Jobcenter Sanktion trotz Amtsärztliches Attest?
Hallo, ich habe ein Problem mit dem Jobcenter. Ich bin 21 und Ausbildungssuchend und bekomme vom Jobcenter ALG2. Vor einem Monat war ich beim Amtsarzt und wurde von dem Krank- bzw. arbeitsunfähig geschrieben. Jedoch ignoriert das Jobcenter dies und lädt mich willkürlich ein. Da ich nicht hingegangen bin, habe ich Sanktionen. Die Dienstaufsichtsbeschwerde hat auch nichts geholfen. Meine frage ist, was kann ich machen ? Ein Schreiben vom Amtsarzt muss doch reichen ? Und wie bekomme ich wieder mein volles Geld ?
8 Antworten
ein amtsärztliches Attest oder Gutachten ist nicht vergleichbar mit einer Krankmeldung oder Krankschreibung.
Wenn in dem Gutachten festgestellt wurde, dass Du aktuell für eine bestimmte Zeit nicht arbeitsfähig bist, dann bedeutet dies meist nur, dass Du für diesen Zeitraum der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen musst.
Es entbindet Dich nicht von der Pflicht Termine & Einladungen mit Rechtsfolgebelehrung wahrzunehmen. Dafür brauchst Du eine gesonderte Krankschreibung oder unter Umständen Bettlägerigkeitsbescheinigung.
Du kannst gegen die Sanktion schriftlichen Widerspruch einlegen, wenn dies noch in der entsprechenden Frist ist. Die entsprechende Rechtsfolgebelehrung findest Du auf dem Sanktionsbescheid.
Solltest Du nicht mehr in der Frist sein, würde ich an Deiner Stelle nachfragen, ob man die Dienstaufsichtsbeschwerde (die m.M. zurecht ohne Erfolg war, denn ich sehe hier kein dienstliches Fehlverhalten) in einen Widerspruch "umdeuten" kann.
Ob ein solcher Widerspruch aber sehr erfolgsversprechend ist, wage ich nicht zu beurteilen.
Du bist also zu krank um zum Jobcenter zu gehen ??? Steht das denn im Attest oder steht da eher "arbeitsunfähig". Je nach dem hast du per Klage Chancen oder eben nicht.
dienstaufsichtsbeschwerde ist auch falsch gewesen.
auf die sanktion hättest du einen widerspruch schreiben und begründen müssen. schau nach, ob die frist schon abgelaufen ist oder nicht.
und dann hättest du als allererstes trotz krankheit hingehen müssen bzw. den termin wegen krankheit absagen müssen. krankheit heisst ja nicht automatisch, dass man nicht mal in nem amt vorbei schauen kann.
... so etwas kann ein Amtsarzt nicht, denn der hat keine Kassenzulassung und gelbe Scheine auch nicht.
Und wenn Du bettlägerig bist und nicht gehen/aufstehen darfst, muss Du eben etwas gestützt werden, mehr doch nicht.
Wenn du nicht bettlägerig oder ansteckend krank bist, musst du zu den Terminen erscheinen! Außerdem bist du unter 25!