Darf ich mein Auto vor meiner eigenen Einfahrt zur Garage parken, wenn die Einfahrt tagsüber als Galerie/ Ausstellung benutzt wird??
Das Grundstück grenzt an einer öffentlich stark befahrenen Hauptstraße. Die Einfahrt hat eine Bordsteinsenkung. Zum überqueren der Straße gibt es 50m weiter Inseln oder 200m weiter rechts und links Ampeln. Darf ich grundsätzlich also mein Auto vor der eigenen Einfahrt zur Garage parken? Und wie ist die Rechtslage, wenn die Einfahrt tagsüber als Galerie/ Ausstellung benutzt wird?
7 Antworten
Man darf vor Garagen und Einfahrten nicht Parken damit eben der Verwender/Eigentümer die möglichkeit hat diese problemlos nutzen zu können. Da du diese aber selber bist darfst du natürlich davor parken, das bleibt ganz dir überlassen, macht bei uns einer in der Straße auch
Damit das ordungsamt dir kein knölchen gibt solltest du vor der Gare / Einfahrt Darauf hinweisen dass dein Auto mit den Kennzeichen da stehen darf
Eigentlich darf man vor seiner Einfahrt nicht parken. Woher sollte das Ordningsamt wissen, dass das Auto dem Besitzer gehört.
In Wohngebieten wird meist nur auf Beschwerden reagiert. In stark frequentierten Bereichen, gerade wenn noch das Einfahrt freihalten Schild angebracht ist, kann es ein Knöllchen geben.
Nein, vor deiner Garage darfst du nicht parken. Die Zufahrt zur Garage ist nur als Zuwegung, nicht als extra Stellplatz zu benutzen.
Dort darf man allenfalls kurzzeitig halten, etwa um aus weit geöffneten Türen zu entladen oder ein- und auszusteigen.
Wenn du mit deinem Fahrzeug auf dem Gehweg vor deiner Einfahrt parkst, behinderst du möglicherweise Fußgänger mit oder ohne Gehhilfe, Radfahrer, Rollstuhlfahrer. Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Wenn sie die Straße benutzen müssen, um um dein Fahrzeug herumzukommen, ist das eine Gefährdung, zumal die Straße sehr befahren ist, wie du schreibst.
Wenn du deine Einfahrt vor der Garage als Ausstellungsort/Galerie zur Verfügung stellst, wirst du sicherlich mit der Person eine Vereinbarung getroffen haben, die wir nicht kennen.
Es gibt auf dieser Seite einen öffentlichen Parkstreifen.