Vom Übernahmevertrag zurücktreten?
Hallo zusammen,
ich werde von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen und habe den Vertrag bereits unterschrieben. Ich fühle mich aber nicht mehr wohl bzw. Willkommen in meiner Abteilung und merke auch wie die Kollegen + mein Chef mit mir umgehen im Vergleich zu den anderen….
Jetzt habe ich nächste Woche am 13.07.2021 meine mündliche Prüfung und damit endet auch direkt mein Ausbildungsverhältnis und der neue Vertrag startet. Kann ich noch so kurzfristig vor der Prüfung vom Arbeitsvertrag zurücktreten?
Danke für eure Antworten!
Liebe Grüße
6 Antworten
Ein Rücktritt von Arbeitsverträgen ist nicht möglich, stattdessen müssen sie gekündigt werden. Hierbei gilt entweder die im Vertrag festgelegte Kündigungsfrist oder die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Eine Alternative wäre es mit deinem Chef das Gespräch zu suchen. Denn stimmen beide Parteien zu (Arbeitnehmer und Arbeitgeber), kann der Vertrag zu jedem beliebigen Zeitpunkt aufgelöst werden.
VG :)
"Zurücktreten" kannst Du nicht.
Schau doch mal in Deinen Arbeitsvertrag. Wenn dort eine Probezeit vereinbart ist, kannst Du bestimmt mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen kündigen. Die Kündigung kannst Du gleich schreiben, wenn Du sie morgen abgibst, wäre der 20. Juli der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses.
Gibt es keine Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist, kündigst Du so schnell wie möglich mit der vereinbarten Kündigungsfrist und fragst auch gleich nach einem Aufhebungsvertrag, der zu jedem beliebigen Termin geschlossen werden kann
Ich vermute mal, dass Dein AG bereit sein wird, einen Aufhebungsvertrag zu schließen, da er Dich sonst wegen einiger weniger Tage beschäftigen und bezahlen muss.
übernahmevertrag, ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag
was steht diesbzgl. Kündigungsfristen drin?
nach BGB mit einer 4-Wochenfrist?
übernahmevertrag, ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag
Das ist falsch.
Ein Azubi kann bei der Übernahme befristet werden und es kann auch eine Probezeit vereinbart werden.
Anders als bei "neuen" AN ist, dass das Kündigungsschutzgesetz gleich greift (wenn der Betrieb mehr als 10 ständige Vollzeitkräfte hat), der Urlaubsanspruch bestehen bleibt und der AG im Krankheitsfall sofort Entgeltfortzahlung leisten muss und nicht erst nach vier Wochen.
Dann gilt das. Wenn du zeitnah aus dem Vertrag raus möchtest ist deine einzige Möglichkeit ein Aufhebungsvertrag und der geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Du weißt ja noch gar nicht wie es sein wird wenn Du fertig bist. Also warum jetzt schon scheuen? Kannst Du dann ja immer noch.
Du kannst deinen Chef um einen sog. Aufhebungsvertrag bitten.
Damit wäre die Angelegenheit für beide Seiten sofort erledigt.
Im Bezug auf das Jobcenter bedeutet ein Aufhebungsvertrag jedoch eine 3-monatige Sperre.
Akzeptiert dein Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag nicht, musst du deinen Übernahmevertrag ordentlich kündigen.
In der Regel stimmt der Arbeitgeber einem Aufhebungsvertrag aber zu.
Viel Erfolg!
Also mein Vertrag ist unbefristet und mit 3-monatiger Kündigungsfrist ohne Probezeit