Kündigung zum 30.04. aber nicht mehr zur arbeit eingeteilt

3 Antworten

Laut arbeitgeber bekomm ich von denen nichts mehr.

Da täuscht sich der AG aber gewaltig. Biete dem AG, am besten unter Zeugen, nachdrücklich Deine Arbeitskraft an. Wenn er Dir dann keine Arbeit gibt, obwohl Du arbeiten möchtest, befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Da muss er Dich bezahlen als hättest Du gearbeitet. Kein Stundenabzug, kein Urlaubsabzug, keine Nacharbeit.

Was glaubt Dein AG denn, wofür es Kündigungsfristen gibt? Er müsste nur nichts mehr bezahlen, wenn es sich um eine fristlose Kündigung handeln würde die dann auch noch rechtens ist.

Warum wurdest Du denn gekündigt? Hast Du Kündigungsschutzklage eingereicht? Wie groß ist der Betrieb? Wie lange arbeitest Du schon dort?

Im übrigen: Wenn der AG nicht bezahlt, mahn ihn ab und setz ihm eine Frist zur Zahlung. Schreib dazu, dass Du, falls zum genannten Termin kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, Klage beim Arbeitsgericht erheben wirst.

Das kannst Du, wie auch die Kündigungsschutzklage bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts machen. Das kostet nichts und man hilft Dir bei der Klageformulierung.

Christoph97640 
Beitragsersteller
 26.03.2014, 19:35

also ich arbeite bei Kaufland,

ich hatte einenautounfall wo ich nicht dran schuld war und war krank (2 Tage) und da es in der Probezeit war haben sie mich nun entlassen....

angeblich weil sie mich wegen auftragsverlusten nicht mehr beschäftigen können.

Hexle2  26.03.2014, 20:27
@Christoph97640

Wenn Du noch keine sechs Monate beschäftigt warst, kommt eine Kündigungsschutzklage nicht in betracht. Da greift das Kündigungsschutzgesetz nicht.

Deinen Lohn muss der AG aber bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlen.

Wenn der Arbeitsvertrag bis zum 30.4. läuft, schuldet der Arbeitgeber Dir bis dann das Gehalt.

Normalerweise wird man aber ausdrücklich von weiterer Arbeit freigestellt und nicht einfach nur verabschiedet. Du musst denen klar machen (schriftlich oder mündlich vor Zeugen), dass der Arbeitsvertrag bis zum 30.4. läuft und Du ihnen ausdrücklich Deine Arbeit anbietest - im Zweifelsfall hingehen und Dich vor Zeugen abweisen lassen.

Laut arbeitgeber bekomm ich von denen nichts mehr.

Da täuscht er sich. Wenn er dich freigestellt hat, muss er das Entgelt bis zum 30.04. weiterzahlen.

Ggf. einen Anwalt konsultieren

http://www.anwaltseiten24.de/prozesskostenhilfe.html

kluetje  26.03.2014, 19:19

Und falls du noch Urlaubsanspruch hast, muss er diesen auch bezahlen...

apfelfreundin  26.03.2014, 19:21
@kluetje

Wenn er nicht bezahlt, auch wenn nicht zum Dienst eingetragen, Sozialgericht einschalten.

Familiengerd  26.03.2014, 19:46
@apfelfreundin

Nicht das Sozialgericht, sondern das Arbeitsgericht.

Es wird auch nicht "eingeschaltet", sondern der Arbeitnehmer muss klagen!