Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf?
Kann der Vermieter den Mietvertrag wegen Eigenbedarf kündigen?
Die mieter sind eine Witwe und 4 kinder ( einer ist schon 18) und sie hat gar kein Einkommen oder Sozialleistungen ,hat vor kurzem einen Antrag auf witwenrente gestellt und wartet immernoch,und es ist sehr schwierig eine neue Wohnung zu finden in der Frist von 3 monaten.
Seit wann wohnt die Familie in der Wohnung?
Seit 2007
Wenn die Familie seit 2007 dort wohnt ist die Kündigung schon unwirksam und fehlerhaft, denn die Frist für den Vermieter beträgt 9 Monate nach 8 Jahren Mietdauer.
Und nach 10/15 jahren ?
6 Antworten
Also Mietdauer länger als 8 Jahre. Da beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate.
Dass eine Eigenbedarfskündigung unter Wahrung der Gesetze und Vorschriften möglich ist, wurde dir ja schon gesagt.
Und ob dieser Eigenbedarf tatsächlich vorliegt, würde ich mal ganz genau prüfen...
"Eigenbedarf" ist der häufigste Kündigungsgrund. Wenn er berechtigt ist, kannst du nichts machen. Vielfach ist er aber auch unberechtigt.
Wann was der Fall ist, kannst du ausführlich in den Infos des Deutschen Mieterbundes lesen.
Vor allem muss der Vermieter auch nachweisen, dass sein Grund berechtigt ist.
https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/eigenbedarf.html
Ja, grundsätzlich möglich.
Kündigungsfristen steigen aber, wenn man länger in einer Whg wohnt.
Weiter muss Eigenbedarf nachgewiesen werden.
Im konkreten Fall ist es möglich, die Kündigung aufgrund der sozialen Lage des Mieters auszuweiten.
Kann der Vermieter den Mietvertrag wegen Eigenbedarf kündigen?
Grundsätzlich ja. Da gibt es natürlich Form- und Fristvorschriften. Wir wissen ja nicht was in der Kündigung konkret stand.
Die mieter sind eine Witwe und 4 kinder ( einer ist schon 18) und sie hat gar kein Kommen oder Sozialleistubgen ,hat vor kurzem einen Antrag auf witwenrente gestellt und wartet immernoch,und es ist sehr schwierig eine neue Wohnung zu finden in der Frist von 3 monaten.
Und? Soziale Härte? Kann sein, dass es soziale Härte ist muss man evtl. argumentieren.
Der Eigenbedarf mus detailliert begründet werden: Warum für wen und warum diese Wohnung und gerade jetzt. Ist das nicht der Fall, ist die EBK unwirksam.
Hinzu kommt, dass die KF des Vermieters 9 Monate beträgt (länger als 8 Jahre Mietdauer).
Vorgetäuschter Eigenbdarf führt zu Schadenersatz gegenüber dem Mieter und kann u.U. dem Vermieter sehr teuer zu stehen kommen.
Wie also ist konkret die EBK begründet worden?