Pflegehelferin in Teilzeit, darf mein Arbeitgeber Überstunden vorschreiben?
Hallo, ich bin Pflegehleferin in Teilzeit (21 Stunden stehen im Vertrag nach AVR) und werde immer schon Planmäßig für Überstunden eingeteilt (letzten Monat z.B. 40 Überstunden). Diese werden einfach in den Plan eingetragen ohne mich vorher zu fragen. Jetzt habe ich schon 140 Stunden angesammelt.
Darf mein Arbeitgeber das? Was kann ich machen um mich dagegen zu wehren? Und bis wann müssen die Stunden abgebaut werden?
Will gerne meinen Chef mal konfrontieren aber wenn ich ihm da quellen nennen könnte hat das natürlich mehr Nachdruck, also ruhig auch mit Paragraphen werfen :)
3 Antworten
Diese Überstunden widersprechen ja dem Teilzeitgedanken. Gibt es einen Betriebsrat? Dieser hat ein Mitspracherecht bei Überstunden. Steht zu den Überstunden etwas im Arbeitsvertrag?
Mir ist keine gesetzliche Fristsetzung für den Überstundenanbbau bekannt. So eine Regelung kann sich aber in anwendbaren Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen finden.
Betriebsrat gibt es leider keinen und im Arbeitsvertrag steht in dringenden Fällen ist Mehrarbeit zu leisten, aber nichts von Überstunden. Mehrarbeit ist ja nur was für Vollzeit beschäftigte oder?
Teilzeit und Überstunden widerspricht sivch irgendwie. Dann kann er ja gleich einen 30-Stunden Vertrag anbieten.
Rechtlich schuldest du nur die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit wenn es keine Regelung zu Mehrarbeit oder Überstunden oder Arbeitszeitkonto im Vertrag gibt. Rechtlich passiert dann folgendes: Die nach außen hin einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellt eine stillschweigende Änderung des Arbeitsvertrags dar – die Teilzeitkraft ist zur Vollzeitkraft geworden.
Nach Urteil Landesarbeitsgerichts Hamm (Az.: 8 Sa 2046/05) hast du dann einen Rechtsanspruch auf die Vollzeitbezahlung wenn er dich plötzlich dann wieder nur die 21 Stunden arbeiten lässt. Da die Stunden vom Arbeitgeber angeordnet werden - hier im Dienstplan, ist er auch verpflichtet diese zu bezahlen.
Gegen angeordnete Überstunden kannst du dich faktisch kaum wehren, denn der Arbeitgeber hat das Direktionsrecht
Abfeiern oder Auszahlung ist Sache der Kommunikation.
Im Urteil heißt es - in einem erheblich höheren Umfang als vereinbart zur Arbeitsleistung herangezogen worden. - was hier 10 Stunden in der Woche waren (38 statt der vereinbarten 28). Das ist das Risiko des Arbeitgebers, wenn er Mehrstunden anordnet und die Teilzeit stillschweigend zur Vollzeit wird und du dich hinterher auf Annahmeverzug nach § 615 BGB berufen kannst wenn du sie plötzlich nicht mehr machen sollst
Vielen Dank schon mal! ab welcher Grenze wird es denn zum Vollzeitvertrag? Eigentlich möchte ich nur die stunden die im av angegeben sind arbeiten 😞. Im Arbeitsvertrag steht lediglich Mehrarbeit ist in dringenden Fällen zu leisten, von Überstunden steht hier nichts. Ist er nun also verpflichtet mir die 140 std zu bezahlen oder kann er mich die auch abfeiern lassen? Und bis wann muss er diese bezahlen bzw. Bis wann muss er sie mich abfeiern lassen?