Darf der Vermieter eine Wohnung modernisieren/renovieren, während sie noch bewohnt ist?
Hallo zusammen,
meine Eltern wohnen in der Wohnung nun seit über 30 Jahren.
Der Hausbesitzer war der Arbeitgeber von meinem Dad. Der ist vor 2 Jahren gestorben und das Haus seiner Tochter vererbt. Die hat nun das Haus nun verkauft. (meine Eltern wollten es nicht kaufen)
Der neue Vermieter bzw. Hausbesitzer möchte nun das Haus renovieren bzw. modernisieren. Er möchte unter anderem Wände durchschlagen und komplett neue Heizungen einbauen. Die Wohnung ist alt und es wird momentan geheizt mit einem Ölofen.
Der sagt, dass er sanieren darf, während meine Eltern darin wohnen, das hätte sein Anwalt behauptet.
Meine Eltern suchen sich bereits eine neue Wohnung, die wollen sowieso auch baldmöglichst raus aus der Wohnung.
Nun meine Frage: Darf der das? Muss man sowas dulden?
Meine Eltern haben noch nicht einmal die Kündigung für die Wohnung erhalten von dem neuen Hausbesitzer. Was beträgt hier eigentlich die Frist nach 30 Jahren als Mieter.
Freue mich über eure Antworten.
Greetz JaY
8 Antworten
Darf der das? Muss man sowas dulden?
Ja, das darf er. Deine Eltern dürfen im Gegenzug die Miete mindern, wenn das Wohnung durch die Maßnahmen beeinträchtigt ist (§ 536 BGB).
Dulden muss man so etwas nach § 555d BGB auch.
Der Vermieter muss die Maßnahmen allerdings 3 Monate von Beginn ankündigen, wenn es sich tatsächlich um eine Modernisierung handelt.
Meine Eltern haben noch nicht einmal die Kündigung für die Wohnung erhalten von dem neuen Hausbesitzer.
Der neue Eigentümer muss ja nicht kündigen. Der Mietvertrag hat ja weiterhin bestand, unabhängig davon, dass der Vermieter wegen Modernisierungsmaßnahmen überhaupt nicht kündigen darf.
Was beträgt hier eigentlich die Frist nach 30 Jahren als Mieter.
9 Monate, sofern keine längere Frist im Vertrag vereinbart wurde. Da solltet Ihr mal nachschauen.
Aber wie gesagt: So einfach kann der Vermieter gar nicht kündigen, sofern es sich nicht um ein Einfamilienhaus handelt.
Ja, das muss man. Grundsätzlich ist ein Eigentümer berechtigt Grundsanierungsmassnahmen zur Erhaltung der Bausubstanz vorzunehmen, auch während die Wohnung bewohnt ist.
Allerdings kann man verlangen, alle Kosten erstattet zu bekommen, die anfallen, wenn die Wohnung nicht wie gewohnt genutzt werden kann.
Anspruchsgrundlage wäre §§ 536,536a BGB.
Die Grenze ist dabei bei der Angemessenheit zu ziehen. Die Kosten für eine angemessene Ersatzunterkunft kann genauso in Rechnung gestellt werden
wie der Kosten der angemessenen Lebensmittelversorgung.
Zum Thema Kündigungsfrist:
http://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertrag-kuendigungsfristen-fuer-mieter-und-vermieter/
So ohne weiteres kann er ja nicht kündigen. Der einzige Grund wäre Eigenbedarf, und der muss nachgewiesen werden.
Vielleicht ist dasja der Versuch des neuen Eigentümers, es Deinen Eltern so ungemütlich zu machen, dass sie von sich aus kündigen? Dann könnte er wohl bei der Neuvermietung eine wesentlich höhere Miete verlangen.
Er darf sanieren und modernisieren, aber alles muss rechtzeitig angekündigt werden. Deine Eltern sollten den Mieterschutzbund aufsuchen und sich beraten lassen. Kostet so etwa 70 € im JAhr, dafür hat man FAchleute im Rücken und einen Anwalt, der ungerechtfertigten MAßnahmen widersprechen kann.
Und: Kündigen sollten sie erst, wenn sie was neues gefunden haben, was ihnen auch gefällt. Ansonsten können sie weiter dort wohnen bleiben, bei Umbaumassnahmen die Miete kürzen und eine Mieterhöhung vor der Anerkennung prüfen lassen - wieder Mieterschutzbund.
Neue Heizung ja, Wände einreißen etc. nein. Ersteres wäre eine Modernisuerung, Zweites nicht.
Der V. muss auch die Regeln des Gesetzes (BGH) einhalten. Also mindestens die Mod. 3 Monate zuvor ankündigen. Darin muss stehen der Beginn und das Ende, der Umfang, die voraussichtliche Mod.-Mieterhöhung.
Eine Luxussanierung muss nicht geduldet werden.
Es kann auch aus verschiedensten Gründen widersprochen werden (Härtefall, Mieterhöhung nicht zahlbar).
U.U. ergibt sich, dass die Handwerker nicht in die Wohnung gelassen werden müssen
Bei unzumutbaren Beeinträchtigungen darf Miete angemessen gemindert werden. Notfalls ist eine Ersatzwohnung für die Dauer der Arbeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen und für sämtliche Aufwendungen Schadenersatz zu leisten. Für Aufwendungen darf Kostenvorschuss verlangt werden. Erst danach muss Zugang zur Wohnung ermöglicht werden.
Warum sollte der Eigentümer kündigen? Es gibt dafür in diesem Zusammenhang keinen rechtlich zulässigen Grund.
Die KF des Vermieters beträgt 9 Monate, die des Mieters 3 Monate.
Ja, er darf das; ich meine, Ölöfen sind ja nun nicht mehr unbedingt "Stand der Technik" :-)
Er muss die Sanierungsmaßnahme nur vorher mit entsprechender Frist ankündigen. Selbstverständlich wird er danach die Miete auch erhöhen. Im Gegenzug steht deinen Eltern dann ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn ihnen die erhöhte Miete nicht paßt.
Die Sache mit der Mietminderung während der Sanierung ist umstritten. Deine Eltern werden zwar mit dem Wohnen mehr oder weniger stark beeinträchtigt sein, aber per Gesetz wurde die Mietminderung bei Sanierungen stark eingeschränkt. Ist auch richtig meiner Meinung nach, denn stell dir mal vor:
Der Vermieter tut etwas Gutes für die Mieter und wird dafür auch noch bestraft! Viele Mieter wären glücklich, wenn der Vermieter überhaupt mal etwas sanieren würde.