Sanktion wegen fristloser Kündigung ?
Hallo,
Ich wurde fristlos gekündigt und das Arbeitsamt hat gesagt mir würden 12 Tage fehlen um Anspruch auf Arbeitslosen Geld zu bekommen, und müsste zum Job Center.
Dürfen die mich 3 Monate sperren wegen der Kündigung? Mein letzter Lohn wurde nicht gezahlt von meinen Chef da ich ein Darlehen hatte und er das verrechnet hat.
Das war am 28ten November. Bin mit meiner Kündigung hin Anfang Dezember und habe am 12januar Termin gehabt zum Antrag abgeben. Habe auch alles abgegeben wie gefordert. Da meinte die gute frau sie will mir noch ein Brief schicken wo ich Stellung nehmen soll zu der Kündigung und ob noch Unterlagen fehlen, aber die fehlen ja nicht. Wie soll ich das verstehen sie hat ja nichts gesagt von Sanktion wegen der Kündigung.
Bekomme ich überhaupt Geld weil ich habe keins und kann mir nicht länger was leihen.
6 Antworten
Wenn du die Anwartschaftszeiten für das ALG - 1 nicht erfüllt hast,kannst du auch keine Sperre bekommen,denn diese würde es nur im SGB - lll ( Arbeitslosengeld / ALG - 1 ) geben,wenn du deine Kündigung selber verursacht hast !
Dann würde es in der Regel eine Sperre von 12 Wochen geben.
Bist du nach dem SGB - ll ( ALG - 2 ) bedürftig,dann steht dir zumindest ab dem 25 Lebensjahr dein sanktionierter Bedarf nach dem SGB - ll zu.
Diese Sanktion liegt bei 30 % deiner Regelleistung und das über einen Zeitraum von 3 Monaten.
Die Regelleistung liegt für einen Single bei 416 € + die derzeit tatsächlich zu zahlende KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung.
Jetzt schreibst du natürlich nicht warum du fristlos gekündigt worden bist, was aber wichtig wäre. Weil damit die Sperrzeit beim ALG I die Sanktion und der Kostenersatz beim ALG II wegfallen KÖNNTEN.
Hast du die Kündigung durch z.B. Fehlverhalten herbeigeführt musst du alle Leistungen die du beim ALG II erhälst auch zurückzahlen. Zusätzlich erhälst du die ersten 3 Monate auch weniger Leistungen..
bei fristloser kündigung, handelt es sich um verhaltensbedingte kündigung. somit ist eine sperre berechtigt und die normale folge deines verhaltens. du kannst vorübergehend leistungen nach alg2 beantragen und wirst hier eine 3-monatige sanktion bekommen.
ob du bedürftig bist oder nicht ist dein problem. das überlegt man sich, bevor man eine kündigung provoziert.
Wenn dann hättest du eine 3monatige ALG1 sperre - weil du wohl selbst verschuldet bist
Eine Sperre gibt es beim ALG II nicht, sondern eine Sanktion von 30% der Regelleistung desjenigen, der sich pflichtwidrig verhalten hat.
Sperren können die dich, meines Wissens, drei Monate für den ALG1-Bezug, wenn du selbst gekündigt hast. Wenn dir gekündigt wurde, ist das also eigentlich nicht relevant.
Ja, schon, aber eigentlich nur, wenn du nicht kooperierst, zum Beispiel Termine nicht wahrnimmst oder so.
natürlich dürfen sie das und tun sie auch.
Ja das weiss ich ja aber dürfen die auch Alg2 sanktionieren?