Kündigung wegen verschlafen?
Hi liebe Leute
Ich bin im august im dritten Ausbildungsjahr und bin in der gesamten Zeit 2-3 mal für ne Stunde oder so zu spät zur Arbeit gegangen, weil ich verschlafen habe. Heute ist es erneut passiert. Allerdings werden die Stunden aufgeschrieben, die ich dann im Laufe der Woche nacharbeite. Nun meine Frage: könnte ich gekündigt werden, wenn ich in 2 Jahren 2-3 mal verschlafen habe und die Stunden immer nachhole?
8 Antworten
Ganz bestimmt kann man Dich deswegen nicht kündigen.
Kündigungen von Azubis nach der Probezeit sind nicht so einfach. Je länger die Ausbildung dauert, desto höher sind die Hürden.
Ich vermute mal, Du hast bis jetzt auch noch keine Abmahnung bekommen, sonst hättest Du das wahrscheinlich geschrieben.
Warum hast Du denn jetzt Angst? Hat jemand etwas gesagt?
"Verschlafen" gehört nicht zu den "besonders schweren" Pflichtverletzungen und wenn Du die Stunden bisher nachholen konntest und keine Abmahnung hast, brauchst Du Dir ganz bestimmt keine Sorgen zu machen.
Bei Azubis braucht es außerdem i.d.R. mehrere Abmahnungen, im Gegensatz zum "normalen" Berufsleben wo auch eine Abmahnung mit der Androhung einer Kündigung im Wiederholungsfall reicht.
Danke fürs Sternchen
Mit der einen Abmahnung brauchst Du keine Kündigung zu befürchten. Das reicht bei Azubis nicht.
Was die "fehlende Unterschrift" betrifft: Hier irrt Dein Freund und Du hast "falsch" gehört.
Warum sollten Abmahnungen ungültig sein, wenn der Abgemahnte sie nicht unterschreibt? Da würde es ja wohl nie Abmahnungen geben, weil jeder die Unterschrift verweigern würde.
Wenn Abmahnungen "unterschrieben" werden, wird i.d.R. damit nur der Erhalt derselben bestätigt, nicht aber das "Vergehen" zugegeben.
Du solltest allerdings in Zukunft aufpassen, dass Du pünktlich im Betrieb bist.
Eine Abmahnung hab ich schon, allerdings nicht erwähnt *sorry*
Das müssen schon wichtigere Dinge sein um einen Azubi nach der Probezeit kündigen zu können; kann mir auch kaum vorstellen, dass Dein Arbeitgeber das jetzt noch im 3.Lehrjahr versuchen würde.
Hatte ein Brief bekommen wo Abmahnung und der Grund drauf stand, allerdings habe ich gehört, dass eine Abmahnung nur dann gilt, wenn ich selbst unterschrieben hab.
Nein, da hast Du etwas falsches gehört.
Nein!
Nach der Probezeit darf der Ausbildungsbetrieb nur noch fristlos/außerordentlich kündigen (Berufsbildungsgesetz BBiG § 22 "Kündigung" Abs. 2 [Nr 1]).
Dazu müsste allerdings ein so gravierendes Fehlverhalten Deinerseits vorliegen, dass dem Betrieb die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses mit Dir nicht mehr zuzumuten wäre.
Das ist in Deinem Fall aber nicht ansatzweise so!
Das kommt auch auf den Beruf an. Ein Lokführer muss schon Pünktlich sein auch Straßenwärter Flugkapitäne, die meisten schon.
Aber kauf dir einen Wecker.
Brötchenverkäufer müssen auch pünktlich sein.
Ja du kannst schon gekündigt werden wenn es zu oft ist.
Mit Gruß
Bley 1914
Selbst wenn du die Stunden nicht nachholst, kann eine ordentliche Kündigung nicht mehr erfolgen. Deine Probezeit ist vorbei. Und außerordentliche Gründe liegen hier nicht vor.
Hatte ein Brief bekommen wo Abmahnung und der Grund drauf stand, allerdings habe ich gehört, dass eine Abmahnung nur dann gilt, wenn ich selbst unterschrieben hab. Unterschrift liegt aber keine vor. Mein Freund sagt, dann ist das keine Abmahnung. Bin mir sowieso unklar weil mein Betrieb selbst nicht weiß was sie tut. Manchmal Zweifel ich sogar an deren Ausbilder und Meisterschein...