Kann man einen Azubi wegen verschlafen einfach so kündigen
Ein Freund von mir ist in ca. 4 Wochen arbeitslos weil er gekündigt wird. Er ist Azubi als Koch und im 2 Lehrjahr. Der Grund warum das Arbeitsverhältnis beendet wird ist das er in diesen 2 Jahren insgesamt 6x verschlafen hat (meistens ne Stunde oder ne halbe) und zum Unterricht (Schule) nicht pünktlich war wegen Verspätung des Zuges. Er wurde schon abgemahnt wegen des Verschlafens. Nun ist meine Frage kann er wegen Verschlafen überhaupt gekündigt werden, einfach so mitten in der Ausbildung, weil laut meiner Ansicht würde das für mich nicht unbedingt ein vernünftiger Kündigungsgrund sein, denn verschlafen kann jedem mal passieren.
Ps: Dies ist eine ernst gemeinte Situation und ich wünsche keine blöden oder übercoolen Kommentare :)) DANKE!!
10 Antworten
Hallo,
in deinem beschriebenen Fall ist eine Kündigung möglich. Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber auf die Einhaltung bestehender Verträge und Vertragsinhalte bestehen.Richtet sich ein Mitarbeiter nicht danach darf er es beanstanden durch mündliche Mahnung und schriftliche Abmahnung. Nach einer schriftlichen Abmahnung darf er eine fristgerechte Kündigung im Wiederholungsfall aussprechen, sofern der Verstoß sich auf den schriftlich Gemahnten Tatsachen stützt.
Anders sieht es aus wenn der AZUB/Arbeitnehmer sich z.b. verschiedene Dinge zu Schulden kommen lässt.
Bsp: der Arbeitgeber mahnt die Unpünktlichkeit schriftlich ab (1. Verstoß gegen den Arbeitsvertrag), der AZUBI wird später dabei ertappt das er zb Lebensmittel falsch etteketiert was ebenfalls ein Grund zur Abmahnung ist,. müsste der Arbeitgeber trotzdem erneut eine Mahnung schreiben das beide Verstöße nichts miteiander zu tun haben. Da dein Freund also 6 mal denselben Verstoß beging ist der Arbeitgeber im recht, wären es 6 unterschiedliche Verstöße wäre es kein Kündigungsgrund.
Im Fall von Verspätungen gibts aber auch eine Ausnahme: wenn höhere Gewallt im Spiel ist. kommt zb der AZUBI 5 mal zu spät weil der öffentliche Verkehr aus welchen Gründen auch immer nicht funktioniert UND war es dem AZUBI nicht möglich aufgrund sorgfälltiger Fahrplanung pünktlich zu erscheinen kann er wiederum nicht so ohne weiteres abgemahnt werden.
Grundsätzlich gilt also: alles worauf man als person Einfluss hat ist Abmahnbar.
Verschlafen ist genauso ein Kündigsgrund wie klauen oder ähnliches. Wie soll man denn Planen wenn er nicht da ist. Man rechnet doch mit seiner Arbeitskraft die er von-bis zur Verfügung stellt. Ob Azubi oder nicht. Kündigung ist rechtens. So eine Schlafmütze will keiner. Ist anscheinend noch zu jung im Kopf um Verantwortung zu tragen. Schöner Freund!!
Hi, das ist ein Kündigungsgrund. Man kann als Azubi nur aus schwerwiegenden Gründen gekündigt werden und er hat mehrmals seine Pflicht PÜNKTLICH zu sein missachtet. Der Arbeitgeber muss das nicht hinnehmen
und "einfach so" ist das ja nicht, er wird innerhalb der 6 mal verschlafen daraus hingewiesen worden sein dass das nicht geht
EDIT: Grad noch gelesen dass er in der Schule auch oft unpünktlich war..im Ernst das geht nicht, egal aus welchem grund
Ich kann dir die Situation aus Sicht eines Callcenters nennen.
Du bekommst 2 Abmahnungen.
Nebenbei wirst du 1 Stunde vor Arbeitsbeginn, dann angerufen. Man "schenkt" dir eventuell auch einen Wecker mit großen Läutwerk. Beim drittenmal innerhalb kürzester Zeit erfolgt die Kündigung.
in vielen Berufen ist es eklatant wichtig, das du pünktlich da bist.
Du bringst sonst den ganzen Arbeitsablauf durch einander.
Verschlafen kann sich jeder: Aber man ruft umgehend vorher an.
Meine Devise : 30 Minuten vor Arbeitsbeginn da sein. Sonst versuchen Mitfahrgelegenheiten, Fahrgemeinschaften zu bilden.
Es ist leider, aber in den Letzten Jahren bei vielen jüngeren Mitarbeitern üblich: 1 Stunde später macht nichts.
Bei den meisten hilft dann der erste Warnschuss, dies einzustellen.
Im übrigen, das wird sicher nicht der einzigste Grund für die Kündigung bei deinem Freund gewesen sein. Irgendwann ist das Maß voll.
Wie du schon sagst kann das "mal" passieren. Aber wenn es so oft passiert, ist das durchaus ein Kündigungsgrund. Auf seine zukünftigen Arbeitnehmer sollte man sich verlassen können. Und das war hier nicht mehr der Fall.