Nachteile bei Kündigung des Minijobs?

4 Antworten

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Du wirst sicherlich schwerwiegende Gründe dafür haben. - Bitte hole Dir unbedingt auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

und besprich das vertrauensvoll mit denen. - Dort ist man zum Thema Arbeitslosigkeit (ALG I + ALG II / Hartz IV) sehr erfahren.

.

Damit Du keine unnötigen Schwierigkeiten mit dem Amt bekommst, lies meinen Tipp:

Umgang mit Sozialbehörden

http://www.gutefrage.net/tipp/umgang-mit-sozialbehoerden-

Und google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du jetzt Probleme bekommst, ist eine fachkundige Begleitung sehr empfehlenswert!!!

cyracus  19.10.2013, 04:05

Falls Du eine (neue) Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben sollst, nimm sie mit nach Hause - unterschreibe sie keinesfalls dort!!!

Hör Dir auf YouTube die hervorragende Information zu Eingliederungsvereinbarungen von einer Fachfrau an:

Eingliederungsvereinbarung 1

http://www.youtube.com/watch?v=msOcuQYUGQM

Es sind sieben kleine Teile. Ist ein Teil zu Ende, kannst Du den Folgeteil direkt auf Youtube oben rechts neben dem Video anklicken.

cyracus  20.10.2013, 22:01
@cyracus

Danke fürs Sternchen (¯'•.¸(¯'•.¸ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯)

Sanktionrechtlich ist es egal, ob es sich um einen Minijob handelt oder eine Vollzeitjob.

In beiden Fällen ist die Sanktion die gleiche, sofern anrechnungsfähiges Einkommen wegfällt, du also deine Hilfebedürftigkeit erhöhst, unddu keinen wichtigen Grund für die Arbeitsaufgabe NACHWEISEN kannst.

Sanktion beträgt bei erster Pflichtverletzung altersabhängig entweder 30% oder 100% deines Regelsatzes für mindestens 6 Wochen, in der Regel jedoch für 3 Monate.

Im SGB III-Recht, also bei Alg1, ist die Aufgabe eines Minijobs hingegen ... hui ....

wenn du deine "Bedürftigkeit" selbst herbei führst, bzw. erhöhst, kannst du durchaus Probleme mit dem JobCenter bekommen. Du wirst dafür also ebenfalls eine nachvollziehbare Begründung liefern.

Natürlich kann das auch zu Sanktionen führen.

Atzec  18.10.2013, 10:46

Du bekommst 30 % weniger für 3 Monate. Bist du unter 25, soll es auch bis zu 100 % gehen.