Wird nach einem Arbeitsunfall eine Umschulung von der Berufsgenossenschaft bezahlt?
Bitte nur Erfahrungen schreiben denen ähnliches passiert ist
Zu erst der Rückblick....
Nov. 2011 um ca. 19:30Uhr
Arbeitsunfall (Bänderriss re.).
Hatte danach noch weiter gearbeitet bis ca. 22 Uhr (Kein Schmerz)
Nächster Tag Arbeiten gegangen für 2 Stunden da bemerkte ich einen Höllichen Schmerz, und sah das es eine große schwellung am außen Knöschel ist.
Bin dann zum Arzt gegangen, durch röntgen wurde ein Bänderriss festgestellt im nachhinein weiß ich auch das durch Röntgen kein Bänderriss festgestellt werden kann durch eine kernspintomographie Sprechstundenhilfe.
Befund: Bänderriss 1 woche AU
Nach dem ich ein paar wochen weiter arbeitet traten wieder extreme schmerzen auf.
ca. Dez 12
Termin gemacht für eine kernspintomographie Untersuchung (daher weiß ich das man kein Bänderiss durch Röntgen festellenkann)
Befund Bänderriss und im Sprunggelenk wurden an 2 Stellen Knorpelschäden festgestellt. AU bis auf weiteres. Termin machen für eine Sprungelenksspiegelung
AU bis auf weiteres
ca. Jan 13
Uni Klinik lehnt Spiegeklung ab da zu hohes risiko besteht für eine Infektion.
AU von UNI
seit 19.3.2013 AU
ab 3.4.2013 Arbeitslos (Kündigung durch Zeitarbeits Firma Probezeit)
seit 4.4.13 Beziehe ich Jetzt Krankengeld ( Verletztengeld zahlung in Prüfung)
Jetzt zur Frage
Würde die BG eine Umschulung bezahlen. Wenn ja welche Berufe....
Auskunft von BG verweigert da noch die Prüfung geklert werden muss.
Ich möchte doch nicht mit meinen 25 Jahren Arbeitsunfähig bleiben.
Weiter in meinem erlernten Beruf kann ich nicht mehr Arbeiten (im Lager).
Ach so eins noch ich habe keine Berufsunfähigkeits Versicherung.
Ist das erheblich für meine Zukunft. Hätte ich lieber eine Abschließen sollen, oder geht so was auch im nachhinein?
So jetzt habe ich glaube ich genug zu meiner Sache geschrieben.
Jetzt zu euch..... Bitte nur Erfahrungen schreiben und nicht, Antworten wie schau da nach, oder google weiß es.
Danke.
3 Antworten
Für eine Umschulung wäre in erster Linie der Rentenversicherer zuständig. Dieser unterhält Einrichtungen zur stationären Berufsfindungsmaßnahme. Die BG würde dann lediglich die Kosten übernehmen.
Diese Maßnahme dient dazu ein adäquates Arbeitsfeld, das der versicherte trotz seiner Einschränkung ausüben kann, zu finden.
Die BG wird unabhängig davon nach 12 Monaten begutachten, ob sich aus dem Unfa ein Dauerschaden ergibt. Ist eine Minderung der Erwerbsfähigeit (MdE) ab 20 % eingetreten, gleicht sie diesen Schaden mit einer Unfalrente aus. Diese wird erst auf einen Zeitraum begrenzt gewährt und unterliegt weiteren Begutachtungen. Diese önnen auch ergeben, dass sich später eine Verschlimmerung ergibt. Dann würde die Rente angepasst.
Diese errechnet sich aus dem Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfall.
Beispiel: JAV 24.000 € >> Vollrente 2/3 = 16.000 davon z.B. 30% = 4.800 € so 400 € im Monat.
Diese Rente würde dann unabhängig vom später erzielten Einkommen gezahlt.
Dass du jetzt keine private BU-Versicherung hast, lässt sich nicht mehr ändern. Die bekommst du dann auch nicht mehr.
Die Beiträgr die BG zahlt der Arbeitgeber nach seiner Jahreslohnsumme. Dabei geht das natürlich immer vom Bruttolohn aus. Für dich indiuviduell wird dein persönliches Bruttoeinkommen der 12 Monate vor dem Unfall gerechnet.
Kompliziert wird es wenn du in diesen 12 Monaten bei verschiedenen Arbeitgebern warst. Aber die Rentenversicherung hat ja deinen gemeldeten Lohn.
Die BG berechnet das selbst. Aber es kommt auf die Begutachtung der BG an.
Hast du denn bereits eine Mitteilung bekommen wie hoch die MdE ist?
Nein von der BG habe ich noch nichts bekommen, das wäre noch in der Prüfung.
Dann muss ich mal abwarten....
Kann er auch nicht haben da noch Arbeitsunfähigkeit besteht, eine Rente und damit die Feststellung der MdE erfolgt nach Ende der Arbeitsunfähigkeit. Abgesehen davon hat die Feststellung des Jahresarbeitsverdienstes, der für die individuellen Rentenleistungen festgestellt wird, nichts mit den Entgeltsummen der Arbeitgeber zur Berechnung der Beiträge zu tun. Für beides gelten die Bruttosummen.
Hoi.
Der Verletzungsverlauf macht mich stutzig.
Im November 2011 war der Unfall. Wieso nur eine Woche AU? Normal sind gute sechs Wochen, oft mit AirCast-Schiene. Warst du da schon bei einem D-Arzt und wurde das der BG gemeldet?
Ein Jahr später erst der Kernspin??? Wer sagt den, dass du in deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst?
Sollte die BG nicht zahlen, kannst du auch über die ARGE/DRV eine Umschulung bekommen - abhängig von deiner Ausbildung und deiner körperlichen Leistungsfähigkeit.
Der JAV(Brutto) würde vom Unfallzeitpunkt aus berechnet werden.
Ciao Loki
Hi,
hatte mich beim schreiben verschrieben UNFALL 2012
Mein erster Arzt war mein Orthopäde der meinte Dienstags (Montag Unfall) das er mich bis Sonntag Krank schreiben würde, (dachte er weiß was er macht dafür geht man ja zum Arzt) und dann sagte er ich könnte am Montag wieder arbeiten gehn mit Schiene....
Ich meine das das ich in meinem erlerntem Beruf (Fachlagerist) nicht mehr arbeiten kann weil man da viel laufen und schwer tragen muss , da ich ohne (1200 mg Schmerzmittel, Magenschutztablette) nicht mehr auftreten kann.....
Erst mal eins nach dem anderen:
Für jede BG steht die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben im Vordergrund, eine evtl. Berentung wird natürlich geprüft, ist aber nicht das Ziel.
Da du noch weiterhin arbeitsunfähig bist wirst du von der BG zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu deinem Rentenanspruch begutachtet. Da deine Verletztengeldzahlung deinen Angaben nach noch geprüft wird, liegt für mich der Verdacht nahe, dass die BG derzeit den ursächlichen Zusammenhang zwischen deinen jetzigen Beschwerden und dem Unfall prüft, vielleicht von dem Unfall erst später erfahren hat.
Sollte sich im Laufe des Heilverfahrens oder auch später heruasstellen, dass du nicht mehr in deinem alten Beruf arbeiten kannst, wird die BG versuchen, dich an anderer Stelle wieder ins Arbeitsleben zu intergrieren. Dazu gibt es verschiedene Methoden, die Umschulung ist nur eine davon. Denkbar wären in deinem Falle Arbeits- und Belastungserprobungen, Wiedereingliederung auf einen schadensgerechten Arbeitsplatz bei Zahlung einer Eingliederungshilfe an deinen Arbeitgeber und erst zum Schluss eine aufwändige, teure Umschulung. Während der Umschulung würdest du Übergangsgeld erhalten bei attestierter Arbeitsfähigkeit, die Art der Umschulung ist vom Alter und vom Stand der Vorbildung (Schule, Ausbildung etc.) abhängig.
Ein Verfahren zur Berentung wird ebenfalls betrieben. Eine Rente wird gezahlt nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit, der MdE. Diese bemisst sich nach dem Verlust der Erwerbsfähigkeit am gesamten Arbeitsmarkt, sie wird nicht daran gemessen ob du in deinem konkreten Job arbeiten kannst oder nicht. Die zweite Berechnungsgröße ist der Jahresarbeitsverdienst, der sich aus dem Bruttoeinkommen aus den letzten 12 Monaten vor dem Unfall zusammensetzt. Eine Rente beginnt mit dem Tag nach dem Wegfall der Arbeitsunfähigkeit. Nebenher kannst du, wenn das Ende der Arbeitsunfähigkeit absehbar ist, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung stellen.
Komplex, wie man sieht. Bei der Verletzung "Bänderriss" auf eine Umschulung oder eine Dauerrente zu hoffen halte ich nicht für zielführend, auch ist jetzt für eine Dauerprognose noch zu früh.
Danke für die schnelle Antwort.
Eine Frage zu deinen Antworten.,
Zitat:
"Diese errechnet sich aus dem Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfall.
Beispiel: JAV 24.000 € >> Vollrente 2/3 = 16.000 davon z.B. 30% = 4.800 € so 400 € im Monat."
Wird der Brutto Verdienst gerechnet oder der Netto Verdienst.
Habe vor der ZF bei einer Firma gearebitet wo der Brutto Betrag bei zw. ca. 1200€ und 1600€ (900€ -1100€) lag.
Beim letzten AG bei der ZF verdiente ich zw. 1200 € Brutto ca 900€ Netto.
Welchen Verdienst nehme ich für die berechnung der JAV?
Können sie mir Ihre Rechnung mit meinen Zahlen vorrechnen Bitte.