Kündigung durch Vermieter zulässig nur weil Mieter wegen Diebstahl angezeigt wurde?

10 Antworten

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Wenn in der Kündigung der Diebstahl nicht thematisiert ist, sondern ein anderer Kündigungsgrund genannt ist, hat sich die Vermieterin möglicherweise gleich mehrfach selbst ins Bein geschossen.

und b) kein Grund vorliegt welcher eine Kündigung rechtfertigen würde.

Grundsätzlich kann Ruhestörung ein Kündigungsgrund sein, aber selbst wenn der in der Kündigung genannte Grund zutreffen würde, müsste zuerst eine Abmahnung her. Außerdem ist "laute Musik" noch keine ausreichende Begründung, das müsste im Kündigungsschreiben schon detaillierter beschrieben werden.

ist die Kündigung überhaupt rechtskräftig und wenn ja, kann er was dagegen machen ?

Meiner Ansicht nach ist die Kündigung unwirksam. Unternehmen sollte der Mieter erst einmal nichts - warum sollte man schließlich so dumm sein und den Vermieter auf dessen Fehler aufmerksam machen.

Problematisch ist es nur dann, wenn das Haus nur 2 Wohnungen hat und der Vermieter die eine davon bewohnt. Dann darf auch ohne Grund gekündigt werden. Allerdings nicht mit dieser kurzen Frist.

Die Kündigungsgründen sind offensichtlich an den Haaren herbei gezogen. Folglich die Kündigung unwirksam.

Was dagegen tun?

Gar nichts außer weiter brav und pünktlich die Miete zahlen.

Wohnt er mit der Vermieterin im selben Haus und das Haus hat nur 2 Wohnungen?

Capybara2907 
Beitragsersteller
 24.01.2017, 15:47

ja sind die beiden Wohnungen nur, also er und die Vermieterin. und da das Sozialamt ja die Miete direkt an die Vermieterin überweist ist die Miete auch brav und pünktlich da wo sie hinsoll

anitari  24.01.2017, 16:03
@Capybara2907

ja sind die beiden Wohnungen nur, also er und die Vermieterin.

Na dann hoffen wir mal das die Vermieterin nichts von ihrem erleichterten Kündigungsrecht weiß.

Natürlich ist das nicht zulässig. An Fachanwalt/Mieterschutzbund wenden.

Für eine wirksame ordentliche Kündigung gem. § 573 I 1 BGB ist ein berechtigtes Interesse des Vermieters notwendig. Wann das vorliegt ist beispielhaft (also nicht abschließend) in Abs. 2 aufgezählt. Davon ist aber nichts einschlägig. Und der geschilderte Fall ist von der Intensität her nicht mit den Gründen des Abs. 2 vergleichbar. Daher sollte der ordentlichen Kündigung  schriftlich widersprochen werden (§ 574 b BGB). 

Lebt der Vermieter im gleichen Haus mit nicht mehr als zwei Wohnungen, kann er nach § 573 a BGB ohne berechtigtes Interesse kündigen. Dann verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate und in der Kündigung ist anzugeben, dass die Kündigung auf § 573 a Abs. 1 oder 2 BGB gestützt wird. Steht das nicht drin, ist der Anwendungsbereich vom Tisch.

Mehr kann ich dazu ohne die genaueren Umstände (Mietvertrag, etc) nicht sagen.

Capybara2907 
Beitragsersteller
 24.01.2017, 15:57

trotzdem danke ;)

Bananarama1986  24.01.2017, 15:57
@Capybara2907

Der Kündigung schriftlich zu widersprechen ist wichtig. Nicht nur brav Miete zahlen, wies oben steht.

DarthMario72  24.01.2017, 16:00
@Bananarama1986

Der Kündigung schriftlich zu widersprechen ist wichtig

Warum? Das halte ich für unsinnig. Warum sollte man den Kündigenden darauf aufmerksam machen, dass er Fehler begangen hat?

Bananarama1986  24.01.2017, 16:05
@DarthMario72

Nur widersprechen. Sollte, was ich nicht glaube, die Kündigung wirksam sein, dann kann der Widerspruch notwendig sein, um das Mietverhältnis trotz wirksamer Kündigung fortsetzen zu können. Ist nur ne Vorsichtsmaßnahme: 

"Sehr geehrte/r Herr/Frau, hiermit widerspreche ich Ihrer Kündigung vom xx.xx.xxxx. Ich bestehe auf die Fortsetzung des Mietverhältnisses. Mit freundlichen Grüßen"




Ps.: Wenn er nicht einschlägig vorbestraft ist und nicht gerade die Juwelen der Queen gestohlen hat, dann kommt von der StA auch nicht mehr viel. Mit Glück wirds ganz eingestellt (ggf. mit Auflage, z.B. Sozialstunden) oder es kommt ein Strafbefehl, der die Geldstrafe festsetzt. 


Capybara2907 
Beitragsersteller
 24.01.2017, 17:05
@Bananarama1986

er ist weder vorbestraft noch hater die Queen bestohlen. derAnwalt meinte dass maximal Sozialstunden plus Geldstrafe verhängt würden in so einemFall

Hast du deine Rechtschutzversicherung, wenn ja nehm Kontakt mit der auf und schildere dein Problem, denn hier kann dir evtl. keine die 100% richtige Antwort geben, weil die Juristen sich damit nur auskennen

Capybara2907 
Beitragsersteller
 24.01.2017, 15:36

es geht in dem Fall nicht um mich deswegen knn ich nicht sagen ob eine rechtschutzversicherung vorliegt