Spaßvertrag. Was muss ich beachten?
Hallo,
ich würde gerne für meine Freunde einen Spaßvertrag aufsetzten. Also einen Vertrag, der ungültig ist, aber unterzeichnet werden kann (als Witz). Ich will allerdings meine Freunde nirgends reinreiten und deswegen ist meine Frage, was ich unbedingt noch mit in den Vertrag reinschreiben sollte, bzw. ob diese Klausel reicht:
§ 118 Mangel der ErnstlichkeitEine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.
?
Oder, ob diese eventuell sogar das Gegenteil aussagt.. (ich habe wirklich kein Verständnis für Jura, entschuldigt!)
Liebe Grüße :)
7 Antworten
Ein Spaßvertrag ist in jedem Falle nichtig.
Problem ist, wenn eine Partei ihn in dem Glauben unterschreib es wäre eine wirkliche Willenserklärung, dann kann derjenige eventuell draus beharren, dass der Vertrag eben kein Spaßvertrag war.
Aber wenn du die Klausel reinsetzt ist es ziemlich eindeutig :)
Über was genau du einen Spaßvertrag machen könntest, fällt mir zwar jetzt nichts ein, aber als Klausel, schreibe in den Vertrag:
,,Sobald ich, VORNAME NACHNAME, diesen Vertrag unterschreibe, bin ich zu nichts gezwungen, egal was gefordert wurde."
Da es sich um ein Spaß Vertrag handelt braucht man sowas nicht.
Für ein Vertrag muss eine gemeinsame Willenserklärung vorhanden sein.
Das ist bei einem spaßvertrag ja ausgeschlossen.
Würde man meinen. Kann man aber anfechten.
Es ist in etwa so als würde man die Hand eines Koma patienten führen. Wurde zwar unterschriebenem aber die Willenserklärung fehlt.
Beim unterschreiben deines Vertrages sind sich beide Parteien einig das dieser Vertrag nichtig ist. Und das stillschweigend. Beim unterschreiben geht dein Freund ja nicht von aus das dies ein echter Vertrag ist. Der Wille also diesen auch zu bestätigen fehlt dann
Schreibe einfach:
"Dieser Vertrag ist für keinen der Unterzeichner bindend."
Somit kann er niemals eingeklagt werden.
Du kannst noch eine Salvatorische Klausel im Vertrag aufnehmen. Infos dazu findest Du im Netz.
Eine salvatorische Klausel bezieht sich auf die Teilnichtigkeit iSd 139 BGB. Ein Spaßvertrag kann nicht nichtig sein oder werden, weil zu keinem Zeitpunkt ein Vertrag entsteht.
Naja wenn alle unterschreiben, dann ist es ja eine gemeinsame Willenserklärung.. Oder nicht?