Bewerbungsgespräch nach Fristloser Kündigung?
Hi
Also ich habe folgendes Problem:
Wir hatten in meiner alten Firma eine WhatsApp Gruppe mit 4 Mitarbeitern die auch Privat Kontakt hatten. Jetzt haben wir eines Tages einen aus der Gruppe etwas geärgert. 2 von uns waren krank. ein dritter aus der Gruppe fragte wieso wir nicht auf Arbeit sind und wir dachten uns wir machen uns einen Spaß und sagen wir haben einfach keine Lust und sind deswegen zum Arzt gegangen und haben uns aus Spaß krank schreiben lassen. Das stimmt natürlich nicht weil wir beide wirklich krank waren. Leider fand der 3. das nicht so lustig und hat den Chatverlauf an die Geschäftsleitung geben, woraufhin ich eine Fristlose Kündigung bekommen habe (war 3 Jahre in der Firma).
So bitter wie das natürlich ist, da es ja eigentlich nur ein Scherz war bzw. das überhaupt nicht wahr war, war das natürlich der Geschäftsleitung sowieso recht weil es eh etwas bergab ging mit den Aufträgen und die damit auch gleich einen Präzedenzfall hatten im Sinne von "wer blau macht fliegt raus" da der Krankenstand sehr hoch war. Natürlich hatte ich ein Personalgespräch und auch erklärt das es nur ein Scherz war, aber die meinten nur "wir sehen das was wir sehen, was hier steht ist das sie blau gemacht haben, damit sind Sie gekündigt".
Aber wie erkläre ich das jetzt in einem Bewerbungsgespräch? So wie es wirklich war und ich es gerade erklärt hab, klingt es ehrlich gesagt nach ausrede. Eben als ob ich wirklich blau gemacht hab und versuche das runter zu spielen. Das versteh ich. Außerdem klingt das auch danach als käme ich mit Arbeitskollegen nicht so klar. Ist mir auch bewusst. Lügen im sinne von "ich bin von mir aus gegangen" geht auch nicht, da die ja wissen wollen wieso bzw. die ja auch in meiner alten Firma anrufen können.
Deswegen ist eben die Frage was ich machen und sagen soll wenn die frage in einem Vorstellungsgespräch aufkommt wieso ich eine fristlose Kündigung bekommen habe
Die kündigung sieht so aus, das oben steht: "Hiermit fristlos gekündigt aufgrund von unzumutbarkeit", weiter unten dann nochmal steht: Hiermit kündigen wir Ihnen Fristgerecht zum 1.11.16 .. Die vom Amt meinten das heißt soviel wie "wenn ich vor gericht gehe und auf wiedereinstellung klage, kündigen die mich fristgerecht zum 1.11.16 um mich definitiv los zu sein" ... weiß ja nicht ob es was ändert an meiner situation
7 Antworten
Ganz ehrlich: ich würde dich fragen, warum du einer nicht gerechtfertigten Kündigung nicht widersprochen hast... Vor Gericht hätte sogar der Arzt zu deinen Gunsten aussagen dürfen, wenn du es ihm erlaubt hättest. Als Kündigungsgrund wäre dann "nur" noch ein gestörtes Vertrauensverhältnis möglich gewesen...
Aber nachdem du lieber den Kopf in den Sand gesteckt hast, wirst du wohl mit dieser Kündigung leben müssen...
Schönreden kann man da nichts mehr, und dem AG vorzuwerfen, dass er in dem Zusammenhang keinen "Spaß" versteht, wird dir auch keine Pluspunkte bringen.
Das Rumgeeier von wegen "die wollten sowieso Personal reduzieren" bedeutet ebenfalls, dass du nicht zu deinem Fehler stehst. Und auch, dass du offensichtlich zu den Mitarbeitern gehört hast, auf die man in solchen Fällen "zuerst verzichtet".
Ich würde dir raten, die Hosen runterzulassen und ehrlich zuzugeben, was für einen saudummen Fehler du da gemacht hast. Ohne Wenn und Aber und andere "Mitschuldige". Und beweise irgendwie, dass du aus dem Fehler gelernt hast.
Dass du anscheinend die komplette (Vor-)Weihnachtszeit lieber auf der faulen Haut gelegen hast, statt dir zumindest mal einen Aushilfsjob zu suchen, sagt leider verdammt viel über deine "Motivation" aus und würde mich vermutlich davon abhalten, dich einzustellen...
Also krieg endlich den A... hoch und versuche, zur Abwechslung mal wieder was Positives in deinen Lebenslauf zu kriegen - egal ob Minijob, Ehrenamt, Freiwilligendienst, Zeitarbeit oder VHS-Kurs...
Und biete neuen Arbeitgebern von dir aus eine längere Probezeit an, oder dass du dich nur vom Arzt ihres Vertrauens krankschreiben lässt...
Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht kostet, da diese auch ohne Anwalt eingereicht werden kann, KEINEN Cent ....
Arbeitsgericht kostet nicht viel, was genau kann ich nicht sagen.
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsgericht/content_03.html
Wegen welcher Krankheit wurdest du denn AU geschrieben?
Wurde deinem Kollegen auch gekündigt?
du darfst keinem mann trauen, keiner frau und keinem tier
nur dem stahl kannst du vertrauen, conan
ja, wenn du gegen die fristlose ankämst, hätten sie dir gleich noch regulär gekündigt, das würde dir dann nur die lohnfortzahlung bis zum termin der regulären bringen
und ein reguläres ausscheiden, was vielleicht für weitere bewerbungen nützlicher wäre
ich würde es so erklären, wie es war
aber es ist wirklich beschissen für dich
vielleicht hättest du doch klagen sollen und regulär ausscheiden
Also ganz ehrlich, ich würde mich stark machen eine ordentliche Kündigung beim ehemaligen Arbeitgeber zu erwirken. Schließlich kann doch der Hausarzt bestätigen, dass eine tatsächliche Erkrankung bestanden hat. Ich würde da mit Rechtsstreit auf Wiedereinstellung drohen wenn die fristlose nicht in eine ordentliche Kündigung umgewandelt wird. Denn dadurch wird einem ja der weitere berufliche Werdegang verbaut. Letztlich würde es ja doch wie die Beamtin schon meinte auf eine ordentliche Kündigung hinauslaufen wegen Auftragslage. Viel Erfolg!
ich hatte einfach keine rechtschutzversicherung mehr habe und auch nicht in der gewerkschafft war. Von daher hätte ich das selber bezahlen müssen.
im nachhinein ist man schlauer und hätte eine haben sollen .. klar .. aber dafür is es zu spät ..
Ich meinte ja auch, dass du versuchst nochmal persönlich mit dem ehemaligen Arbeitgeber zu reden damit er es umwandelt. Es ist ja auch in seinem Interesse, denn auf eine Klage hat er sicher keine Lust. Versuch es doch einfach, schließlich müssten sich die Wogen ja auch schon etwas geglättet haben.
Also eine fristgerechte Kündigung ist schon nochmal was anderes als eine fristlose. Insofern hätte ich mich um Ersteres bemüht.
Hast Du denn ein Arbeitszeugnis?
Was steht denn da drin?
Im Normalfall darf Dein letzter AG bei einem Anruf nichts preisgeben. In der Realität tun dies doch einige.
Ansonsten hilft wohl nur Klartext reden und beteuern, dass Dir das wirklich eine Lehre war. Wenn Du ansonsten überzeugen kannst, hast Du vlt. eine Chance.
weil ich ganz einfach keine rechtschutzversicherung mehr habe und auch nicht in der gewerkschafft war. Von daher hätte ich das selber bezahlen müssen.
das ich sowas mit dem personal reduzieren nicht erwähnen würde ist ja nun logisch .. das ist zwar die wahrheit, klingt aber nach ausrede .. deswegen würde ich sowas für mich behalten
zwecks zugeben... ich würde ja sagen "ja .. ich hab blau gemacht .. tut mir leid" aber so ist es ja nicht. ich habe nicht blau gemacht .. aber das weiß der neue arbeitgeber ja nicht. und genau da steh ich vor meinem problem .. soll ich was zugeben was nciht stimmt und mich damit in ein schlechtes licht stellen? oder soll ich das versuchen runter zu spielen? weil dann klingt das wieder nur nach ausreden und runter spielen und das ist, auch wenns die wahrheit ist, auch nicht förderlich.