2 Ausbildungsverträge gleichzeitig?
Hallo. Angenommen man hat einen ausbildungsvertrag bei unternehmen A abgeschlossen. Einem gefällt aber das andere Unternehmen B besser und bewirbt sich dort und wird im günstigsten Fall angenommen. Kann man dann den Vertrag von unternehmen B parallel zu unternehmen A unterschreiben und dann kurze Zeit später den von unternehmen A kündigen?
5 Antworten
Kann man dann den Vertrag von unternehmen B parallel zu unternehmen A unterschreiben und dann kurze Zeit später den von unternehmen A kündigen?
Ja, das ist möglich wenn im Ausbildungsvertrag nicht steht, dass dieser vor Antritt der Ausbildung nicht gekündigt werden kann.
Das ist aber nur sehr selten der Fall (mir ist bisher keiner bekannt), da Ausbildungsverträge während der Probezeit ohne Angabe von Gründen nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz jederzeit fristlos kündbar sind und eine Probezeit von mind. einem Monat zwingend vorgeschrieben ist.
Sollte der Fall eintreten, rufst Du bei Firma A an, bedankst Dich für den Ausbildungsvertrag, sagst dass Du diesen aus persönlichen Gründen leider nicht annehmen kannst, entschuldigst Dich für die Mühe und teilst mit, dass die schriftliche Kündigung folgt.l
Es gibt keine Probleme wenn Du Dich "umentscheidest".
Bei uns im Betrieb haben wir auch schon Azubis eingestellt, die dann in einem anderen Betrieb abgesagt haben und umgekehrt.
Wir haben im Betriebsrat auch schon Einstellungen von Azubis zugestimmt (ca. sechs Monate vor Ausbildungsbeginn) und zwei, drei Monate später wurde uns mitgeteilt, dass Azubi X abgesagt hat.
Selbstverständlich. Das ist ein übliches Vorgehen. Du bewirbst dich nun mal bei mehreren Unternehmen und weist vorher nicht, welche Unternehmen Zusagen erteilen. Zur Sicherheit wird der ersten zusagenden Firma natürlich zugesagt, damit du einen Ausbildungsplatz sicher hast, auch wenn es vielleicht nicht der Favorit ist. Sollte der Favorit dann auch noch zusagen, wird dort natürlich auch der Vertrag unterzeichnet und anschließend der ersten Firma schriftlich eine Kündigung des Ausbildungsvertrages vor Antritt der Ausbildung zugesagt. Ein völlig legitimes Vorgehen. Auch rechtlich absolut nicht zu beanstanden.
Du kannst in den meisten Fällen vor Beginn der Ausbildung fristlos kündigen. Gibt bereits Urteile, die dies bestätigen.
Quelle:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/zwei-ausbildungsvertraege-was-tun_112065.html
Pacta sunt servanda, wie der Lateiner sagt. Verträge sind einzuhalten. Dann hast du wohl sehr wenig Freizeit.....
mit so einer Vorgehensweise macht man sich bei Unternehmen A äusserst beliebt. Die haben mit dir gerechnet. Warum hast du nicht gewartet bis Unternehmen B geantwortet hat ?
Bedeutet das, dass ich den 2. Vertrag erst unterschreibe und danach mich bei unternehmen A melde? Gibt das dann keine Probleme im System von der IHK? Nicht wenn ich unternehmen A kündige und das unternehmen B den Vertrag des A Betriebs sieht und mich dann auch noch rausschmeißt