Gewerbemietrecht: Kann der Vermieter den Mieter außerordentlich kündigen wenn das Gebäude nicht in Ordnung ist?
Hallo,
Um genau zu sein, muss am Gebäude das Dach repariert werden, da die Gefahr droht, dass das Dach undicht wird und beim Sturm oder starken Regen das Gebäudeinnere überflutet.
Ist das ein Grund für außerordentliche Kündigung? Und wenn ja, muss der Vermieter dem Mieter dann einen Ersatzraum zur Verfügung stellen und den Umzug bezahlen?
Der Mietvertrag läuft noch 3,5 Jahre.
3 Antworten
Darüber sollt der Mietvertrag, dessen Inhalt hier niemand kennt, erschöpfend Auskunft geben!
Wenn Du jetzt gefragt hättest, ob der Mieter dann kündigen darf, wäre die Antwort einfacher gewesen ...
Nein, der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, das Mietobjekt auf seine Kosten unverzüglich in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Eine Ausnahme - und damit ein Grund für eine fristlose Kündigung - könnte nur dann vorliegen, wenn eine Unmöglichkeit vorläge (sehr unwahrscheinlich, aber nicht undenkbar), alternativ wenn das eine unbillige Härte bedeuten würde (z.B. Renovierungskosten höher als die Kosten für Abriss und Neubau).
Gewerbliche Mietverträge werden meist mit einer festen Laufzeit geschlossen. Dann kann nur mit besonderem Grund gekündigt werden. Selbstverständlich hat der Vermieter für die ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu sorgen. Eine notwendige und längst fällige Dachreparatur ist kein besonderer Grund. Das kann ja auch so geschehen, dass das Gewerbe nicht beeinträchtigt.