Kündigung Mietwohnung zwecks sanierung rechtens?

5 Antworten

Du solltest derzeit Ruhe bewahren und einfach abwarten, bis bezüglich eventueller Arbeiten Näheres mitgeteilt wird, möglicherweise als Modernisierungsankündigung. Aus dieser wäre dann ersichtlich, was wann bis wann mit welcher evt. Mieterhöhung gemacht werden soll.

Da es sich um eine energetische Sanierung handeln würde, gibt es auch Fördermittel vom Staat.

Zum Größten teil geht es um Instandhaltung, diese trägt allein der Vermieter.

Warte also einfach ab und reagiere nicht panisch. Hörensagen hat keine Bedeutung.

Kündigen dürfte wegen der Dacharbeiten der Vermieter nicht.

Zumindest in Ö geht das nicht. Ich weiß nicht wo du wohnst.

Eierfanta 
Beitragsersteller
 04.01.2018, 17:49

Habe die Frage mal ergänzt... Dann auch nicht?

Auch in D nicht !

Eierfanta 
Beitragsersteller
 04.01.2018, 17:49

Habe die Frage mal ergänzt... Dann auch nicht?

Nein.

Eierfanta 
Beitragsersteller
 04.01.2018, 17:49

Habe die Frage mal ergänzt... Dann auch nicht?

berlina76  04.01.2018, 17:52
@Eierfanta

Das heißt, das der Vermieter für den Zeitraum der Sanierung eine Ersatzwohnung stellen muß und ggf. eine unterbringung für die Möbel.

Sie müssen dann raus, heißt nicht, das man gekündigt wird.

Eierfanta 
Beitragsersteller
 04.01.2018, 17:57
@berlina76

Gilt das dann auch bei Modernisierung? So solls offenbar verkauft werden...

berlina76  04.01.2018, 17:57
@Eierfanta

Dann sollen sie sich beim Mieterschutz beraten lassen.

Wer trägt da irgendwelche Gerüchte zu?

Wenn Deine Eltern im Dachgeschoss wohnen und das Dach muss erneuert werden, bedeutet das zunächst einmal noch nicht, dass dadurch die Dachgeschosswohnung unbewohnbar wird. Höchstens vorübergehend. Für Deine Eltern könnte das folgendes bedeuten:

  1. Vorübergehend unbewohnbar: Evtl. kann der Hausrat bleiben und Deine Eltern gehen vorübergehend in eine möblierte Ersatzwohnung, die idealerweise vom Vermieter gestellt wird oder in eine Hotel. Mietminderung für diese Zeit 100 % und das ersparte Geld nimmt man für die Ersatzwohnung bzw. für das Hotel. Evtl. Mehrkosten zahlt der Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft.
  2. Die Wohnung bleibt bewohnbar, aber es wird gewisse Beeinträchtigungen geben. Damit müßten Deine Eltern leben.

Eine Modernisierung ist dann gegeben, wenn tatsächlich die Dämmung wesentlich verbessert wird. Die Kosten dieser Modernisierung können mit 11 % pro Jahr auf alle Bewohner des Hauses umgelegt werden. Aufteilung nach m²-Wohnfläche.

Dabei können aber nicht die gesamten Kosten des neuen Dachs umgelegt werden, denn neuer Dachstuhl, neue Schalung, neue Eindeckung fallen unter Sanierung. Lediglich der Aufwand und das Material für die verbesserte Dämmung können umgelegt werden.

So teuer kann das aber gar nicht sein, als dass die Miete nachher nicht mehr bezahlbar wäre. Es könnte zwar sein, dass die Miete kräftig steigt, aber auch die Heizkosten gehen dadurch deutlich nach unten, was zumindest einen großen Teil der Mehrkosten ausgleicht.

Auf die Gerüchte würde ich also erst einmal nichts geben.