Muss Arbeitnehmer Kündigung abholen?
hallo ihr lieben, ich habe mal eine dringende frage und zwar wird mein freund gekündigt (nach aussagen des arbeitsgebers weil sie keine arbeit hätten, also betriebsbedingt) und er soll seine kündigung heute persönlich abholen, aber verständlicherweise möchte er das nicht, weil er dadurch spritkosten und parkgebühren hat, desweiteren finde ich, dass die ihm das doch wenigstens zuschicken könnten, weil ich es ohnehin als unverschämtheit empfinde (ich glaube sowieso, dass die ihn nur raushaben wollen und genug arbeit hätten). also muss er die nun persönlich abholen oder kann er verlangen, sie per post zugesendet zu bekommen? schnelle antworten wären echt toll! vielen dank im vorraus.
15 Antworten
Wenn Dein Freund Urlaub hat und nicht zur Arbeit muss darf der AG nicht verlangen dass er seine Kündigung abholt.
Der AG muss dem AN die Kündigung zustellen. Die Kündigungsfrist fängt einen Tag nach Erhalt der Kündigung an zu laufen. Wenn das Schreiben z.B. am Mittwoch den 17.12. in der Post ist, fängt die Kündigungsfrist am Donnerstag den 19.12. an zu laufen.
Wie lange ist denn die Kündigungsfrist? Ist Dein Freund noch in der Probezeit? Ist er länger als 6 Monate im Betrieb? Wie groß ist der Betrieb?
Wenn er schon länger als 6 Monate dort arbeitet und es sich nicht um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt, kann Dein Freund bei Zweifeln an der "betriebsbedingten" Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Wenn Dein Freund eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende hat, kann der AG ihn jetzt erst zum 31. Januar 2015 kündigen. Bei einer Frist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats ginge das, sollte Dein Freund die Kündigung bis 18.12 erhalten, frühestens zum 15. Januar.
Fristen fangen immer einen Tag nach Erhalt an zu laufen. Wann die Kündigung datiert ist, spielt keine Rolle
Abfindungen sieht das Gesetz nicht vor. Sie werden i.d.R. vom AG angeboten um AN mit langer Kündigungsfrist früher aus dem Betrieb zu bekommen (Aufhebungsvertrag), im Rahmen eines Sozialplans oder wenn der AG eine Kündigungsschutzklage verhindern möchte. Außerdem schlägt ein Arbeitsrichter bei einem Kündigungsverfahren oft einen Betrag in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr als Abfindung vor.
Von allein wird Dein Freund keine Abfindung bekommen wenn der AG ihm nichts anbietet. Da muss er schon klagen. Was das Weihnachtsgeld betrifft, kommt es auf den Wortlaut im Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung an.
oh man.... das ist echt ärgerlich, dass man wegen jedem kleinsch klagen muss.... denke nicht, dass mein freund vor gericht will und jetzt weiß ich, warum sein chef die kündigung unbedingt so schnell abgeholt haben wollte. leider kam sie gestern an, wurde am 16. abgeschickt, also ist das dann zum 15.1. fristgerecht?
also ist das dann zum 15.1. fristgerecht?
Leider ja, die Frist ist in Ordnung wenn Dein Freund nicht länger als zwei Jahre dort arbeitet. Sind es mehr als zwei Jahre kann der AG nur zum Monatsende kündigen.
Wie aber schon gesagt, wenn Dein Freund nicht in einem Kleinbetrieb arbeitet, länger als 6 Monate beschäftigt war kann er Kündigungsschutzklage einreichen. Da braucht er, sollte er nicht rechtsschutzversichert oder Gewerkschaftsmitglied sein, auch keinen Anwalt. Bei der Rechtsantragstelle wird seine Klage kostenlos zu Protokoll genommen und man hilft ihm auch bei der Formulierung.
Die Kosten sind beim Arbeitsgericht in der Güteverhandlung überschaubar und nicht sehr hoch. Schau mal im Netz für Dein Bundesland nach.
Danke auch fürs Sternchen und alles Gute
Nein, er ist nicht verpflichtet, seine Kündigung selbst abzuholen. Eine Kündigung ist empfangsbedürftig und erst danach gültig und wirksam. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer, dem gekündigt wurde, auch nachweislich die Kündigung erhalten hat. Es genügt nicht, sie ihm nur zuzuschicken oder in den Briefkasten zu werfen. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer die Kündiung erhält. Wie ist ihm überlassen, allerdings kann er nicht verlangen, dass der zu Kündigende sich selbst seine Kündigung abholt, zumal, wenn er selbst nicht gekündigt werden will. Allerdings muss er der Aufforderung zum Chef zu kommen, Folge leisten. Das ist aber unabhängig von der Kündigung.
Die Kündigung muss man nicht selbst abholen, aber da dein Freund sich bis zum Ende der Kündigungsfrist noch bei diesem Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis befindet, muss er doch sowieso dort hin und seiner Arbeit nachgehen.
Ob eine betriebsbedingte Kündigung unverschämt ist sei dahingestellt, aber man kann die Rechtmäßigkeit der Kündigung vom Arbeitsgericht feststellen lassen, wenn es sich nicht gerade um ein Kleinunternehmen mit bis zu 10 Arbeitnehmern handelt.
Nö, man muss seine Kündigung nicht persönlich beim Arbeitgeber abholen, allerdings könnte man es als Arbeitsverweigerung ansehen, wenn er nicht ins Büro kommt, obwohl er dorthin bestellt wurde.
Ergo, hingehen, nichts unterschreiben, nichts mitnehmen, nur den Hinweis schick mir das Ding halt mit der Post, wobei hier wiederum das Problem bestehen könnte, dass der Chef hinterher "Zeugen" auffährt die die Entgegennahme bezeugen, ohne das sie je passiert ist.
Ich für meinen Teil hätte zu solch einem Termin immer eine Bescheinigung vom Arzt, die mich an der Teilnahme am Termin freistellt.
Wenn die Kündigung mit der Post kommt, nicht die Tür öffnen wenn der Briefträger klingelt und nicht mit Abholkarte zur Post gehen danach, viele Arbeitgeber verschicken, weil sie es nicht besser wissen, heute noch Kündigungen per Einschreiben/Rückschein anstatt per Einwurfeinschreiben., holt man das Einschreiben/Rückschein nicht ab, so geht es nach einer Weile zurück an den Absender und gilt somit nicht als zugestellt.
das mit der bescheinigung vom arzt finde ich gut ^^ ach deswegen, ist inzwischen angekommen und zwar per einwurfschein, ich hab mich schon gewundert, was das ist :D
Einwurfschein = Abholschein weil Empfänger nicht vom Postboten angetroffen ?
Wenn ja, Füße hochlegen und warten bis das Ding alleine zurück an den Absender geht. ;-)
Nein, das muss er nicht. Jedoch muss er seinen arbeitsvertraglichen Pflichten in jedem Fall nachkommen.
Eine Kündigung ist ein einseitiges, empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft, das die Auflösung eines Dauerschuldverhälnisses zur Folge hat.
Sol heissen, dass hier nur einer handelt. Das ist der Kündigende. Dem Gekündigten kommt kein aktives Handeln zu.
Die Wirksamkeit der Kündigung kann erst mit dem Empfang beim Gekündigten eintreten. Daher sollte dein Freund die Kündigung nicht abholen. Wenn sie ihn kündigen wollen, dann sollen sie das Schreiben bringen oder schicken.
Das wäre ja noch schöner, wenn der Arbeitnehmer zum Arbeitgeber fahren müsste, um seine Kündigung abzuholen!
daran habe ich auch schon gedacht, er hat einen unbefristeten vertrag, die firma sollte deutlich mehr arbetinehmer als zehn, gibt regional verschiedene "ableger". naja, er hat ohnehin keine lust mehr dort zu arbeiten, nachdem man so gekündigt wird, wir müssen nur noch rausfinden, wie viel abfindung er bekommt (ob überhaupt) und wo sein (vertraglich geregeltes) weihnachtsgeld bleibt. hat er auch noch nicht bekommen, also da gibts noch klärungsbedarf, die kündigungsfrist müsste einen monat betragen, also wenn er am do den brief erhält (egal auch wann datiert), gilt die frist ab fr?