei meiner Eigenbedarfskündigung hätte ich ohne diesen Schutz nicht viel erreicht.
vielen dank euch beiden.
Du hast recht, nicht jeder Mieterschutzverein hat Wartezeiten.Diesen Link habe ich dem Fragesteller schon weitergeleitet. Es ist alles besser als nix.
https://www.mieterbund.de/beratung/persoenliche-rechtsberatung.html
Wende Dich an den Mieterschutzbund. Selbst wenn Du kein Mitglied bist, wird man Dir dort helfen können. Die haben auch Anwälte im Haus, die Du telefonisch kontaktieren kannst. Das wird wohl nicht kostenlos erfolgen, aber dann bist Du mit den Informationen wenigstens auf der sicheren Seite.
Wenn man kein Mitglied ist bekommt man keine Hilfe. nichtmal mit ja oder nein wird einer frage beantwortet
Wenn man kein Mitgleid ist, muß man eines werden, bevor man Hilfe bekommt, d.h. man muß einen Jahresbeitrag von 50-80 Euro zahlen, dann gibts Hilfe. Würden die auch Nichtmitgliedern zur Verfügung stehen, würde der Verein seinen Sinn und seine Berechtigung verlieren.
Der Verein lebt ja von Mitgliedsbeiträgen. Die Anwälte dort arbeiten für den Verein, die bekommen Geld dafür. Solche Vereine sind Solidargemeinchaften. Viele zahlen einen Anwalt für alle, den dann jeder bei Bedarf in Anspruch nehmen kann. Warum soll ich für Leute mitzahlen, di eihrerseits nicht Mitgleider sind und nicht in die Kasse einzahlen? Ich zahle seit Jahren ohne Bedarf gehabt zu haben.
Dann wird man eben Mitglied! 50 - 80 Euro für eine anwaltliche Auskunft über den Mieterschutzbund sind vermutlich immer noch günstiger, als würde man direkt einen Anwalt aufsuchen.
vieln dank für eure antworten.
Langfristig kann er so oder so nicht in der Wohnung bleiben.
Es kann sein dass ihm eine Entschädigung für den Umzug zusteht.
Aber auf einen Auszug sollte er sich bereits vorbereiten.
Das ist schon klar. Eigenbedarf ist ein Kündigungsgrund gegen den man nur schwer angehen kann. Aber es wäre ja auch schon von Vorteil, wenn Umzugskosten durch den Vermieter getragen werden.
Der Eigenbedarfskündigung schriftlich widersprechen mit der Begründung, dass der Eigenbedarf wohl vorgeschoben wurde und für euch auch völlig unzumutbar erscheint. Vorgeschobener Eigenbedarf ist schließlich strafbar. Mit Einschreiben den Widerspruch schicken
Naja...."vorgeschoben" ist der Eigenbedarf nicht....und aus dem angegebenen Grund auch durchaus zulässig. Allerdings sollte man sich schon informieren, ob das in der hier beschriebenen Form, bei der dem Vermieter schon bei Vertragsabschluss bekannt gewesen sein dürfte, dass die Kündigung quasi "auf dem Fuße" folgt auch gilt. Denn hier wurden offenbar die Mieter (arglistig) getäuscht, haben erneute Kosten (Umzug, ggf. Renovierung,Ummeldung usw.) sowie erneuten Zeitaufwand und Laufereien in Kauf zu nehmen.....damit der Herr Vermieter bis zum Einzug der Pflegekraft noch Miete kassieren kann.....
das glauben wir auch da seine Frau schon bei unserem Einzug Demenz hatte und wohl schon lange Zeit davor gehabt hat vielen Dank für deine Antwort
danke für deine antwort!
ohje das wird noch was werden. vielen dank dir für deine antwort.
Das muss gar nichts werden. Wenn nämlich der Vermieter merkt oder darauf hingewiesen wird, dass seine Kündigung ins Leere läuft, dann besteht das Mietverhältnis wie bisher weiter. Ansonsten muss er eine Räumungsklage einreichen - und das kann sehr lange dauern, bis das Gericht darüber entscheidet. Also erst mal locker bleiben.
Hallo, mein Freund & ich sind in in unsere gemeinsame Wohnung Dezember 2016 eingezogen. Dann kurz vor Silvester 2 Tage kam die Kündigung wegen Eigenbedarf. Wo ich zuvor noch sagen muss hat die Frau unseres Vermieters Demenz. Was aber schon vorneherein klar war.
Ist schon sehr seltsam, dass nach so kurzer Anmietung gekündigt wird wegen Eigenbedarf; aber trotzdem möglich.
Gerade bei Alzheimer kann sich ein Zustand sehr schnell verschlechtern.
Jetzt haben wir noch bis ende Juli zeit um uns eine neue Wohnung zu suchen wir sind beide 21 Jahre alt & haben Katzen als Haustiere .
Die Kündigungsfrist wäre eigentlich bis Ende März gewesen.
Mir wurde zum beispiel auch durch googeln bekannt das der Vermieter uns vor dem Einzug hätte sagen müssen das er die auf Eigenbedarf hätte vorwarnen sollen.
Na vielleicht war das zu dem Zeitpunkt mit der Frau noch nicht so schlimm und er muss Euch nicht alles mitteilen/erzählen.
Wir haben keine ahnung mehr was wir tun sollen könnt ihr mir bitte helfen?? Danke schon einmal im vorraus!❤❤
Durch einen Anwalt prüfen lassen ob Schadenersatz verlangt werden kann.
Die Wartzeit gibts meistens nur auf den gerichtlichen Beistand, d.h. auf den Rechtsschutz. Rat bekommt man inmeinem Verein sofort. D.h. es wird einem genau erklärt, ob und wie man vorgehen sollte. Das ist schon mal viel besser als nix. Und man erfährt auch, ob es Sinn macht, einen Anwalt einzuschalten, ob man gute Chancen in einem Prozess hätte.