telekom mahnung bezahlen?
Ich habe letzten monat eine Mahnung von der Telekom bekommen die bei ca. 42€ liegt. Die Telekom Konnte den Betrag für meinen Vertrag nicht abbuchen und hat deshalb eine Mahnung geschickt. Jedoch habe Ich die Lastschrift direkt bezahlt als Sie eingegangen ist. Eine Woche später habe ich dann eine Mahnung von denen bekommen. Bin Ich verpflichtet diese zu bezahlen obwohl Ich den vertrag direkt bezahlt habe als Ich die Lastschrift bekommen habe?
11 Antworten
ja, bist du.
durch die fehlbuchung wird ja sofort ein prozess eingeleitet.
es entstehen a) kosten für die erfolglose lastschrift und b) kosten für den bearbeitungsvorgang bei der telekom intern
das musst du alles zahlen,weil es auf gut deutsch auf deinem mist gewachsen ist
Nimm dein Konto Auszug und gehe am besten direkt zu einem T-Com Shop und zeige dieses den Mitarbeiter. Er kann in deine Daten schauen und dieses vielleicht sogar richtig stellen. So würde ich das auch wahrscheinlich machen. Oder rufe direkt bei der Telecom an und kläre es ab. Biete der Telecom dein Kontoauszug an. Aber streiche alle anderen Überweisungen , da es anderen nichts angeht ! Viel Glück
Durch die Rücklastschrift sind Kosten entstanden. Diese hast du bis maximal 3,- € zu tragen (höhere nur wenn die Telekom diese tatsächlich nachweisen kann).
Ansonsten ist Verzugsschaden wie z.B. Mahngebühren nur dann zu zahlen wenn wirklich Zahlungsverzug vorlag.
Ansonsten ist Verzugsschaden wie z.B. Mahngebühren nur dann zu zahlen wenn wirklich Zahlungsverzug vorlag.
Davon ist bei einer geplatzten Lastschrift auszugehen.
Wenn die Kosten tatscählich anfallen sind diese auch erstattungsfähig. Etwas anderes habe ich auch nicht behauptet.
Du hast ja schneller bezahlt als die Mahnung kam. Ich würde an deiner Stelle 0800 33 0 1000 anrufen und fragen ob die die Mahnspesen nicht ausbuchen können, immerhin hast du ja den Fehler sofort bemerkt und korregiert.
Meist sind die Kollegen bei der DTAG da kulant :-)
Es war kein Geld auf dem Konto, deshalb kam es zur Rücklastschrift. Du musst jetzt die Gebühren zahlen für die Rücklastschrift. Mahngebühren dürften keine verlangt werden. Schicke ihnen einen Kontoauszug wo man ersehen kann, dass Du den Betrag schon gezahlt hast.
Mahngebühren dürften keine verlangt werden.
Doch dürfen verlangt werden wenn vertraglich festgelegt ist dass er sofort in Verzug gerät.
Die Telekom kann vertraglich regeln dass bereits durch die Rücklastschrift ein Verzug vorliegt der eine Mahngebühr gerechtfertigt.
Diese 3€ ist ein Mythos und eine Fehlinterpretation eines Urteils vom Internet.
Es hieß nämlich (frei zitiert)
10€ können durchaus angemessen sein. Es darf mehr verlangt werden als nur die tatsächliche Rücklastgebühr (zB. muss schon mal ein Brief versendet werden was Portokosten verursacht).