Kündigung Pferde-Einstellvertrag

6 Antworten

Tja, Du hast Dich von diesen Pferdestallfuzzies über den Tisch ziehen lassen.

Natürlich fährt er das „volle Programm“ auf. Dumme Menschen rennen bei jedem Mist zum Staat. Zivilrechtlich bedeutet dass: Er muss einen Mahnbescheid beim Amtsgericht erwirken, der wird Dir dann zugestellt, dem musst Du dann widersprechen, dann wird er ihm zurückgeschickt mit dem Hinweis „wenn er denn wolle, könne er jetzt klagen“. Das dauert ca. 3-4 Monate. Soll er doch, lasse Dir bis da hin Zeit. Hast Du eine Privatrechtsschutzversicherung? Zieh das durch, das Ganze hat wirklich einen gewissen Unterhaltungswert. Natürlich ist Dein Brett recht dünn, Du hast zum 31. Gekündigt, das steht fest, das Schriftstück haben die aber erst am 01-12 angenommen, so lautet Deine Verteidigung. Und wenn die Dich schon über den Tisch gezogen haben, dann hast Du einen Zeugen, der für Dich die Kündigung in den Briefkasten gesteckt hat.

Dass mit dem „Kündigung persönlich abgeben“ ist auch so eine Masche von rechtswidriger Sozialnötigung minder bemittelter Pferdestallbesitzer. Da hat man seine Einsteller im Griff, denn man kann sie so wunderschön „moralisch auflaufen lassen“ am besten noch vor Kindern, ist das nicht schön peinlich? Hast Du jemals bei der Telekom oder sonst wo persönlich wegen einer Kündigung erscheinen müssen? Nicht mal beim Finanzamt muss man das, nur wenn man eine Pferdebox kündigt. So ein Schwachsinn.

Einen Stall zu kündigen scheint ja gesamtdeutsch so etwas wie eine Ehescheidung mit Rosenkriegsgarantie zu sein. Ich habe diese Pfedervollpfosten wirklich satt, dieses dumme Gequatsche von Rechtsauffassung, gepaart mit total dilettantischer Geschäftsführung und einem Dienstleistungsgeist der einen an tiefste kommunistische Zeiten erinnert und in seiner äusserlichen Erscheinung wohl eher an das Mittelalter. Man braucht sich bei so viel Inkompetenz der Stallbesitzer nicht wundern, dass Pferdebetriebe permanent akut am Hungertuch nagen und die Pferde nix zu fressen haben, alles auf einem baulichen Investitionsstau-Niveau. Würde ich so meinen Betrieb führen, dann wäre ich morgen schon pleite.

Also, lass ihn das "volle Programm" auffahren. Wir leben in einem Rechtsstaat, da gibt es nur ein „Standardprogramm“ und das gilt für alle. Und Recht haben ist noch lange nicht Recht bekommen.

Viel Glück.

DerCAM  30.12.2013, 15:15

Wie Yana schrieb, gab es bei keinem der Gespraeche Zeugen. Der Zugang der Kuendigung am 1.12. wird auch gar nicht bestritten, der am 30.11. hingegen sehr wohl (da ist die Kuendigung ja auch tatsaechlich noch nicht uebergeben worden).

Nun ist es Sache der Fragestellerin, den Beweis dafuer zu erbringen, dass die Kuendigung doch schon am 30.11. uebergeben wurde oder dass am 30.11. eine Verkuerzung der Kuendigungsfrist vereinbart wurde. Ein solcher Beweis wird ihr aber hoechstwahrscheinlich nicht gelingen. Somit haben wir dann eine am 1.12. zugegangene Kuendigung, die bei einmonatiger Kuendigungsfrist zum Monatsende nicht zum 31.12. wirken kann sondern eben erst zum 31.1.

Diesbezueglich kann der Verpaechter der Einstellboz voellig beruhigt "das volle Programm " durchziehen. Die Kosten dafuer wird die Fragestellerin zahlen muessen weil eine nicht fristgemaess zugegangene Kuendigung eben nicht fristgemaess zugegangen ist.

stefanweb  30.12.2013, 15:56
@DerCAM

Ich kenne keinen einzigen Prozess, der das versprochene "Volle Programm" wert war.

Welchen Beweis soll sie denn bringen? sie hat doch am 31. gekündigt! Wenn er das nicht annimmt, sondern erst am nächsten Tag. Beweise doch einer das Gegenteil! Nichts ist einfacher als eben ganau das kompliziert zu machen.

DerCAM  30.12.2013, 16:46
@stefanweb

Sie hat die Kuendigung eben nicht am 30.11. uebergeben sondern erst am 1.12. Nur darauf, naemlich auf den Zugang der schriftlichen Kuendigung beim Empfaenger, kommt es bezueglich der Kuendigungsfrist an.

Natuerlich lohnt sich hier das "volle Programm". Zumindest fuer den Verpaechter der Einstellbox. Dem steht sein Geld bis zum Ablauf des Vertrages nunmal zu. Fuer die Fragestel;lerin wuerde es hingegen nur unnoetig teuer.

stefanweb  30.12.2013, 16:53
@DerCAM

Eine viel zu preußische Betrachtungsweise.

friesennarr  30.12.2013, 13:53

stimme dir zu. Ob der Stallbesitzer es wegen einer Miete wirklich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen will ist sehr fraglich - es kostet mehr das Verfahren einzuleiten als die Miete wert wäre.

DerCAM  30.12.2013, 15:17
@friesennarr

Da der Stallbesitzer die Nummer ganz locker gewinnen wird, muss er sich um die Kosten nur dann Sorgen machen, wenn bei der Fragestellerin nichts zu holen ist. Sie ist aber doch anscheinend Eigentuemerin eines Pferdes. Zu holen sollte hier also durchaus was sein.

stefanweb  30.12.2013, 15:59
@friesennarr

Abwarten und etwas Ruhe walten lassen.

ralosaviv  30.12.2013, 18:44
@DerCAM
Da der Stallbesitzer die Nummer ganz locker gewinnen wird, 

Sehe ich - aufgrund eigener Erfahrungswerte - differenziert.

Die Kündigung ist leider durch den verspäteten Zugang erst zum 31.01.14 wirksam.

Allerdings hat der Stallbesitzer idR keinen Anspruch auf die volle Stallmiete, da ja die Futterkosten bereits entfallen. Sollte das Ding allerdings vor Gericht gehen, ist das eine Milchmädchenrechnung. Der Stallbesitzer bekommt nur eingeschränkt Recht, jeder darf seinen Anwalt und die anteiligen Gerichtskosten selber bezahlen und unterm Strich kostet dich der Spaß mehr, als hättest du gleich die volle Miete bezahlt.

Also würde ich dir raten, ca. die Hälfte der üblichen Stallmiete zu zahlen (kommt natürlich auf die Höhe der Bruttomiete an) und ihm schriftlich mitzuteilen, dass du die Zahlung unter Abzug der Unterhaltskosten vorgenommen hast. Sollte er dann noch klagen ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass er nicht gewinnt und deinen Anwalt ebenso wie die vollen Gerichtskosten zahlen muss.

Quelle: eigene Erfahrung als Pferdebesitzer. Prozess wie hier beschrieben gewonnen;-)

Yana04 
Beitragsersteller
 31.12.2013, 13:10

Hab ich das richtig verstanden, dass der Stallbesitzer, falls es vor Gericht geht, eingeschränkt Recht bekommt, weil ihm nicht mehr die volle Stallmiete zusteht?

Was ist, wenn ich den Stallbesitzern einen Teil der Stallmiete anbiete, die Stallbesitzer aber entweder die volle Miete oder gar nichts haben möchten? Zeugen mitnehmen, die bezeugen können, dass ich das Angebot gemacht habe?

Zu deiner eigenen Erfahrung: Das heißt, du hast gekündigt, hast dein Pferd bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Stall geholt und für den Rest dann nicht mehr die volle Stallmiete bezahlt. Der Stallbesitzer hat geklagt, weil er die volle Miete wollte, den Prozess gewonnen hast aber du?

ralosaviv  31.12.2013, 17:54
@Yana04
Das heißt, du hast gekündigt, hast dein Pferd bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Stall geholt und für den Rest dann nicht mehr die volle Stallmiete bezahlt. Der Stallbesitzer hat geklagt, weil er die volle Miete wollte, den Prozess gewonnen hast aber du?

Korrekt.

Darum nicht lange fragen, sondern einen angemessenen Teil bezahlen und der Dinge harren, die da kommen mögen.

Guten Rutsch.

Wenn du die Kuendigung erst am 1.12. uebergeben hast und die Kuendigungsfrist 1 Monat zum Monatsende betraegt, hast du sie fuer eine Kuendigung zum 31.12. genau einen Tag zu spaet uebergeben und der Vertrag endet somit erst am 31. Januar.

Nein! Du kannst mit Ende des Monat ausziehen, warum? Weil sie dir MÜNDLICH zugesagt hat das es passt, auch das ist ein Vertrag. Hast du Zeugen? Damit wird es einfacher für dich. Abgesehen davon ist ein Einstellvertrag ein Vertrag zur Übernahme der Obsorge für das Pferd, sollte dein Pferd nicht so gehalten werden wie mündlich ODER schriftlich vorher zugesichert wurde (beim Unterschreiben des Einstellvertrags) kannst du denn Vertrag auch FRISTLOS kündigen, weil ja die Bedingungen nicht eingehalten wurden ist der Vertrag ungültig (der KOMPLETTE VERTRAG).

GLG Tinkertier

(hab ein Seminar beim RA Sascha Brückner gemacht, wenns spinnt wende dich an ihn!)

Yana04 
Beitragsersteller
 31.12.2013, 11:52

Das Problem ist doch aber, dass ich nicht beweisen kann, dass mir die Stallbesitzerin mündlich zugesagt hat, dass die 1 Tag spätere Abgabe der Kündigung in Ordnung geht - Zeugen gibt es keine und ich hab mir leider auch nichts schriftlich von ihr geben lassen.

Gilt denn hinsichtlich der Haltung der Pferde nicht vorrangig das, was im Vertrag steht? Laut Vertrag war die "Lieferung von Heu und Stroh" vereinbart, leider jedoch nicht die genaue Menge. Sowohl mündlich als auch per Mail hatte ich die Zusage, dass den Pferden ständig Heu zur Verfügung steht, in der Praxis waren allerdings stundenlange Fresspausen an der Tagesordnung, nachts sicher deutlich länger als 4 Stunden. Hier wäre ich bei einer fristlosen Kündigung doch sicher doppelt in der Beweispflicht - einmal, dass tatsächlich vereinbart war, dass ständig Heu zur Verfügung steht (wie sehr hilft hier die schriftliche Zusage per Mail?) und zum anderen müsste ich doch sicher auch beweisen, dass eben nicht ständig Heu zur Verfügung stand? Ich hab mir zwar immer, wenn ich am Stall war, handschriftlich Notizen gemacht, ob gerade Heu da war oder nicht, ohne Zeugen wird mir das aber vermutlich auch nicht viel bringen? Und müsste nicht vor einer fristlosen Kündigung zunächst schriftlich auf den Mangel hingewiesen und eine Frist zur Behebeung des Mangels gesetzt werden?

Vielen Dank für deine Antwort und auch für den Hinweis auf RA Brückner!

Tinkertier  11.01.2014, 13:44
@Yana04

Klar, ist es blöd das du nichts hast. Aber letztlich steht Aussage gegen Aussage, beide Aussagen sind gleich viel wert. Schriftlich und mündlich sind evident, nur halt das gerade mündliche Geschichte Probleme machen wegen der Beweisbarkeit. Mündliche Nebenabsprachen gibt es ja normalerweise bei jedem Vertrag, diese kann man auch nicht ausschließen durch Klauseln (nur wie beweisbar diese sind ist eine andere Sache). Bei der Sache mit der Lieferung und Fütterung sind doch 2 paar Schuhe, du hast es doch sogar schriftlich die Zusage des Heu ad libitums. Wozu fürchtest du dich dann? Eine Email ist genau so ein Schriftstück was vor Gericht als Beweis dient. Es wird doch nicht nur dein Pferd tlw. 4 Stunden oder länger ohne Heu gestanden haben. Und deine Notizen können helfen, aber wie auch hier, ohne Zeugen wirds schwerer. Auf den Mangel hingewiesen werden muss, egal ob schriftlich oder mündlich (auch hier besser schriftlich und wenn mündlich am Besten mit genügend Zeugen). Wie gesagt, sollte eine Klausel des Vertrages nicht eingehalten werden ist der Vertrag gänzlich ungültig ausser es steht drin "Beim Aussetzen einer Klausel wird nicht der gesamte Vertrag ungültig" oder eben so auf die Art. Sie wäre allerdings sehr dumm wegen den paar Moneten es auf einen Rechtsstreit drauf ankommen zu lassen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich Hrn. Dr. Brückner gleich anrufen und fragen. Er kennt sich bei solchen Sachen wesentlich besser aus, ich bin ja kein Anwalt.

Lass es mal auf dich zukommen.

Und wenn dann steht ihm nur noch die kaltboxmiete zu und das auch nur solange wie die Box nicht bei Vermieter ist.

Die Boxenmiete per Gericht, also Mahnbescheid einzufordern, lohnt sich nicht für die Stallbesitzer, das ist sehr teuer

ralosaviv  30.12.2013, 18:49
Und wenn dann steht ihm nur noch die kaltboxmiete zu 

Genau so hat das "mein" Richter damals auch entschieden!

Yana04 
Beitragsersteller
 31.12.2013, 12:01
@ralosaviv

Wärst du vielleicht so nett und würdest noch genaueres zu deinem Fall schreiben, wo der Richter entschieden hat, dass dem SB nur noch die Kaltboxmiete zusteht?