WIE KANN ICH MEINE HAUSRATVERSICHERUNG KÜNDIGEN?

5 Antworten

Erhöht die Versicherung die Prämie, ohne ihre Leistungen anzupassen, hast Du ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat (§ 40 VVG). Was Du beschreibst klingt nach einer dynamischen Anpassung, die die Wertsteigerung Deines Hausrats durch die Inflation ausgleichen soll. Denn wenn Du heute Deine Wohnung für 30.000 EUR einrichtest, musst Du ein Jahr später für die gleiche Einrichtung 30.900 EUR ausgeben (3,0% Inflation). Da besteht natürlich kein Kündigungsrecht, aber Widerspruchsrecht für diese Dynamik. Wenn Du kündigen möchtest: Wann endet der Vertrag ? Wenn es ein 5-Jahres-Vertrag ist, besteht ja nach neuem VVG bereits nach drei Jahren eine Kündigungsmöglichkeit.

Du mußt unterscheiden, ob es sich um eine tatsächliche Beitragserhöhung (höherer Beitrag für die exakt gleiche Leistung) handelt, oder um eine Dynamisierung. Das bedeutet, die Prämie erhöht sich, aber auch die versicherte Summe steigt. Einer Dynamisierung kann man wiedersprechen, bei einer Erhöhung hat man normal ein Sonderkündigungsrecht. Beides sollte man schriftlich machen und nicht zu lange damit warten!

Was steht in Deinem Vertrag unter Kündigungsfrist? Normal kann man bei Beitragserhöhung innerhalb von 4 Wochen kündigen, aber per Einschreiben. Die Vers.Summe erhöht sich, weil Du eine gleitende Neuwertversicherung hast.`

Das klingt nach einer dynamischen Klausel. Dieser könntest Du jedoch 4 Wochen nach Zugang des neuen Beitragsbescheides widersprechen und dann den derzeitigen Beitrag zahlen. Sodann kannst Du immer noch prüfen, ob es eine günstigere Versicherung für dich gibt. Kündigungsfrist 3 Monate zum Ablauf.

ein Kündigungsrecht besteht nicht außerordentlich bei einer Dynamik-Anpassung, da sich ja gleichzeitig auch die Leistung erhöht. Dieser Anpassung kann man innerhalb vier Wochen nach Zugang schriftlich widersprechen. Da dein Vertrag seit 2004 läuft, müsste er aber jeweils zur Hauptfälligkeit mit 3monatiger Frist kündbar sein (bitte per Einschreiben). Andere Möglichkeit: nach der Regulierung eines Schadens besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.