Schaden durch Garagentor, wer hat Schuld?
Garagen und Ausfahrten muss man bekanntlich freihalten.
Wenn ich mein Garagentor öffne und davor jemand unerlaubt steht, und das Garagentor dessen Auto beschädigt weil ich nicht sehe was außerhalb des Tors ist, wer hat dann Schuld?
14 Antworten
Falls das tatsächlich passiert ist, melde das der Haftpflichtversicherung und gut ist. Die regeln das dann schon.
Persönlich glaube ich, dass es eine Quote geben wird, schätze mal 50:50
Denn Du als Betreiber, das könnte ich mir zumindest vorstellen, hast auch die Obligenheitspflicht, dass Du vorm Öffnen prüfst, ob keine Hindernisse im Weg sind.
https://www.iww.de/ue/kfz-versicherung/haftung-schaden-durch-fernbedientes-garagentor-f59400
Einen solchen Schaden würde ich der Privathaftpflichtversicherung des Garageneigentümers bzw. Nutzers zuordnen.
Ich kann mir das Szenario kaum vorstellen. Die Garagentore schwingen von unten nach oben in einer relativ flachen kurve. Das andere Auto muss dann also wenige Zentimeter vor dem Tor gestanden haben. Wenn mit der Front oder Heck, wäre allenfalls der Stoßfänger damit in Berührung gekommen. Und da die Tore einne Kradftbegrenzer haben, kann ich ir kaum ein Schadensbild vorstellen.
Abgesehen davon muss jedem Autofahrer klar sein, dass er vor einer Tür oder einem Tor nicht parken darf. Halten aber schon.
Knifflige Sache.
Einerseits bist Du für das Betriebsrisiko des Garagentors verantwortlich, andererseits hat niemand Fremdes unerlaubt auf einem Privatgrundstück zu parken.
Man kann nun argumentieren, dass Du darauf vertrauen konntest, beim Öffnen des Tores nichts zu beschädigen, da dort eh niemand etwas zu suchen hat.
Andererseits kann man argumentieren, dass Du im Rahmen der Betriebsicherheit des Tores dich vorab versichern musst, dass sich im Gefahrenbereich tatsächlich niemand befindet.
Für eine rechtssichere Auskunft benötigst Du einen Anwalt.
Du. Auch wenn das Auto dort nicht stehen darf,musst du vorher natürlich schauen.