Vertragssparen - Geld abheben?
Hey,
habe einen Sparvertrag, jedoch bin ich momentan in der Situation das ich davon Geld brauche bzw. auch ruhig alles auflösen würde wenn es nur so ginge.
Nun habe ich im Vertrag gelesen :
7.2 vorzeitige Verfügung über das Sparguthaben: Das Sparguthaben kann ausnahmsweise ohne Kündigung vorzeitig zurückgezahöt werden. Eine Verfügung über das Kapital sowie über Zinsen oder gezahlte Prämien führt zur Beendigung des Vertrages. In beiden Fällen ist das Sparkonto aufzulösen. Teilverfügungen sind nicht möglich. Die Berechtigung der Sparkasse zur Berechnung der Vorschußzinsen bleibt unberührt.
Was sagt das aus ? Komme ich nun schon problemlos ans Geld ?
MfG
2 Antworten
Ja, aber die Bank will von Dir Vorschußzimsen als Ersatz für entgangene Zinsen: http://www.n-heydorn.de/vorschusszinsen.html . Sprich doch diesbezüglich einmal mit Deinem Bankberater.
danke fürs Sternderl
Du kriegst nicht einen Teil davon sondern nur alles. Und das kostet Vorschußzinsen.
wenn die Bank / Sparkasse damit einverstanden ist - "ausnahmsweise".
Aber dafür kann ich es schon nun direkt bekommen oder ? Auch wenn der Vertrag erst 6 Monate alt ist?