Kündigung von der Arbeit

6 Antworten

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ohne Begründung gekündigt werden - ob jemand krank war oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Aus diesem Grund interessiert sich das Jobcenter auch nicht für eine Krankmeldung. Deine Freundin bekommt in diesem Fall auch keine Sperre - immer vorausgesetzt, dass sie die Kündigung sofort und ohne Zeitverzögerung beim Arbeitsamt gemeldet hat.

Sie muss allerdings damit rechnen, dass sie jetzt "bevorzugt" behandelt wird und sehr schnell eine andere Arbeit angeboten bekommt. Diese Arbeit muss sie dann annehmen. Deshalb wäre es am besten, wenn sie sich selbst auf die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz macht, weil sei dann selbst beeinflussen kann, welche Art von Arbeit das ist.

Die Krankmeldung hätte der ehemalige AG - und die Krankenkasse bekommen müssen und nicht das Jobcenter !

Wurde die Krankmeldung also zu spät oder gar nicht beim AG - abgegeben und sie deshalb gekündigt worden sein,dann wird sie eine Sanktion bekommen,sonst ist eine Sanktion nicht möglich.

babygirl28 
Beitragsersteller
 19.08.2014, 12:51

Die zeit Firma hat die krankMeldung per Fax bekommen so und meine Freundin arbeitete bei dm und hat die krank Meldung dort abgegeben

isomatte  19.08.2014, 13:01
@babygirl28

Die Krankmeldung im original hätte aber die Zeitarbeitsfirma bekommen müssen,weil das ihr AG - war oder hat sie die Kündigung etwa von dm bekommen,denke mal nicht,die kam von der Zeitarbeitsfirma !

babygirl28 
Beitragsersteller
 19.08.2014, 17:11
@isomatte

Ist das jetzt schlimm wen sie es umgekehrt gemacht hat weil Manager hat den originalen krankMeldung angenommen

isomatte  19.08.2014, 17:26
@babygirl28

Der hätte das aber auch wissen müssen und jetzt ist es eh zu spät,wenn sie schon gekündigt wurde !

babygirl28 
Beitragsersteller
 19.08.2014, 10:04

Die krankMeldung wurde erste tag bei Zeitfirma gefaxt und bei der Arbeit 3 tag abgegeben

isomatte  19.08.2014, 10:42
@babygirl28

Wenn sie bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt war,dann muss das original dort abgegeben werden,auch wenn es erst einmal per Fax - zugestellt wurde,denn die Zeitarbeitsfirma ist bzw.war,der AG !

Bei dem Betrieb hätte sie ein Fax - schicken müssen und nicht den Krankenschein dort abgeben müssen,auch wenn sie dort beschäftigt war.

Und ob das am 3 Tag ausreichend war,wird nur die Freundin wissen,denn das hat sie bei Arbeitsaufnahme gesagt bekommen,bis wann eine Krankmeldung anzugeben ist. Es soll nämlich auch AG - geben,die schon am 1 Tag eine schriftliche Krankmeldung durch den Arzt haben möchten.

Wenn sie das Kündigungsschreiben (hoffe nur in Kopie) beim Jobcenter eingereicht hat, erhält sie von dort ein Formular zum ausfüllen für den Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma). Dieser muss das Formular ausfüllen und es ihr zurückschicken. Da wird vom Arbeitgeber dann eingetragen, warum sie gekündigt wurde. Meist schreibt der Arbeitgeber nur rauf "hiermit kündigen wir das Arbeitsverhältnis, (vielleicht wegen Auftragsmangel oder betriebsbedingt) fristgemäß zum XX.XX.2014. Dann erfolgt keine Sanktion vom Jobcenter. Sie muss sich auch bei der Agentur für Arbeit melden, da eine Prüfung von Arbeitslosengeld I erfolgen muss. Wenn deine Freundin innerhalb der ersten 4 Wochen krank wurde, muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erbringen. Hier ist dann die Krankenkasse zuständig. Frage nach ob eine Kopie der Krankmeldung auch dort hingesandt wurde. Die Krankenkasse dann anrufen und denen mitteilen, dass man für diese Zeit dann Krankengeld beantragen möchte. Wird nicht unbedingt von der Krankenkasse selbst gemacht. Im Anschluss, wenn deine Freundin den Bescheid über Arbeitslosengeld I und Bescheid von der Krankenkasse über Krankengeld erhalten hat, müssen diese in KOPIE beim Jobcenter eingereicht werden.

Im übrigen kann nur eine Sperre von der Agentur für Arbeit erfolgen. Zum Beispiel: wenn man die Kündigung verursacht hat oder wenn man die persönliche Vorstellung mit der Kündigung zu spät mitgeteilt hat.

Vom Jobcenter kann nur eine Sanktion erfolgen = es wird weniger Leistungen gezahlt. Wenn man zum Beispiel Termine nicht wahrgenommen hat oder sich nicht auf ein Vermittlungsvorschlag beworben hat. Oder auch eine Maßnahme ohne Grund und vorherige Absprache mit den Arbeitsvermittler/Fallmanager abgebrochen hat.

Die Krankmeldung muss immer am 3. Tag auf dem Schreibtisch des Arbeitgebers vorliegen. Sie sollte sich darauf einstellen, das es Konsequenzen haben kann.

Keine Sperrzeit, wenn ihr wegen der Krankheit gekündigt wurde. Eine Krankmeldung braucht die ARGE erst dann, wenn sie über die Kündigungsfrist hinaus noch krank ist !