Kündigung. Krankschreiben trotz Minusstunden?
Hallo liebe Community!
Ich bin momentan als päd. Fachkraft in der stationären Jugendhilfe angestellt, habe aber gekündigt. Bin in der Probezeit, also habe ich 2 Wochen Frist. Mein Chef jedoch möchte mich nicht so leicht austreten lassen. Leider habe ich (größtenteils unverschuldet) an die 180 Minusstunden (inklusive der restlichen Arbeitszeit von 2 Wochen) angesammelt. Nun habe ich zwei Knallerwochen mit je 70-75 h zu bewältigen, da er mir ansonsten gedroht hat, mich nicht rechtzeitig gehen zu lassen für die neue Stelle. Nun leide ich aber als Anfänger ohne richtige Einarbeitung an psychischer Überlastung, die von Dienstbeginn bis Dienstende anhält und sich in Übelkeit, Migräne und Weinkrämpfen zeigt. So soll ich nun von Freitag Nachmittag bis Montag morgen komplett alleine auf der Gruppe bleiben. Und danach noch eine Woche so weiter.
Ein Kompromiss, dass ich so viel wie möglich in meinem Rahmen abarbeite und der Rest von Gehalt abgezogen wird, möchte mein Chef nicht eingehen.
Bin deswegen am überlegen, mich wenigstens 3 oder 4 Dienste krankschreiben zu lassen.
Eigentlich will ich nur fragen, ob mir die Minusstunden trotz Krankschreibung noch erhalten bleiben, oder ob wenigstens ein kleiner Teil erlassen wird?
Liebe Grüße
6 Antworten
Wenn die Minusstunden unverschuldet angefallen sind, dürfen es keine Minusstunden sein.
Wenn ein AN arbeiten will, der AG aber keine oder nicht genug Arbeit hat, ist das sein Betriebsrisiko und nicht das des AN.
Der AG befindet sich dann nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Minusstunden können keine entstehen und man muss auch nicht nacharbeiten. Der AG hat den AN vertragsgemäß zu entlohnen.
Wieso rechnest Du die zwei Wochen Kündigungsfrist als Minusstunden?
Davon mal abgesehen muss Dein AG sich an geltendes Recht halten. Mehr als max. 60 Wochenstunden sind nicht erlaubt. Du darfst in Ausnahmen bis zu 10 Stunden/Tag arbeiten und das nicht an sieben Tagen/Woche.
Wenn die Personaldecke so dünn ist, ist das auch das Problem des AG.
Du hast doch einen Dienstplan in dem Deine Arbeitszeiten im Voraus eingetragen waren. Wenn die Minusstunden dann entstanden sind, weil man nicht arbeiten konnte, weil es nichts zu arbeiten gab, muss der AG nach diesem Dienstplan bezahlen.
Waren die Schließzeiten für die 10 Tage im Voraus bekannt? Es geht nicht, dass kurzfristig geschlossen wird und die AN dann Urlaub nehmen sollen oder Minusstunden anfallen.
"Betriebsurlaub" muss einige Monate im Voraus angekündigt werden.
Was Deine Kündigung betrifft ist es nicht die Entscheidung des AG, ob Du gehen darfst oder nicht.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und die hat der AG zu akzeptieren, wenn sie fristgerecht eingereicht wurde.
Also 180minusstunden in der Probezeit hört sich viel an
Aber da sind die 2x40h pro Woche die du noch arbeiten müsstest schon mit drin oder ?
Vielleicht befriedigst meine Neugierde
Wieso unverschuldet? Wer hat denn die Schuld?
Ob er dich soviel überhaupt arbeiten lassen kann sollte in deinem Vertrag geregelt sein
Wenn du krankgeschrieben bist entstehen keine Minusstunden !
Wenn an den Wochenende keiner da ist werden die Stunden halt in der Woche geleistet
DEin Arbeitgeber muss dir schon die Möglichkeit geben die Stunden zu machen
Wenn du dann natürlich in der Woche trotzdem frei hattest hättest besser mit dem Chef reden sollen
Und wenn die Gruppe 10tage geschlossen hat , plant man denn dann nicht den Urlaub seiner Mitarbeiter da ein ?
Hast du alle Urlaubstage auch schon weg?
Dann warst du nicht viel arbeiten in der Zeit dort ^^
Genau da sind die 80 Stunden der beiden Wochen drin. Dann ist es so, dass wir eine Unterkunft mit Ziel auf Rückführung sind und da kam es so, dass wir 10 Tage über die Ferien geschlossen hatten. Der Rest kommt zusammen durch sonstige Minusstunden, wenn mal übers Wochenende alle Kinder weg waren. Dh also in dem Sinne unverschuldet, dass ich in diesen 10 Tagen und an den Wochenenden gerne gearbeitet hätte und könnte, aber da die Gruppe geschlossen hatte, eben so Minusstunden angefallen sind.
Ich bin eine Weile aus der Materie raus, aber ist es nicht so, dass man nicht mehr als 10 Stunden täglich arbeiten darf und zwischen den einzelnen Schuchten min 12 Stunden Ruhezeit liegen müssen?
Überstunden dürfen such nur angeordnet werden, wenn eine betriebliche Notwendigkeit besteht.
Auf jeden Fall sind 70 Stunden + nicht drin.
Deine Minusstunden muss er halt mit Deinem letzten Gehalt verrechnen.
das ist vollkommen unzulässig was man da mit dir macht. 180 Minusstunden und du bist noch in der Probezeit? Dann wurdest du ja extrem selten eingeteilt. Das ist aber die Verantwortung des Chefes. Du hast deine Arbeitskraft angeboten, der Chef hat sie aber nicht abgerufen. Gut lässt sich jetzt nicht mehr ändern. Über 48h die Woche darf er dich nicht einteilen, das ist vom Gesetz her nicht erlaubt. Wenn du nun ein paar Tage davon krank bist, dann muss er dir gut schreiben was im Dienstplan stand. Du hast bestimmt auch noch Urlaubstage die du nicht genommen hast, oder? Die kann man mit den Minusstunden gegenrechnen, damit du am Ende nicht so viel zurückzahlen musst. Ob du das allerdings überhaupt musst würde ich noch mal einen Rechtsanwalt fragen, es kann sein das da einiges nicht korrekt lief und deshalb gar keine Forderungen gegen dich bestehen.
Wie kann man in der Probezeit auf 180 Minusstunden kommen? Das sind 4 Wochen.
Klar, für diese Zeit bekommst du kein Geld. Das wird dein Chef sonst wieder einfordern.
70 Stunden darfst du nicht in der Woche arbeiten, dass ist verboten.