Parken ohne im Mietvertrag zu stehen
Hallo ich hab ein Problem mit den Untermieter meines Freundes, unzwar ist mein Freund für 2 Wochen auf See arbeiten und da ich mich um seine Katzen und die Wohnung kümmern muss schlafe ich ab und zu auch mal hier, da das parken hier schon oft ein problem war, weil ich immer wenn ich zu Besuch bei ihm bin auf diesen Stunden Parkplätzen parken muss, was schon nervig ist für mich. Gestern Abend dachte ich mir da der Parksplatz von meinem Freund ja jetzt frei ist vor der Wohnug, könnte ich da jetzt parken was ich dann auch gemacht habe, 2 stunden später ist der Nachbar von unten hoch gekommen und meinte da ich nicht im Mietvertrag stehe dürfte ich da auch nicht parken. Darf ich da denn jetzt parken oder nicht weil ich habe nur ein kleines Auto und ob mein Freund da jetzt steht oder ich da ich mich ja um den Haushalt kümmern muss ändert doch eig. nichts oder?
7 Antworten
JEIN,
wie immer kommt es darauf an was im Mietvertrag steht.
Prinzipiell darfst du mit Erlaubnis des Mieters den Parkplatz für den vorgesehen rechtlichen Zweck (Fahrzeugabstellung) dann verwenden, wenn im Vertrag nicht ausdrücklich ein Kennzeichen festgelegt ist ODER das Fahrzeug auf den Mieter zugelassen sein muss. Wie gesagt, bitte im Mietvertrag für den Parkplatz nachlesen!!
Das Parken hat nichts mit der Meldung am Wohnsitz zu tun. Es darf jeder den Parkplatz zum Parken verwenden wenn der Mieter die Genehmigung dazu gibt. Außer es steht etwas anderes im Mietvertrag
Was geht das den Nachbarn an und woher will er wissen, was im Mietvertrag deines Freundes geregelt ist?
Wenn der Stellplatz im Mietvertrag steht, darfst du dort selbstverständlich mit Zustimmung deines Freundes parken.
2 stunden später ist der Nachbar von unten hoch gekommen und meinte da ich nicht im Mietvertrag stehe dürfte ich da auch nicht parken.
Was manche Leute für Probleme haben...
Dann lass Dir von deinem Freund eine Bestätigung geben, dass Du dort dein Auto abstellen darf.
Dein Freund hat den Stellplatz gemietet und darf diesen auch umfänglich nutzen. Das wiederum bedeutet, dass er jedes X-beliebige Auto hierauf abstellen darf und auch vom Besuch genutzt werden kann.
Dann ignoriere den Nachbarn einfach. Dein Freund ist Besitzer des Stellplatzes und kann somit entscheiden, wer den Stellplatz nutzt.
Der Nachbar hat schon mal gar nichts zu melden! Wenn dann der Vermieter. Ist der Parkplatz an deinem Freund vermietet, so darf er auch anderen das Recht auf Nutzung einräumen. Es ist so wie bei Besuch in der Wohnung, der Vermieter darf auch nicht mal eben so verlangen, dass kein Besuch empfangen darf. Er Mieter darf frei bestimmen, wer welche Dinge an der gemieteten Sache benutzen darf (Gilt natürlich nur für Besuch, nicht dauerhaft)
Wenn der Parkplatz Teil des Mietvertrages deines Freundes ist darfst du da auch parken. Der einzige der das Recht hätte dich dort abschleppen zu lassen ist der Mieter der Parkplatzes, also dein Freund.
Er kann mir leider keine Bestätigung geben da er auf See in Lübeck ist und das ist ein Stück von hier