In der Ausbildung verschlafen was tun

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Gleich eine Abmahnung wegen einer einzigen Verspätung im 3. Jahr? Das ist aber knallhart. Du hast sofort Bescheid gesagt, Dich entschuldigt und angeboten, die Zeit nachzuholen. Du hast insofern so gehandelt, wie man hier handeln sollte.

Zwar ist sie durchaus berechtigt Dir eine Abmahnung hinzulegen (um Deine Frage zu beantworten), denn das ist ja eigentlich nur eine Aufforderung eine bestimmte Handlung (in diesem Fall das Zuspätkommen) zu unterlassen. Aber für mich spricht das für kein besonders gutes Arbeitsklima.

Nutzerin9567  18.03.2014, 10:49

Richtig

Nein das ist nicht ok!

Wenn es einmal passiert ist, ist das noch lange kein Grund für eine Abmahnung, vor allem hast Du Dich sofort gemeldet und sogar noch angeboten die Zeit nachzuarbeiten.

Schriftlich die Abmahnung ablehnen.

AanAllein  19.03.2014, 11:46
Schriftlich die Abmahnung ablehnen.

Was soll das bewirken?

das ist nicht rechtens !

wenn es das erste mal war, ist es eine frechheit deines betriebes....

die abmahnung würde ich ablehnen ! SCHRIFTLICH !

Einspruch einlegen !

Bayer0308  18.03.2014, 12:04
das ist nicht rechtens !

da bin ich aber auf Deine Quelle gespannt

Du hast Dich entschuldigt und Deine Chefin hat es durch Ihr nicken zur Kenntnis genommen. Warum dann eine Abmahnung? Rede ganz ruhig noch einmal mit Deiner Chefin.

Ich würde mal unbedingt den Betriebsrat fragen. Normal wäre schon eine mündliche Mahnung Okay gewesen