Am Kurs nicht teilgenommen und ich soll trotzdem bezahlen?
Hallo,
vor einiger Zeit meldete eine Bekannte von mir sich telefonisch bei der Volkshochschule an. 2 Wochen vor Kursbeginn sollte sie persönlich hinkommen um den Vertrag zu unterschreiben (der Platz würde sonst anderweitig vergeben werden). Am Kurs nahm sie jedoch nicht teil. Eine Abmeldung erfolgte auch nicht. Jetzt soll sie den Kurs trotzdem bezahlen? Ist das rechtlich in Ordnung?
7 Antworten
Ein Blick in die Verträge schafft doch Klarheit.
Mit Anmeldung, die auch mündlich wirksam zustande kam, ist die Kursgebühr, spätestens am ersten Kurstag, fällig, meist wird noch ein Probetag und Rücktrittsrecht vereinbart und danach ist die Gebühr nicht mehr erstattungsfähig.
Schließlich wurde mit Nichterscheinen der Platz ja blockiert und konnte nicht neu vergeben werden.
So ist das mit Hotelbuchungen oder Anmietungen eines Leihwagens auch geregelt und durchaus nachvollziehbar, das no show nicht auf Kosten des Anbieters geht.
G imager761
Ja, ich denke schon das es rechtlich in Ordnung ist. Sie hat die Bedingungen des Vertrages nicht erfüllt und sich auch nicht abgemeldet.
Ich kene es bei manchen Kursen, jetzt nicht unbedingt von der VHS, aber von unserem Gesundheitszentrum, da ist es so geregelt wenn man sich zu einem Kurs anmeldet und dann doch nicht am Kurs teilnehmen kann, dann ist entweder eine Ersatzperson zu stellen oder die Kursgebühr in voller Höhe zu entrichten.
Am Besten deine Bekannte schaut nochmal in die Kursbedingungen der VHS wie es geregelt ist bei Nichtteilnahme eines Kurses.
So viel von mir dazu...
lg, jakkily
Wenn Du den Vertrag unterschrieben hast musst Du auch zahlen!
wenn Du am Telefon glaubhaft gemacht hast am Kurs teilzunehmen dann kann dieses bereits ausreichen für einen Vertrag.
Wie bist Du mit der VHS verblieben bei Eurem lezten Kontakt vor Kursbeginn?
Es wurde gesagt wenn ich nicht komme, dass der Platz andersweitig vergeben wird und der Vertrag nicht zustande kommt (stellte sich mit Praktikantin vor). Eine Mitarbeiterin die dann nach Rechnungseintritt damit konfrontiert wurde sagte,dass die Mitarbeiter sowas nie sagen würden. Der Vertrag sollte 2Wochen vorher schriftlich erfolgen und unterzeichnet werden.
Wenn sie den Vertrag unterschrieben hat, dann ja. Wenn nicht. dann nicht.
Ja, ist es, denn der Vertrag kann schon telefonisch zustande gekommen sein.