Kündigung von Arbeitnehmer während Wiedereingliederung?

1 Antwort

Selbstverständlich kannst Du auch während einer Wiedereingliederung die Stelle kündigen. Eine Kündigung kannst Du zu jeder Zeit aussprechen.

Die Kündigungsfrist fängt einen Tag nachdem sie beim AG eingegangen ist an zu laufen, egal ob Du gesund oder arbeitsunfähig bist.

Hexle2  16.01.2017, 11:43


Danke für das Kompliment. Ich vermute mal, Du willst zum 28. Februar kündigen, gib also die Kündigung rechtzeitig ab.

Beachte, dass Du noch Urlaubsanspruch erwirbst und der Betrieb diesen auszahlen muss, wenn Du ihn vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen kannst.

Mit evtl. noch vorhandenen Überstunden verhält es sich genau so.

Außerdem solltest Du im Kündigungsschreiben noch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. Viel Glück im neuen Job.