In der Ausbildung verschlafen was tun
Hallo Ihr Lieben... ich bin im dritten Ausbildungsjahr und habe bisher noch NIE in meinem Leben verschlafen, bis auf gestern... ich kam ca 1.5 Stunden zu spät, habe aber direkt als ich aufgestanden bin meine Chefin angerufen und ihr bescheid gesagt.
Als ich dann auf der Arbeit ankam sagte ich ihr, dass ich die versäumte Zeit selbstverständlich nachholen werde. Sie nickte grimmig ab.
Heute komme ich auf die Arbeit (wieder mal als erster) und es liegt eine Abmahnung wegen gestern auf meinem Tisch.
Ist das rechtens?!
11 Antworten
Gleich eine Abmahnung wegen einer einzigen Verspätung im 3. Jahr? Das ist aber knallhart. Du hast sofort Bescheid gesagt, Dich entschuldigt und angeboten, die Zeit nachzuholen. Du hast insofern so gehandelt, wie man hier handeln sollte.
Zwar ist sie durchaus berechtigt Dir eine Abmahnung hinzulegen (um Deine Frage zu beantworten), denn das ist ja eigentlich nur eine Aufforderung eine bestimmte Handlung (in diesem Fall das Zuspätkommen) zu unterlassen. Aber für mich spricht das für kein besonders gutes Arbeitsklima.
Richtig
Nein das ist nicht ok!
Wenn es einmal passiert ist, ist das noch lange kein Grund für eine Abmahnung, vor allem hast Du Dich sofort gemeldet und sogar noch angeboten die Zeit nachzuarbeiten.
Schriftlich die Abmahnung ablehnen.
Schriftlich die Abmahnung ablehnen.
Was soll das bewirken?
das ist nicht rechtens !
wenn es das erste mal war, ist es eine frechheit deines betriebes....
die abmahnung würde ich ablehnen ! SCHRIFTLICH !
Einspruch einlegen !
das ist nicht rechtens !
da bin ich aber auf Deine Quelle gespannt
Du hast Dich entschuldigt und Deine Chefin hat es durch Ihr nicken zur Kenntnis genommen. Warum dann eine Abmahnung? Rede ganz ruhig noch einmal mit Deiner Chefin.
Ich würde mal unbedingt den Betriebsrat fragen. Normal wäre schon eine mündliche Mahnung Okay gewesen