Fehler in der Adresse im Kündigungsschreiben
ist die kündigung wirksam, wenn in meiner kündigung die falsche hausnummer stand, aber der brief richtig zugestellt worden ist? die lohnabrechnungen hatten immer die richtige hausnummer, aber in der kündigung nicht. und ist die kündigung überhaupt wirsam, wenn sie einfach ohne frankrierung in briefkasten geworfen worde? gruß
4 Antworten
Wegen einer falschen Hausnummer ist eine Kündigung nicht unwirksam, weil es ein offensichtlicher Schreibfehler ist und natürlich darf eine Kündigung auch "einfach so" in den Briefkasten geworfen werden, dafür gibt es keine Zustellungsvorschriften.
Bitte beachten, ohne Frankierung ist es zwar ein Einwurf aber keine Zustellung. Das ist ein Unterschied.
Gültig ist die Kündigung nur, wenn Dein Arbeitgeber z.B. durch einen Zeugen den Briefeinwurf in Deinen Briefkasten beweisen kann. Mit der Hausnr. hat das nichts zu tun. Ihr wurde ja nicht gekündigt.
wichtig ist der empfänger, die hausnummer ist nicht sooo wichtig... kündigung sollten aber zwecks zustellungsnachweis per einschreiben verschickt werden...
ohne Frankierung wird diese nur persönlich zu übergeben sein. Ansonsten gilt die als nicht erhalten.
da hast du dir mit dieser frage wohl selbst ein ei ins nest gelegt! hättest du diese frage hier nicht gestellt dann hättest du sagen können das du den brief nie erhalten hast. wenn dein chef diese frage liest kann er über einen anwalt deine ip herausfinden und damit ist der fall erledigt.
das ist aber jetzt lächerlich oder weiss irgend jemand wer verman27 ist ?