Post verschlampt Kündigung, was nun?

6 Antworten

Genau aus diesem Grund rate ich regelmäßig von der Übermittlung per Einschreiben ab.

Bei einer Kündigung kommt es nicht auf das Datum an und auch nicht ob ein Zeuge bestätigen kann, dass die Kündigung abgesandt worden ist. Dreh und Angelpunkt ist vielmehr der sogenannte Zugang der Kündigung. Nachweisbar muss die Kündigung demjenigen, dem gekündigt werden soll, zugegangen sein. Dies ist in der Regel der Zugang durch Einwurf in den Briefkasten oder eben die persönliche Übergabe.

Der entsprechende Nachweis kann in dem hier beschriebenen Fall nicht geführt werden. Damit ist die Kündigung nicht zugegangen. Damit wiederum hat die Kündigung keinerlei Rechtswirkungen entfaltet, da arbeitsrechtlich einfach nicht existent. Ausnahmsweise poste ich mal ein Link zu dieser Frage:

http://www.kanzlei-mudter.de/zugang-einer-kuendigung.html

Die verschiedenen Konstellationen sind hier beschrieben.

Die einzig sinnvolle Empfehlung die gegeben werden kann ist die, erneut eine Kündigung auszusprechen und diesmal für den ordnungsgemäßen Zugang Sorge zu tragen. Wobei hier im Detail noch zu klären ist ob es sich um ein Einwurfeinschreiben handelt oder Einschreiben Rückschein. Was hat die Sendung nach Verfolgung ergeben? Üblicherweise sollte ein Einwurf bestätigt werden können. In Verbindung mit der Freundin gibt es vielleicht doch noch eine kleine Chance hier etwas zu retten. Daneben auch noch die Frage, um was für eine Kündigung handelt es sich überhaupt

AbRaXaS915 
Beitragsersteller
 20.03.2018, 16:43

Die Kündigung habe ich am 08.03 abgegeben. Wenn ich die Sendungsnummer bei der DHL eingebe kommt nur " Die Sendung wurde am 08.03.2018 eingeliefert" mehr steht da nicht. Das war vor 12 Tagen. Eigentlich sollte der Brief schon längst dort sein und der Status sollte sich eigentlich auch upgedatet haben. Hat es aber nicht. Ich kann die Kündigung leider nicht persönlich abgeben, da unsere Zentrale in Wiesloch ist bzw die Personalabteilung dort ist. (Arbeite im Penny-Markt). Das sind ca. 450 KM von mir. Sonst hätte ich diese auch persönlich abgegeben. Auf meinem Einlieferungsbeleg steht die Sendungsnummer und eben Einschreiben drauf. Die Dame an der Post meinte irgendwas mit Unterschrift oder sowas von der Empfangenden Person wobei ich mir dabei auch nicht mehr sicher bin.

Wie gehe ich jetzt am besten vor? Soll ich jetzt eine neue Kündigung schreiben, oder mal versuchen die Leute dort irgendwie zu erreichen?

Robert Mudter  20.03.2018, 16:56
@AbRaXaS915

Grundsätzlich beide Wege. Ich würde versuchen jemanden zu erreichen aber auch gleichzeitig eine neue Kündigung aussprechen. Die neue Kündigung würde ich hilfsweise für den Fall aussprechen, dass die alte Kündigung nicht zugegangen sein sollte. Dies würde ich aber zuerst abklären. Möglicherweise hat dein Arbeitgeber ja nicht wirklich Interesse dich gegen deinen Willen zu halten

AbRaXaS915 
Beitragsersteller
 20.03.2018, 17:07
@Robert Mudter

War eben bei der Post und habe nachgefragt. Die Dame konnte mir auch nicht weiter helfen. Sie meinte es kann sein dass der Fahrer es vergessen hat einzutragen (Online) bzw es vergessen hat den Status online zu aktualisieren. Was ist mit der Frist? Muss ich dann statt dem zum 15.04 zum 31.04 Kündigen? meine Frist sind 4 Wochen

AbRaXaS915 
Beitragsersteller
 20.03.2018, 17:18
@Robert Mudter

Eben die Personalabteilung endlich erreicht. Meinten Sie haben nichts bekommen und ich solle einfach noch eine Kündigung schreiben. Aber zu welcher Frist jetzt zum 15.04 wie geplant oder zum 30.04?

Robert Mudter  20.03.2018, 17:48
@AbRaXaS915

Bitte zuerst der Hinweis, dass wir hier keine Rechtsberatung im Rahmen dieses Forums anbieten. Generell würde ich den 15. April und hilfsweise zum 30. April kündigen ;-)

Evtl. direkt zur Post gehen, damit die Nachforschen. Hast Du schon beim Empfänger nachgefragt ob es angekommen ist?

War es Einschreiben Rückschein oder Einwurfeinschreiben?

AbRaXaS915 
Beitragsersteller
 20.03.2018, 16:27

Also auf meiner Quittung steht Einlieferungsbeleg, dann die Adresse wo es abgeschickt wurde bzw welche Post Filiale es ist dann eben die Sendungsnummer und ganz unten eben Einschreiben

Für die Wirksamkeit einer Kündigung muss sie rechtzeitig beim Empfänger VORLIEGEN.

Den Postweg muss der ABSENDER einkalkulieren. Alles andere sind einfach nur Behauptungen.

So etwas passiert, wenn man das auf den "letzten Drücker" versucht.

Beim Empfänger anfragen, ob der Brief eingetroffen ist. Bei Fristversäumnis Wiedereinsetzung in früheren Stand beantragen.

Ein Eibschreibebrief verschwindet nicht, und wenn doch, dann hast du den Aufgabeschein und deine Freundin als Zeuge. Dann hast du Beweise genug.