Stellplatz vor meiner gemieteten Garage
Ich habe eine Garage angemietet und parke mein Auto meistens davor. Nun behauptet mein vermieter das der Stellplatzt bzw. die Zufahrt zur Garage ein Stellplatz sei wo ich nicht ohne zusatzkosten parken dürfte. Also die Zufahrt zu meiner Garage ist so groß wie mein Auto....und ich stehe direkt vor meinem Garagentor....und er meint das er dafür extra Miete einnehmen könnte....ist das so oder gehört die Zufahrt zu meiner Garage....?Die zufahrt ist gepflastert und erst nach der Zufahrt fängt die Straße an.....so wie das bei den meisten Garagen ist....ein kleiner Platzt vor der Garage eben.....ich finde es eine frechheit zu behaupten das es ein zusätzlicher Stellplatz wäre denn niemand könnte dort parken denn sonst käme ich ja nicht mehr in meine Garage!!
4 Antworten
Du brauchst einfach nur in deinen Mietvertrag schauen dann beantwortet sich deine Frage ;O)...was hast du gemietet, die Garage oder den Garagenhof?...du hast ein Recht deine Garage zu nutzen, aber nicht den Platz davor zum parken zu nehmen. Die Zufahrt zu deiner Garage ist dir zu gewährleisten mehr nicht...darum hat dein Vermieter die korrekte Aussage getroffen, wenn du den Platz davor fest nutzen möchtest musst du ihn anmieten...Ansonsten ist dieser Platz für dich nur nutzbar wenn du zu deiner Garage willst, und danach ist er wieder frei zu machen. Es werden häufiger die Plätze vor Carports oder Garagen noch als Stellplatz mitvermietet was man dann auch schriftlich hat ;O)...Ansonsten wäre auf jedem Garagenhof Chaos, weil da jeder noch kostenlos Fahrzeuge vor seiner Garage parkt...
Hallo,habe genau das selbe Problem und mich schon gefreut....leider hast du nur eine Antwort mit der man nicht so viel anfangen kann....weißt du mittlerweile mehr? Mein Vermieter behauptet das selbe und dachte mir auch was er mit dem Stellplatz anfangen will-da er ihn weder vermieten noch zustellen kann...
Meiner Meinung nach gehört die Zufahrt zur Garage!
Haben dasselbe Problem ,und ließen uns vom Mieterschutzbund beraten. Es ist tatsächlich so das Du nicht auf dem Stellplatz vor Deiner Garage dauerparken darfst.Nur wenn es im Mietvertrag anders vereinbart wäre! Deutsche Gesetze tse,tse,tse
wie wäre es denn wenn es eine mündliche Vereinbarung bei Vertragsabschluss gibt und der Vermieter gegenüber das seit 6 Jahren duldet? Es besteht zur Zeit zickenkrieg und der Vermieter triezt wo er nur kann. Wir haben Angst dass er uns abschleppen lässt weil wir vor der angemieteten Garage parken und nebendran. Es sind 6 Parkplätze vorhanden, wir sind die einzigen Mieter.