Nach Wildschaden hochgestuft?
Wir sind bei der KFZ-Sparkassen Versicherung mit einer Flotte von 4 Autos angemeldet. Die sind alle mit Teilkasko versichert. Dieses Jahr hatte ein Auto einen Wildschaden (Wildsau) Die Versicherung machte darauf ein Gutachten und bezahlte den Schaden. Heute kam die neue Berechnung der Fahrzeuge für 2018 Pro Fahrzeug wurde von 310 Euro auf 440 Euro im Jahr erhöht. Darf die KFZ-Versicherung einfach Hochstufen?
11 Antworten
In der Teikasko gibt es keine SF-Rabatte, also kann man auch nicht hochgestuft werden.
Wenn bei dem Unfall Fremdschaden entstanden ist, den die Haftpflichtversicherung reguliert hat, kann natürlich eine Hochstufung erfolgen - aber nur für den betroffenen Vertrag.
Normalerweise steht in dem Schreiben aber auch drin, wie die Neuberechnung zustande kommt und was man tun kann.
Bei einem Wildschaden handelt es sich immer um einen Teilkasko-Schaden! Die Teilkasko liegt immer bei 100 % und hier wird auch keine Höherstufung im Schadensfall vorgenommen! Von einer Höherstufung im Schadensfall ist ausschließlich die Kfz-Haftpflicht und die Vollkasko betroffen!
Wenn also eine Beitragserhöhung in Ihrem Fall stattgefunden hat, kann diese nicht von dem Wildschaden herrühren! Sie haben in diesem Falle auch ein Sonderkündigungsrecht!
Die Vertrag wurde von der Versicherung geändert und erhöht. Mein Kontaktmann soll sich darum kümmern. Mal abwarten was dabei herauskommt
Ja das ist ganz normal !
Es gibt verschiedene "Arten" von Flottenverträgen.
Die Sparkassenversicherung wendet u.a. ein Modell an, bei dem JEDER Schaden zum Anstieg des Durchschnittssatzes führt.
Steht aber auch alles in deinen Unterlagen ;-)
kommt drauf an wie du eingestuft wurdest...
Schau mal in deinen Vertrag unter Punkt : 5.3 (Rahmenvertrag)
Tipp:
Du kannst dich "Freikaufen" und damit eine R-.Stufung verhinden.
hier noch zur Ergänzung :
Du solltest in deinem Rahmenvertrag folgende Sätze finden :
Zur Umstufung in den Folgejahren werden folgende Daten ermittelt:
-die versicherten Jahreseinheiten des vergangenen Versicherungsjahres
-die angefallenen Schäden des versicherten Fuhrparks im vergangenen Versicherungsjahr (Voll- und Teilkaskoschäden ohne Elementarschaden)
-die angefallenen Schadenaufwendungen (Zahlungen und Reserven) des versicherten Fuhrparks im vergangenen Versicherungsjahr
Zur Ermittlung der Schadenhäufigkeit werden die regulierten und reservierten Schäden (Schadenanzahl) ins Verhältnis zu den ermittelten Jahreseinheiten (JE) gesetzt. Berechnungsformel = Schadenanzahl / JE * 1000
Hat sich denn die SF-Klasse verändert oder handelt es sich ganz regulär um die übliche Anhebung zum Jahresende?
Teilkasko hat mit der SF-Klasse überhaupt nichts zu tun.
Du hast natürlich recht, ich war gedanklich bei VK... Kurz nach dem Frühstück lief's Hirn noch nicht so ganz richtig. ;)
Diese Hochstufung hat mit dem Wildschaden nichts zu tun. Die Teilkasko bleibt immer bei 100 %
Natürlich können die Fahrzeuge beim Versicherer allgemein in eine andere Typklasse eingeteilt werden.
Das ergäbe dann aber ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Verträge könnten innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung gekündigt werden.
Aber nicht um 30 % erhöhen