Geld nach der Kündigung?

5 Antworten

Hallo, der Lohnanspruch besteht eindeutig bis zum letzten Arbeitstag. Was aber sein kann ist, dass der ArbG Dir für die unentschuldigt fehlenden Tage den Lohn für Oktober etsprechend kürzt.

Vielleicht hast Du auch noch einen Resturlaubsanspruch, den Du entsprechend einbringen kannst, entweder zum abfeiern vor Vertragsende oder als möglicher Ausgleich für die Tage, an denen Du nicht zur Arbeit erschienen bist. Dies aber muss er nicht mitmachen.

Zebrafinkin19 
Beitragsersteller
 28.10.2013, 15:31

Ne, habe leider keinen Anspruch auf Urlaubstage. Deswegen habe ich Angst, dass ich den letzten Lohn wegen der Abzüge für die Fehltage dann nicht bekomme.

VersBerater  28.10.2013, 15:51
@Zebrafinkin19

Nachdem das aber im Oktober war müsste er korrekterweise den Oktoberlohn entsprechend kürzen. Drumrum wirst Du wohl kaum kommen. Dennoch bleibt, dass 3 Tage fehlzeit nicht den ganzen anteiligen Lohn auffressen können, das kann ich mir einfach nicht vorstellen. Es sollte immer noch was übrig bleiben, selbst im November.

Zebrafinkin19 
Beitragsersteller
 28.10.2013, 15:55
@VersBerater

Ja, aber wenn ich jetzt gar nicht mehr komme. Das ist ja jetzt schon etwas her, ich habe ich ja ab dem 17.10. jetzt gefehlt und gehe auch nicht mehr hin. Ich hoffe ich bekomme trotzdem noch was. :/

VersBerater  04.11.2013, 10:53
@Zebrafinkin19

Das sehe ich aber ganz anders. Wenn Du seit dem 17.10 fehlst, dann wird er mit vollem Recht wegen nicht erbrachter Arbeitsleistung auch ab diesem Zeitpunkt keinen mehr Lohn zahlen, also max. bis zum 16. Oktober und keinen Pfennig mehr danach. Du schuldest ihm Deine Arbeitsleistung, im Gegenzu schuldet er Dir dann den Lohn. Keine erbrachte Arbeitsleistung = kein Lohn.

Wenn du nicht bis zu deiner Kündigung arbeiten gehst, hast du meines Wissens auch keinen Anspruch auf deinen Lohn.

Hallo,

wichtig wäre zu wissen als was Du arbeitest !?

Grundsätzlich müsstest Du bis zum 10.11. auch Dein volles Geld bekommen ! Dein Arbeitgeber hat Dich aber nicht freigestellt. Also müsstest Du theoretisch gesehen auch bis zum 10.11. arbeiten. Wichtig wäre, das Du Deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst ! Ich gehe davon aus, das Dein Arbeitgeber Dich dann freistellt !

Zebrafinkin19 
Beitragsersteller
 28.10.2013, 15:07

Ich arbeite beim Bäcker, bzw. habe dort gearbeitet. Da traue ich mich gar nicht mehr hin..

DieZeitarbeit  28.10.2013, 20:40
@Zebrafinkin19

Also ich denke das es scher wird für Deinen Arbeitgeber wenn er Schadensersatz für Deine Fehlzeit fordern möchte. Fest steht das Du die zeit in der Du arbeiten warst auch bezahlt bekommen musst.

Wenn Du mit Deinem Arbeitgeber nicht mehr reden möchtest bliebe Dir noch die Möglichkeit schriftlich eine unbezahlte Freistellung zu beantragen...also unbezahlter Urlaub zum Beispiel. machen solltest Du auf jeden Fall was, denn wenn Du weiter unentschuldigt fehlst könntest Du noch ne fristlose Kündigung kassieren, die Dir erhebliche Probleme bereiten dürfte...

Hallo,

grundsätzlich erhälst Du noch bis zum 10.November Gehalt, da so lange auch noch der Arbeitsvertrag läuft.

Du kannst ja auch noch Urlaub nehmen, bzw. wenn Du nicht mehr alle Urlaubstage nehmen kannst, muss die Firma Dir diesen auszahlen.

Ich weiß natürlich nicht, welche Schritte die Firma noch einleitet, wenn Du einfach garnicht mehr hingehst ... evtl. können die dann das ausstehende Gehalt einbehalten. Immerhin hast Du laut Arbeitsvertrag ja die Pflicht, Deine Arbeitsleistung zu erbringen.

Viele Grüße!

Zebrafinkin19 
Beitragsersteller
 28.10.2013, 15:07

Und wenn ich jetzt nicht mehr hingehe bis zum 10. November, ohne mich zu melden? Können die das Geld dann abziehen, wegen der Fehltage?

Für die Zeit in der Du gearbeitet hast, steht Dir selbstverständlich auch der Lohn zu. Wenn alle Stricke reissen, kannst Du den auch einklagen.