Kündigung trotz BEM?

4 Antworten

Das wird in deinem Fall wohl ein Arbeitsgericht klären müssen, denn in der Geschichte stecken zu viele Unbekannte drin.

Dir das jetzt auseinanderzusetzen, würde einen vielseitigen Fachvortrag bedeuten, an dessen Ende du wahrscheinlich nicht viel schlauer bist als vorher. Personenbedingte (krankheitsbedingte) Kündigungen sind nämlich ein sehr weites Feld.

Ich rate dir deswegen, fristgerecht - also innerhalb längstens drei Wochen - Kündigungsschutzklage zu erheben.

Vielleicht bist du sogar Mitglied in einer Gewerkschaft, die dir Rechtsschutz geben kann.

Können kann der AG viel, ob die Kündigung rechtlich Bestand hat, ist etwas anderes.

Hast Du eine personenbedingte Kündigung erhalten? Hattest Du nur letztes Jahr so viele Krankheitstage oder mindestens drei Jahre hintereinander? Hast Du einen GdB von mind. 50 oder eine Gleichstellung? Was wurde beim BEM denn gesagt? Gab es Vorschläge, wie man Dir evtl. helfen kann (z.B. durch Änderung im Arbeitsablauf, neuer Stuhl, höhenverstellbarer Tisch usw.), damit sich die Krankentage verringern? Gibt es einen Betriebsrat?

Wie wurde das BEM "abgebrochen"? War da der Betriebsarzt/Betriebsrat dabei?

Du solltest umgehend (innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung) Kündigungsschutzklage einreichen, wenn Du nicht gerade in einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften arbeitest (da greift das Kündigungsschutzgesetz nur in wenigen Ausnahmen).

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder Gewerkschaftsmitglied bist, macht das ein Anwalt für Dich.

Du kannst auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen. Bei der Klageformulierung hilft man Dir und das ist kostenlos. Ein Anwalt ist vorerst nicht vorgeschrieben.

Klagen musst Du auf alle Fälle, sonst ist die Kündigung wirksam, auch wenn sie nicht rechtens wäre.

silke110 
Beitragsersteller
 15.11.2018, 11:48

Beim BEM wurde ich nur darüber aufgeklärt, um was es sich handelt. Desweiteren musste ich angeben, welche Personen daran teilnehmen sollen. Ich hatte auch jemanen vom Betriebsrat dabei. Das BEM-Gespräch wurde ganz normal mit meiner Teilnahmebestätigung beendet. Vorschläge gabe es seitens AG jedoch keine, die meinen Arbeitsplatz betreffen.

Hexle2  15.11.2018, 11:59
@silke110

Reich bitte umgehend Kündigungsschutzklage ein.

Auch wenn die Kündigung vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand hätte, ist sie gültig, wenn Du die Frist von drei Wochen verpasst. Da spielt das BEM dann überhaupt keine Rolle mehr

Rede auch umgehend noch mit Deinem Betriebsrat.

wenn du dort länger als 6 monate beschäftigst warst und der betrieb mehr als 10 arbeitnehmer beschäftigt, ist eine kündigung ohne vorliegen von sozial gerechtfertigten gründen unzulässig.

du sollstest so schnell wie möglich eine klage einreichen. krankheit ist nur ins ganz engen grenzen ein zulässiger grund.

silke110 
Beitragsersteller
 15.11.2018, 11:50

Ich bin seit ca. 20 Jahren in dem Betrieb, welcher 200 Leute beschäftigt.

noname68  15.11.2018, 13:01
@silke110

umgehend, spätestens 3 wochen nach zugang der kündigung klage einreichen. erfolgs-chancen: 100%

du brauchst sogar am anfang nicht mal einen anwalt. auf der geschäftsstelle des arbeitsgerichts kannst du deine klage zu protokoll geben, in der ersten güteverhandlung kann es dann zu einem für dich gutem vergleich kommen. die arbeitsrichter stehen überwiegend in solchen fällen auf seiten der sozial schwächeren partei, sprich der arbeitnehmer. weiterhin verbietet es das gesetz, wegen krankheit zu kündigen.

Ja, er kann dich kündigen.