Schaden im fitnessstudio

4 Antworten

Du bist der Schadenverursacher, also schadenersatzpflichtig. Verlange einen Kostenvoranschlag für die Reparatur und lege diesen deiner Haftpflichtversicherung vor. Hast du keine Haftpflichtversicherung, wirst du den Schaden wohl aus eigener Tasche zahlen müssen. Es sei denn im Vertrag mit dem Fitnesstudio ist für solche Fälle eine andere Regelung vorgesehen.

CAlbrecht  11.05.2014, 10:16

Soweit richtig aber: 1. Versuche mal mit dem Betreiber zu reden. Sehr wahrscheinlich wird er, wenn es sich wirklich nur um einen reinen Schönheitsfehler im Boden handelt, aus Kulanz sagen, dass das schon in Ordnung ist. 2. Wie jmd unten schon gesagt hat. Welche Aufgabe hatte der Trainer? Wenn er wegen dir da stand, also um dein Training zu leiten/überwachen, dann hat er zumindest eine Mitschuld. Denn er hätte dir sagen müssen, dass du nicht alle Gewichte auf einmal von einer Seite nehmen darfst. 3. Lass dich nicht verarschen. Sollte beispielsweise der ganze Boden erneuert werden müssen oder ein großer Teil, dann wird es auch an anderen Stellen Schäden geben, die gleichzeitig behoben würden. Der Inhaber würde insofern zu Unrecht bereichert und müsste sich dies anrechnen lassen. Schau dir also mal den Boden an und zahle in keinem Fall vorschnell irgend etwas.

Haglaz  11.05.2014, 12:40
@CAlbrecht

Ein Mitverschulden nach § 254 Abs. 1 BGB kann ich nicht erkennen. Ein Mitverschulden durch Unterlassen nach § 254 Abs. 2 BGB würde verlangen, dass es sich dabei um einen ungewöhnlich hohen Schaden handelt und der Schuldner die Gefahr weder kannte noch kennen musste. Es liegt kein ungewöhnlich hoher Schaden vor und es spricht viel für eine fahrlässige Verursachung.

CAlbrecht  13.05.2014, 16:14
@Haglaz

Du hast den §254 II BGB nicht richtig verstanden. Er behandelt nicht das Mitverschulden durch Unterlassen, sondern lediglich um den Fall wenn der Geschädigte es unterlassen hat den Schuldner auf einen möglichen hohen Schaden hinzuweisen, bzw. ihn abzuwenden wenn er ihn hat kommen sehen.

Ansonsten ist Mitverschulden selbstverständlich durch Unterlassen möglich. Der Fitnesstrainer müsste dadurch eine Obliegenheitspflicht verletzt haben, welche hier die Beobachtung des Trainierenden sein könnte (sofern er für ihn zuständig war)

Haglaz  15.05.2014, 15:52
@CAlbrecht

Natürlich kann abgesehen von der Aufklärungspflicht des Abs. 2, die hier meiner Meinung nach lediglich in Betracht kommt auch eine eigene Verletzungshandlung durch Unterlassen bestehen. Sofern man hier bereits strittige Verkehrssicherungspflichten annehmen möchte ist ein Verschulden aber schon höchst strittig, eine Sorgfaltspflichtverletzung ergibt sich nicht schon aus der Tatsache, dass die Rechtsgutverletzung entstanden ist.

Wenn der Trainer daneben stand, wäre erst einmal zu klären, inwieweit ihn eine Mitschuld trifft. Dabei hätte ja auch jemand verletzt werden können.

Melde den Vorfall deiner Haftpflichtversicherung. Die wird die Rechtslage prüfen und einen unberechtigten Anspruch (auch gerichtlich) zurück weisen. Einen berechtigen Anspruch wird sie dann regulieren.

poussin 
Beitragsersteller
 11.05.2014, 14:37

Der Trainer hatte mir angewiesen, mir einen anderen Ort für diese Übung zu suchen, weil der Boden nicht dafür gemacht, weil die Übung dann zu Laut ist. Dann hab ich mit dem Abbau angefangen und er war dabei.

Haglaz  11.05.2014, 12:41
Wenn der Trainer daneben stand, wäre erst einmal zu klären, inwieweit ihn eine Mitschuld trifft.

Da sagt § 254 Abs. 2 BGB aber etwas anderes.

Natürlich nicht, das ist Sache der Fitnessstudios. Du zahlst Beitrag und der Besitzer ist versichert auf solche Vorfälle. Lass dich nicht ins Bockshorn jagen

CAlbrecht  11.05.2014, 10:19

Falsch! Solchen Leuten wie dir sollte der Account gesperrt werden. Platz1 der Top-Nutzer des Tages bist du also. Und das nur weil du zu jeder Frage die es gibt eine Antwort schreibst, egal ob sie falsch ist oder nicht.

Hast du auch noch ein Leben du Opfer?

robe53  11.05.2014, 11:24

Völliger Quatsch! Erstens kann man ohne genaue Kenntnis der Situation und der Geschäftsbedingungen nicht behaupten es sei Sache des Fitnessstudios, zweitens gibt es für solche Schäden keine Versicherung die der Studiobetreiber hätte abschließen könnte.