Darf ich einen zugelassenen Anhänger auf meinen gemieteten PKW-Stellplatz abstellen?

8 Antworten

Habe in den Nutzungsvertrag geschaut dort steht, Wohnmobile, Wohnwagen sowie Anhänger dürfen dort nicht abgestellt werden.

Daran hat man sich zu halten.

Klingt für mich iwie wie Haarspalterrei, dass ich nichtmal meinen Zugelassenen kleinen Hänger auf meinem eigen Stellplatz abestellen darf.

Es ist vereinbart worden dass der Stellplatz für PKW`s ist und nicht für Wohnwagen.

Hätte man einen Mietvertrag auf einem Campingplatz für Wohnwagen, dann dürfte man dort auch nicht seinen stinknormalen PKW hinstellen.

Weiß jemand von euch, ob diese Klausel, rein Vertragsrechtlich bestand hat? 

Das wissen hier viele dass diese Klausel bestand hat.

MfG

Johnny

hier gilt nicht nur der Mietvertrag, sondern auch was im Grundbuch steht! Steht dort ausdrücklich "Abstellplatz für Kraftfahrzeuge" dann darf der Vermieter dir nichtmal erlauben, dort einen Anhänger abzustellen. Da das Abstellen von Anhängern aber ohnehin laut Mietvertrag untersagt ist, stellt sich die Frage sowieso nicht: Weg mit dem Anhänger, bevor es Ärger gibt!

Wenn das so im Vertrag steht, dann ist das eben so. Da hilft es wohl am meisten mal mit dem Vermieter zu sprechen, ob man den Vertrag nicht ggf. ändern könnte.

Du schreibst doch selbst, dass das bereits in deinem Mietvertrag drin steht. Das gilt also selbstverständlich auch.

Wenn es doch im Vertrag steht, hast du das unterschrieben und zu beachten. Sonst ist eine fristlose Kündigung möglich. Wenn der Stellplatz zusammen mit der Wohnung (ein gemeinsamer Vertrag) gemietet worden ist, erstreckt sich die Kündigung dann ggf. auch auf die Wohnung!