Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf?

DaKaBo  05.02.2022, 18:56

Seit wann wohnt die Familie in der Wohnung?

Anonym19895 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 18:57

Seit 2007

kevin1905  05.02.2022, 19:14

Wenn die Familie seit 2007 dort wohnt ist die Kündigung schon unwirksam und fehlerhaft, denn die Frist für den Vermieter beträgt 9 Monate nach 8 Jahren Mietdauer.

Anonym19895 
Beitragsersteller
 05.02.2022, 22:05

Und nach 10/15 jahren ?

6 Antworten

Also Mietdauer länger als 8 Jahre. Da beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate.

Dass eine Eigenbedarfskündigung unter Wahrung der Gesetze und Vorschriften möglich ist, wurde dir ja schon gesagt.

Und ob dieser Eigenbedarf tatsächlich vorliegt, würde ich mal ganz genau prüfen...

"Eigenbedarf" ist der häufigste Kündigungsgrund. Wenn er berechtigt ist, kannst du nichts machen. Vielfach ist er aber auch unberechtigt.

Wann was der Fall ist, kannst du ausführlich in den Infos des Deutschen Mieterbundes lesen.

Vor allem muss der Vermieter auch nachweisen, dass sein Grund berechtigt ist.

https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/eigenbedarf.html

Ja, grundsätzlich möglich.

Kündigungsfristen steigen aber, wenn man länger in einer Whg wohnt.

Weiter muss Eigenbedarf nachgewiesen werden.

Im konkreten Fall ist es möglich, die Kündigung aufgrund der sozialen Lage des Mieters auszuweiten.

Kann der Vermieter den Mietvertrag wegen Eigenbedarf kündigen?

Grundsätzlich ja. Da gibt es natürlich Form- und Fristvorschriften. Wir wissen ja nicht was in der Kündigung konkret stand.

Die mieter sind eine Witwe und 4 kinder ( einer ist schon 18) und sie hat gar kein Kommen oder Sozialleistubgen ,hat vor kurzem einen Antrag auf witwenrente gestellt und wartet immernoch,und es ist sehr schwierig eine neue Wohnung zu finden in der Frist von 3 monaten.

Und? Soziale Härte? Kann sein, dass es soziale Härte ist muss man evtl. argumentieren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Der Eigenbedarf mus detailliert begründet werden: Warum für wen und warum diese Wohnung und gerade jetzt. Ist das nicht der Fall, ist die EBK unwirksam.

Hinzu kommt, dass die KF des Vermieters 9 Monate beträgt (länger als 8 Jahre Mietdauer).

Vorgetäuschter Eigenbdarf führt zu Schadenersatz gegenüber dem Mieter und kann u.U. dem Vermieter sehr teuer zu stehen kommen.

Wie also ist konkret die EBK begründet worden?