Kündigung einer Kombiversicherung
Meine Kombiversicherung beinhaltet Hausrat-, Haftpflicht.- und Verkehrsrechtsschutz. Die ersten Beiden wurden im Jahresbeitrag erhöht (ohne eingetretenen Versicherungsfall). Kann ich dann auch die nicht erhöhte Rechtsschutzvers. mit kündigen oder muß ich die Regelkündigungszeit von 3 Monaten vor dem jährlichen Ablauf einhalten? Gruß Peter
6 Antworten
hier handelt es sich um 3 eigenständige Verträge. Eine Kündigung während der Laufzeit ist möglich: § 40 - VVG Kündigung bei Prämienerhöhung. (1) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen. (2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen.
Eine Kündigung wegen Dynamik, oder Erhöhung des Baupreisindexes bei der Wohngebäudeversicherung ist nicht möglich.
Gruß .
Bei den drei Versicherungen handelt es sich um rechtlich unabhängige Verträge. Die kannst du nur einzeln kündigen.
Hausrat- und Haftpflichtversicherungen beinhalten meisten eine Summen- und Prämienanpassungsklausel. Wird diese Option vom Versicherer wahrgenommen begründet sie KEIN Sonderkündigungsrecht.
Es handelt sich jeweils um rechtlich selbständige Verträge, die auch nur einzeln gekündigt werden. Sofern es bei der Hausratversicherung um die planmäßige Erhöhung von Beitrag und Leistung geht, begründet dies auch kein außerordentliches Kündigungsrecht.
Normaleweise handelt es sich dann immer um rechtlich selbständige Verträge. Es können also nur die Sparten gekündigt werden, bei denen auch eine Beitragserhöhung stattgefunden hat.
Dieses dürfte bei der Haftpflichtversicherung auf jedem Fall zutreffen.
Bei der Hausratversicherung wäre zu prüfen, ob sich neben dem Beitrag auch die Versicherungssumme erhöht hat. Dann ist es nämlich auch eine Verbesserung der Leistung und dadurch würde keine Kündigungsmöglichkeit bestehen.
Soweit ich weiß kannst du deine Versicherung bei Beitragsanpassung kündigen. Sofern du diese nicht akzeptiert hast.