Darf ein Vermieter seine Kündigungsbestätigung zurück ziehen bzw weiter Forderungen stellen??
Kurz gesagt, es geht um eine Wohnung mit einer mindestmietzeit von einem Jahr. Die Wohnung wurde allerdings vorzeitig gekündigt, und der Vermieter hat da sogar zugestimmt und die Kündigung bestätigt. Nun nach Auszug ect meldet er sich, dass er damit nicht einverstanden wäre und verlangt weiter Miete obwohl die Kündigung und alles ja vom Tisch is.. geht das rechtlich überhaupt ?
12 Antworten
Der Vermieter muss keine Bestätigung der Kündigung abgeben und wenn, dann hat er nur den Erhalt bestätigt aber nicht, dass du ausziehen kannst.
"Mindestmietdauer" ist nicht im BGB vorgesehen, derartige Klauseln sind nichtig.
Wenn du aber einen MV mit der gegenseitigen Kündigungsverzichtsklausel über einen definierten Zeitraum hast, dan wäre die vorzeitige Kündigung unwirksam. Stelle uns den genauen Wortlaut hier ein.
Ich vermute, du hast auch keine Rückgabe der Mietwohnung an der Vermieter ausgeführt und ein Rückgabeprotokoll wurde nicht gefertigt?
Und was bedeutet "zugestimmt" schriftlich oder nur mündlich?
Wie du an anderen Stellen schreibst, hast du lediglich eine Eingangsbestaetigung erhalten und eben keine Zustimmung zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhaeltnisses.
Was bleibt mir jetzt übrig? Das Mietverhältnis war in meinen Augen beendet. Kann ich da mit Anwalt die Kündigung durchsetzen?
Es gibt ein Urteil, danach kannst du, wenn der VM einer Vorzeitigen Kündigung (bei Verträgen mit Kündigungsverzicht) nicht zustimmt deine Wohnung untervermieten um deinen Schaden zu begrenzen. Der VM muß seine Zustimmung zur Untervermietung hier geben, er kann die Untervermietung nicht verbieten. Und würde er der Untervermietung nicht zustimmen währe wiederum die Kündigung wirksam.
Musst du raussuchen.
Einer Untervermietung der GESAMTEN Wohnung muss der Vermieter nicht zustimmen! Siehe auch §553 BGB.
Ich hoffe du hast es Schriftlich, und wie lautet der Text?
.. oder etwar nur per Telefon? Da ist deine Beweisführung recht dürftig und ein Fall für den RA.
Habe schriftlich mit dem Wortlaut gekündigt „Bezugnahmen auf unser vergangenes Telefon kündigen wir hiermit unter Einhaltung der dreimonatigen Frist zum 30.09.21 den mit ihnen abgeschlossenen wohnraummietvertrag. Habe die Kündigung von ihm einen Tag später zurück erhalten auf die er handschriftlich draufgeschrieben hat „ sehr geehrt Herr xxx, wir bestätigen den Eingang ihrer Kündigung zum 30.09.21. mfg und hat unterschrieben
aha, er hat den Eingang der Kündigung bestätigt, nicht aber die Annahme der Kündigung
jetzt will er noch die Kohle für die Restlaufzeit.
wird auf ein gerichtliches Verfahren hinauslaufen.
du hast ein beidseitigen Kündigungsverzicht über ein Jahr
jetzt kommt es auf die Formulierung an.
Grundsätzlich kann man jeden Vertrag auch einseitig kündigen. Natürlich kann auch die Kündigung eines Vertrages rückgängig gemacht werden. Allerdings muss der Vertragspartner dann für die dadurch entstandenen Kosten/Schaden einstehen, z.B. wenn man schon eine andere Bleibe angemietet hat, und dann doppelte Miete zahlen müsste. Du solltest aber schon eine schriftliche Bestätigung der Kündigung haben.
Hallo dann hat er zugestimmt und nach Auszug kann er nichts mehr verlangen, das hätte er sich vorher überlegen müssen, und auf das volle Jahr zu bestehen
Hatte er die Kündigung schriftlich bestätigt?
Doch doch, also ich habe die Kündigung schriftlich verfasst. Habe eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter erhalten. Wir sind wie vereinbart am 30.09 ausgezogen und haben eine wohnungsübergabe gemacht und es war auch alles in Ordnung.