kündigung wird von mieterin ignoriert

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Also woher Helmut die Ansicht mit der verbotenen Eigenmacht hat ist mir fraglich.

  1. Sie ist noch Besitzerin der Garage, aber eben -so wie Du es schilderst unrechtmäßige.
  2. Verbotene Eigenmacht bedeutet, dass Du ihr den Besitz an der Garage enziehst. Und da kann es schon verbotene Eigenmacht sein, wenn Du ihr den Zugang erschwerst. Konkret könnte diese verbotene Eigenmacht darin liegen,. dass sie mit ihrem Pkw nicht aus oder in die Garage kommen kann, nur weil Du Deinen Pkw davorstellst.
  3. Jetzt wird es knifflig. Je nachdem, ob der Garagenmietvertrag ein eigenständiger Vertrag ist oder mit dem Hauptmietvertrag gekoppelt ist. Ist das ein eigenständiger Mietvertrag kannst Du Dein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen geltend machen. Aber auch das muss irgendwie verhältnismäßig sein.

Aber um auf Deine Frage zurückzukommen, wenn sie ihr Auto nicht in der Garage hat, störst Du zumindest nicht deren Besitz am Auto und sie darf Dich auch nicht zuparken, selbst wenn ihr Auto in der Garage steht. Denn Sinn der Regelungen über das Selbsthilferecht des in seinem Besitz Gestörten, ist es ja grade diese Störung zu beseitigen. Durch ein Zuparken des Störers macht er aber quasi das Gegensteil.

Ansonsten google mal mit diesen oder ähnlichen Begriffen:

unrechtmäßiger Besitz raum rechte urteil

Gerhart  02.02.2013, 16:54

Dieser Beitrag untermauert geradezu die Feststellung, dass verbotene Eigenmacht vorliegt, wenn die Vermieterin die Nutzung der Garage der angeblich berechtigt und rechtswirksam gekündigten Mieterin verwehrt.

Take777  03.02.2013, 23:58
@Gerhart

nun es spricht zwar einiges für verbotene Eigenmacht, aber das muss nicht immer so sein.

fragmalnach10 sollte die Umstände der Kündigung darlegen. Aber ob rechtswirksam gekündigt wurde oder nicht - vor der Garage zu parken um die Mieterin an der Nutzung zu hindern ist nicht der richtige Weg, die Kündigung durchzusetzen.

mit dem Fahrzeug zum blockieren des Einstellens zu verhindern, solltest du vorsichtig sein. Der Mieter könnte aufgrund der Behinderung einen Abschleppdienst rufen.

Die von dir angedachte Vorgehensweise nennt sich verbotende Eigenmacht.

Dir bleibt letzlich nur der Weg eine Räumungsklage anzustreben, die allerdings m.E. auch relativ zügig und letzlich auf Kosten des nicht räumenden Mieters durchgesetzt werden kann.

Wenn sie ihr Auto nicht in der Garage hat, dann ist es okay. Sollte sie das Auto in der Garage haben und Du ihr die Ausfahrt versperren, dann ist es Nötigung.

Gerhart  02.02.2013, 17:13

Auch wenn sie in die Garage will und die Einfahrt ist blockiert - Nötigung?

Ja, kannst du, da sie sich an die kündigung zu halten hat, wenn keine besonders lange kündigungsfrist vereinbart wurde

Mfg

Gerhart  02.02.2013, 08:58

Nein, kannst du nicht, Kündigungsfristen spielen hier keine Rolle. Ungeklärt ist hier bisher die Rechtmäßigkeit der Kündigung der Garage.