Kündigung von Pachtvertrag für Gartenland?

3 Antworten

Es trifft der §584 BGB zu. Und wenn der Pachtvertrag z.B. auf 25 Jahre befristet wurde, hilft auch keine Kündigung aus wichtigem Grund den Pachtvertrag zu beenden. Eine außerordentliche und fristlose Kündigung wegen fehlender Pachtzahlungen wäre allerdings möglich. Pacht- und Mietwohnrecht sind zwei verschiedene Dinge.

Lapidarer Eigenbedarf als Kündigungsgrund eines Gartenpachtvertrages mit fest vereinbarter Laufzeit wäre unzureichend. Bei einer Pachtzeit von mehr als 30 Jahre könnte § 594b BGB greifen.

Klingt für mich extrem unrealistisch, dass diese Kündigung bestand hat.

Wenn man dem hier glaubt (Kurz und knapp - info)
https://www.mietrecht.com/kuendigung-pachtvertrag-landwirtschaft-eigenbedarf/

Hast du gute Chancen das Eigendbedarf wohl kein wichtiger Grund darstellt.
Es müßte wohl besonders erwähnt sein.

Vielleicht läßt sich streiten ob ein Gartengrundstück eine Landwirtschaftliche Nutzung ist, (Obstbäume, oder Beete) oder eher Wohn- und Erholungszwecken (Rasen, Grill) dient.
Je weiter weg vom Haus, desto eher würde ich zur landwirtschaftlichen verwendung tendieren.

Mal sehen was andere dazu sagen.