Wieso erhöht sich meine SF-Klasse nicht?
Hallo, ich habe vor ein paar Tagen die jährliche Beitragsrechnung meiner KFZ-Versicherung erhalten. Darin steht für die KFZ-Haftpflicht (Vollkasko habe ich nicht) sinngemäß:
Alte SF Klasse: Sondereinstufung bei [Versicherungsname]: 0
Alte SF Klasse: tatsächliche SF-Klasse: 0SF Klasse ab 13.12.2017: Sondereinstufung bei [Versicherungsname]: SF 1 SF Klasse ab 13.12.2017: tatsächliche SF-Klasse: 0
Inbezug auf die alte SF-Klasse, sprich die SF-Klasse für das erste Jahr, verstehe ich die Angaben. Habe halt neu angefangen also ist sie 0. In Bezug auf die SF-Klasse ab dem 13.12.2017, also für das 2te Jahr, verstehe ich sie nicht. Wieso ist die "tatsächliche SF-Klasse" 0? Warum nicht 1? Sie muss doch nach einem unfallfreien Jahr steigen? Und was soll das für eine Sondereinstufung" sein?
6 Antworten
Inbezug auf die alte SF-Klasse, sprich die SF-Klasse für das erste Jahr,
verstehe ich die Angaben. Habe halt neu angefangen also ist sie 0. In
Bezug auf die SF-Klasse ab dem 13.12.2017, also für das 2te Jahr,
verstehe ich sie nicht.
Hi fluffi...,
da irrst du dich aber ganz schön - du schreibst hier von einem 2ten Jahr, wo du noch nicht mal am 13.12.2017 das erste schadenfreie Jahr erfüllt hast :-((
Zum 1.1.2018 hast du erst dein 1. schadenfreies Jahr erfüllt laut AKB und da du einen unterjährigen Kfz-Versich.vertrag hast, wirkt sich der neue Beitrag leider erst zur nächsten Hauptfälligkeit am 13.12.2018 positiv für dich aus ;-)
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Die allgemeine Umstufung erfolgt IMMER zum 1. Januar.
Du hast scheinbar das Versicherungsjahr auf den 13.12. beginnen lassen. Außerdem hast du wohl den Versicherer gewechselt. Dabei wird die Sondereinstufung NICHT übernommen.
Du wirst also auch erst am 13.12.2018 weiter herunter gestuft.Individuell wird man zum neuen Versicherungsjahr neu eingestuft.
Nein deine Hauptfälligkeit ist am 13.12. erst dann wird DEIN Vertrag angepasst.
In 2016 hättest du mindestens 6 Monate und 1 Tag angemeldet sein müssen um am 1. Januar in die bessere Klasse zu kommen
Ich denke ich verstehe was du mit Hauptfälligkeit und der "6 Monate + 1 Tag"-Regel meinst (halt > 50% eines Jahres).
Das erklärt mir, warum 2016 nicht zählt. Aber warum sollte dann nicht ab dem 01.01.2017 SF 0 begonnen haben? Das erklärt es für mich leider nicht.
.... Du hast es eben bei Deinem Makler so bestellt und auch so falsch abgeschlossen. Warum auch immer.
... es kann nicht mit SF-Klasse 0 begonnen worden sein, weil diese SF-Klasse "vergibt" kein Makler und sogut wie keine Versicherung.
Und die neue SF-Klasse wirkt sich aus mit Beginn der neuen Laufzeit und da hast Du eben nicht den 01.01.vereinbart, sondern den 13.12..
Habe ich doch schon so geantwortet. Setze Deinen Makler auf den Topf oder suche einen neuen!
Hi fluffi..., dein Problem ist dass du einen unterjährigen Vertrag hast!
Deine Hauptfälligkeit ist unter dem Jahr und eben nicht zum 1.1. jeden Jahres, sondern bei dir der 13.12. jeden Jahres - gestuft wird aber grundsätzlich zum 1.1. jeden Jahres!!!
Ausser du hast was anderes in deinen AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) stehen; hierzu sollt man/frau deine Gesellschaft wissen ;-)
Manche Versicherer verlangen nicht nur 6 Monate schadenfreie Versicherungszeit, sondern sogar 12 Monate schadenfrei gefahren :-(
Mit 13.12. meinst du den 13.12.2016? Da war ich dann SF 0. Dann mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres zum 01.01.2017 leider auch und dann halt bis 01.01.2018, aber dann müsste ich doch ab (circa) dem 02.01.2018 SF 1 erhalten?
Ja klar bist du zu Beginn vom 1.1.2017 noch in SF0 - woher denn soll dein schadenfreies Jahr kommen???
Nächste Besserstufung erfolgt zum 1.1.2018, jedoch wirkt sich dein neuer Beitrag erst mit Hauptfälligkeit zum 13.12.2018 aus!!! :-((
wegen deinem unterjährigem Kfz-Versich.vertrag - alles klar?
Tja, da ist wohl jemand beim super billig Anbieter aus dem Internet gelandet, der unterjährige Hauptfälligkeiten hat die bekannt dafür sind die Kunden als totale Laien zu verwirren...
In der Annahme, dass du das ganze Kalenderjahr 2017 unfallfrei eine Kfz Versicherung mit SF0 hattest, hättest du ab 01.01.2018 auch bei allen anderen Anbietern am Markt die SF1. Aber zum 13.12.2017 halt nicht.
Daher wird wohl die SF1 auch als Sondereinstufung aufgelistet sein, weil du vom 13.12.2017 bis 01.01.2018 eigentlich noch SF0 bist. Wobei ich da eigentlich nur die Regelungen der Direktversicherer kenne, die dann erst zum 13.12.2018 die SF1 verwendet hätte. Vermutlich Glück gehabt, kannst uns ja mal sagen bei welchem Versicherer du bist und zu welchem Datum der Vertrag losging (ich vermute 13.12.2016).
Tja, da ist wohl jemand beim super billig Anbieter aus dem Internet gelandet
Das hat du richtig erkannt. :D
kannst uns ja mal sagen bei welchem Versicherer du bist
AdmiralDirekt.de, war halt am günstigsten.
zu welchem Datum der Vertrag losging (ich vermute 13.12.2016).
Korrekt.
... durfte ich noch nie erleben. Seit wann ist das so?
Und wie es ausgeht, sieht man/Frau an der SF-Klasse. Tolle Wurst.
A: Du fragst bei der Versicherung nach. Denn hier steht was von Sondereinstufung, und das hängt an der Versicherung.
Aber: Du fährst in den ersten drei Jahren deines Führerscheins mit SF0. Erst nach Ablauf der 3 Jahre verbessert sich deine SF-Klasse auf 1/2. Und dann geht es erst los mit dem Jährlichen besser werden.
LG
Oh, ein Kenner?
Seit wann ist das so, das mit den 3 Jahren, und wo steht das und warum händelt der Marktführer so eine Orgie nicht?
So kenne ich die Regelung. Mal sind es 2 Jahre 9 Monate, bei den meisten Versicherungen sind es 3 Jahre, jedenfalls meiner Erfahrung nach.
Aber: Natürlich gibt es hier andere Möglichkeiten, Eltern-Kind-Regelung zum Beispiel.
Also hab ich nur geschaut, was denn der Fall ein könnte.
Und wer der Marktführer sein soll, würde mich auch mal interessieren.
Die HUK.
Und soweit ich weiß, haben diese drei Jahre nur Platz in einer Regelung: Nach 3 Jahren FS-Besitz steigt man direkt bei SF 1/2 ein anstatt bei SF 0, auch wenn man noch nie zuvor ein Auto besessen und versichert hat.
Die SF-Klassen verdient man sich immer dazu, solange eben ein Auto versichert ist.
... nicht so ganz. In der EKR beginnt die Kinder auch in der 1/2, egal wir alt die Fahrerlaubnis ist.
Und in der ZFR beginnen die in der SF-Klasse 4, wenn die Fahrer über 23 Jahre jung sind.
Leider fehlen solche Altersangaben immer in den Fragen.
Und soweit ich weiß, haben diese drei Jahre nur Platz in einer Regelung: Nach 3 Jahren FS-Besitz steigt man direkt bei SF 1/2 ein anstatt bei SF 0, auch wenn man noch nie zuvor ein Auto besessen und versichert hat.
Errare humanum est, das meinte ich.
Mein Fehler. Und die HUK mag Führend sein, ich kenne die Zahlen nicht. De Facto kenne ich jedoch nicht eine Person, die ihr Auto bei der HUK versichert hat. Alle, die ich kenne, sind seit Ewigkeiten bei der WGV.
LG
Generell gesprochen stimmt das, aber die extra Regelungen wie Eltern-Kind und Zweitwagen hast du ja eben selbst genannt. Wenn wir gerade dabei sind, man kann natürlich auch die SF-Klasse eines anderen Vertrages übernehmen, bzw. so viele Klassen davon, wie man theoretisch selbst hätte erfahren können.
Diese Sondereinstufungen werden aber nicht an einen anderen Versicherer bestätigt.
... wer eben zuviel Geld hat, leistet sich die WGV, ist doch nicht weiter schlimm.
Nicht eine Versicherung konnte bis heute trotz diverser Vergleiche nicht annähernd mit dem Beitrag der WGV mithalten.
Um es konkret zu sagen: Die HUK zum Beispiel wäre-je nach Fahrzeug-grob 50% teurer als die WGV. Teilweise aber auch 100%.
Eine Verdoppelung des Beitrages kann und will ich mir nicht Leisten....
....im Leben nicht. Zudem kann ich für meinen PLZ-Bereich bei denen gar nicht abschließen, wird abgelehnt!
Alleine wenn ich mir Deine Probleme und Deine schlechte SF-Klasse noch einmal anschaue, bin ich geheilt, wenn ich da wäre.
Ok, jetzt bringst du glaube ich einiges Durcheinander.
Über meine SF-Klasse habe ich nichts geschrieben. Die kannst du nicht kennen.
Warum das bei der WGV nicht funktioniert, kann ich dir wiederum nicht sagen. Ich weiß, dass es in Bayern und BW funktioniert.
Ich habe keinerlei Probleme mit der WGV, habe mir von beiden Versicherungen Angebote direkt eingeholt und geschaut, was sich machen lässt, also habe ich nicht nur "beim Marktführer" einmal kurz auf der Internetseite geschaut. Erfahrungsgemäß sind die Werte, die da Rauskommen entweder vieeel zu hoch (Ich sollte mal 2000€ Haftpflicht zahlen für ein Fahrzeug mit Typklasse 10) und zu niedrig.
LG
Quatsch mit Sauce, solche Summen kennt die HUK jedenfalls gar nicht.
Ja klar, keine Frage. Die 2000€ warn völliger Quatsch. Nur habe ich das auch Geschreiben. Ich wollte damit die Unsinnigkeit der Online-Rechner demonstrieren.
So viele scheinst du aber nicht zu kennen.Ist ja auch verständlich
Du fährst in den ersten drei Jahren deines Führerscheins mit SF0. Erst
nach Ablauf der 3 Jahre verbessert sich deine SF-Klasse auf 1/2. Und
dann geht es erst los mit dem Jährlichen besser werden.
Das ist natürlich totaler Unsinn. Du verwechselst das mit der Sondereinstufung SF1/2 wenn man drei Jahre den Führerschein hat aber noch nie ein Auto versichert hatte. Dann fängt mal gleich mit SF1/2.
Wenn man jedoch sofort eine Autoversicherung macht nachdem man den Führerschein gemacht hat, fängt man mit SF0 an aber kommt nach einem schadenfreien Kalenderjahr natürlich sofort in SF1 und wäre dann nach drei Jahren schon in SF3.
Ja, das hab ich durcheinander gebracht. Und das haben wir schon lange geklärt, dein Kommentar ist also irgendwie sinnlos.
Aber: Du fährst in den ersten drei Jahren deines Führerscheins mit SF0. Erst nach Ablauf der 3 Jahre verbessert sich deine SF-Klasse auf 1/2. Und dann geht es erst los mit dem Jährlichen besser werden.
Vielleicht verstehe ich dich falsch, aber bereits zum Abschluss der Versicherung im Dezember 2016 hatte ich seit mehr als drei Jahren den Führerschein. So wie ich dich verstehe würde diese Regel also hier nicht greifen.
Ich bin übrigens über 23 Jahre alt.
.... und warum hat die WGV Dich nicht eingestuft bei Beginn in der ZFR mit SF-Klasse 4 und 48% Beitrag, so wie es der Marktführer gemacht hätte?
Wieder dein durcheinander-er hat seine Versicherung noch nicht offengelegt. Also kannst du nicht wissen, ob er beim Marktführer ist.
Einen Tipp: Wenn du Werbung für die HUK machen willst, mach das woanders. Ich kenne jemanden, der war da., es hat sich für ihn gelohnt, da er im Öffentlichen Dienst war. Da war die HUK erstaunlich billig. Aber nach dem Jobwechsel hatte sich das mit dem Vorteil.
.... und was hat ein Jobwechsel damit zu tun? Die Verträge laufen doch bei denen weiter bis zum Ablauf/Fahrzeugwechsel.
Ja, das tun sie. Aber eben nur bis man ein neues Fahrzeug will. Und wenn man dann nicht mehr im öffentlichen Dienst war, hat es sich in diesem Falle nicht mehr gelohnt->wechsel zur WGV.
.... für mich kann da etwas nicht stimmen. Hier bei uns kenne ich keinen, der mit 0 anfängt und dessen Vertrag am 13.12. ausläuft.
Hier hat sich deshalb wohl einer verzockt, denn die nächste SF-Klasse kommt am 01.01. und somit darfst Du, Deinem Berater/Makler sei gedankt, bis 13.12.2018 bluten.
Wie kann man/Frau nur solche Veträge abschließen?
Mein Berater nennt sich hauptsächlich CHECK24. :D
Leider verstehe ich nur halb, was du meinst. Okay, ich verstehe, ab dem 13.12.2106 war ich "SF noch nicht 0". Okay.
Aber dann muss ich ja dennoch wenigstens seit dem 01.01.2017 SF 0 sein? Und demnach ab dem 01.01.2018 SF 1?
PS So wie ich die Angabe verstehe werde ich allerdings ja von meiner Versicherung faktisch als SF 1 eingestuft:
SF Klasse ab 13.12.2017: Sondereinstufung bei [Versicherungsname]: SF 1
"Bluten" muss ich also nicht, der Beitrag für die nächsten zwölf Monate hat sich auch in der Tat reduziert.
.... aber diesen Makler mußt Du doch mit Deinen Beiträgen teuer bezahlen.
Rufe ihn also einfach an und setze ihn auf den Topf, wenn er noch einmal so einen Mist baut wie hier.
Mein Berater nennt sich hauptsächlich CHECK24. :D
Na dann frag doch den.
Check24 ist ein "Maklerkollege" und wer ohne einen Menschen aus Fleisch und Blut einen Vertrag abschließen kann, der braucht auch jetzt keine Hilfe eines solchen.
Wo soll denn da der Zusammenhang sein?
Immer noch unklar?
Du hast dich schlichtweg verzockt und einen Vertrag mit Laufzeit 13.12. bis 13.12. abgeschlossen und auch noch mit SF-Klasse 0!
Ja. Vielleicht taktisch nicht so genial aber ja, so ist es.
Nein. Das ist einfach das erste Auto, das je auf mich versichert war/ist. Ich hatte nach dem Erwerb des Führerscheins erst kein eigenes Auto und dann keines dessen Versicherungsnehmer/in ich gewesen wäre.
Mit 13.12. meinst du den 13.12.2016? Da war ich dann SF 0. Dann mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres zum 01.01.2017 leider auch und dann halt bis 01.01.2018, aber dann müsste ich doch ab (circa) dem 02.01.2018 SF 1 erhalten?