Wird nach einem Arbeitsunfall eine Umschulung von der Berufsgenossenschaft bezahlt?

3 Antworten

Für eine Umschulung wäre in erster Linie der Rentenversicherer zuständig. Dieser unterhält Einrichtungen zur stationären Berufsfindungsmaßnahme. Die BG würde dann lediglich die Kosten übernehmen.

Diese Maßnahme dient dazu ein adäquates Arbeitsfeld, das der versicherte trotz seiner Einschränkung ausüben kann, zu finden.

Die BG wird unabhängig davon nach 12 Monaten begutachten, ob sich aus dem Unfa ein Dauerschaden ergibt. Ist eine Minderung der Erwerbsfähigeit (MdE) ab 20 % eingetreten, gleicht sie diesen Schaden mit einer Unfalrente aus. Diese wird erst auf einen Zeitraum begrenzt gewährt und unterliegt weiteren Begutachtungen. Diese önnen auch ergeben, dass sich später eine Verschlimmerung ergibt. Dann würde die Rente angepasst.

Diese errechnet sich aus dem Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfall.

Beispiel: JAV 24.000 € >> Vollrente 2/3 = 16.000 davon z.B. 30% = 4.800 € so 400 € im Monat.

Diese Rente würde dann unabhängig vom später erzielten Einkommen gezahlt.

Dass du jetzt keine private BU-Versicherung hast, lässt sich nicht mehr ändern. Die bekommst du dann auch nicht mehr.

ineedhelp25 
Beitragsersteller
 29.05.2013, 00:21

Danke für die schnelle Antwort.

Eine Frage zu deinen Antworten.,

Zitat:

"Diese errechnet sich aus dem Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfall.

Beispiel: JAV 24.000 € >> Vollrente 2/3 = 16.000 davon z.B. 30% = 4.800 € so 400 € im Monat."

Wird der Brutto Verdienst gerechnet oder der Netto Verdienst.

Habe vor der ZF bei einer Firma gearebitet wo der Brutto Betrag bei zw. ca. 1200€ und 1600€ (900€ -1100€) lag.

Beim letzten AG bei der ZF verdiente ich zw. 1200 € Brutto ca 900€ Netto.

Welchen Verdienst nehme ich für die berechnung der JAV?

Können sie mir Ihre Rechnung mit meinen Zahlen vorrechnen Bitte.

DerHans  29.05.2013, 13:00
@ineedhelp25

Die Beiträgr die BG zahlt der Arbeitgeber nach seiner Jahreslohnsumme. Dabei geht das natürlich immer vom Bruttolohn aus. Für dich indiuviduell wird dein persönliches Bruttoeinkommen der 12 Monate vor dem Unfall gerechnet.

Kompliziert wird es wenn du in diesen 12 Monaten bei verschiedenen Arbeitgebern warst. Aber die Rentenversicherung hat ja deinen gemeldeten Lohn.

Die BG berechnet das selbst. Aber es kommt auf die Begutachtung der BG an.

Hast du denn bereits eine Mitteilung bekommen wie hoch die MdE ist?

ineedhelp25 
Beitragsersteller
 30.05.2013, 23:06
@DerHans

Nein von der BG habe ich noch nichts bekommen, das wäre noch in der Prüfung.

Dann muss ich mal abwarten....

ProfFarnsworth  18.06.2013, 15:31
@ineedhelp25

Kann er auch nicht haben da noch Arbeitsunfähigkeit besteht, eine Rente und damit die Feststellung der MdE erfolgt nach Ende der Arbeitsunfähigkeit. Abgesehen davon hat die Feststellung des Jahresarbeitsverdienstes, der für die individuellen Rentenleistungen festgestellt wird, nichts mit den Entgeltsummen der Arbeitgeber zur Berechnung der Beiträge zu tun. Für beides gelten die Bruttosummen.

Hoi.

Der Verletzungsverlauf macht mich stutzig.

Im November 2011 war der Unfall. Wieso nur eine Woche AU? Normal sind gute sechs Wochen, oft mit AirCast-Schiene. Warst du da schon bei einem D-Arzt und wurde das der BG gemeldet?

Ein Jahr später erst der Kernspin??? Wer sagt den, dass du in deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst?

Sollte die BG nicht zahlen, kannst du auch über die ARGE/DRV eine Umschulung bekommen - abhängig von deiner Ausbildung und deiner körperlichen Leistungsfähigkeit.

Der JAV(Brutto) würde vom Unfallzeitpunkt aus berechnet werden.

Ciao Loki

ineedhelp25 
Beitragsersteller
 30.05.2013, 23:13

Hi,

hatte mich beim schreiben verschrieben UNFALL 2012

Mein erster Arzt war mein Orthopäde der meinte Dienstags (Montag Unfall) das er mich bis Sonntag Krank schreiben würde, (dachte er weiß was er macht dafür geht man ja zum Arzt) und dann sagte er ich könnte am Montag wieder arbeiten gehn mit Schiene....

Ich meine das das ich in meinem erlerntem Beruf (Fachlagerist) nicht mehr arbeiten kann weil man da viel laufen und schwer tragen muss , da ich ohne (1200 mg Schmerzmittel, Magenschutztablette) nicht mehr auftreten kann.....

Erst mal eins nach dem anderen:

Für jede BG steht die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben im Vordergrund, eine evtl. Berentung wird natürlich geprüft, ist aber nicht das Ziel.

Da du noch weiterhin arbeitsunfähig bist wirst du von der BG zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu deinem Rentenanspruch begutachtet. Da deine Verletztengeldzahlung deinen Angaben nach noch geprüft wird, liegt für mich der Verdacht nahe, dass die BG derzeit den ursächlichen Zusammenhang zwischen deinen jetzigen Beschwerden und dem Unfall prüft, vielleicht von dem Unfall erst später erfahren hat.

Sollte sich im Laufe des Heilverfahrens oder auch später heruasstellen, dass du nicht mehr in deinem alten Beruf arbeiten kannst, wird die BG versuchen, dich an anderer Stelle wieder ins Arbeitsleben zu intergrieren. Dazu gibt es verschiedene Methoden, die Umschulung ist nur eine davon. Denkbar wären in deinem Falle Arbeits- und Belastungserprobungen, Wiedereingliederung auf einen schadensgerechten Arbeitsplatz bei Zahlung einer Eingliederungshilfe an deinen Arbeitgeber und erst zum Schluss eine aufwändige, teure Umschulung. Während der Umschulung würdest du Übergangsgeld erhalten bei attestierter Arbeitsfähigkeit, die Art der Umschulung ist vom Alter und vom Stand der Vorbildung (Schule, Ausbildung etc.) abhängig.

Ein Verfahren zur Berentung wird ebenfalls betrieben. Eine Rente wird gezahlt nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit, der MdE. Diese bemisst sich nach dem Verlust der Erwerbsfähigkeit am gesamten Arbeitsmarkt, sie wird nicht daran gemessen ob du in deinem konkreten Job arbeiten kannst oder nicht. Die zweite Berechnungsgröße ist der Jahresarbeitsverdienst, der sich aus dem Bruttoeinkommen aus den letzten 12 Monaten vor dem Unfall zusammensetzt. Eine Rente beginnt mit dem Tag nach dem Wegfall der Arbeitsunfähigkeit. Nebenher kannst du, wenn das Ende der Arbeitsunfähigkeit absehbar ist, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung stellen.

Komplex, wie man sieht. Bei der Verletzung "Bänderriss" auf eine Umschulung oder eine Dauerrente zu hoffen halte ich nicht für zielführend, auch ist jetzt für eine Dauerprognose noch zu früh.