Kündigungsausschluss Formulierung?
In meinem Mietvertrag steht " die ordentliche Kündigung ist für beide Parteien zum 1.01.2021 zulässig.
Was genau ist damit gemeint? Kann ich zu dem Datum ausziehen oder erst die Kündigung einreichen?
Vielen Dank
3 Antworten
Ich vermute, dass der Vermieter eigentlich meinte, die ordentliche Kündigung sei für beide Parteien AB und nicht ZUM 01.01.2021 möglich. Zudem kann das ja nicht der Inhalt der gesamten Klausel sein.
Sinngemäß müsste es lauten: Beide Parteien vereinbaren eine gegenseitigen Verzicht auf eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für die Dauer von xx Jahren oder xx Monaten. Daher ist eine Kündigung zum jeweiligen Monatsende ab 01.01.2021 möglich.
Damit ist gemeint, dass zum 1. Januar 2021 ordentlich gekuendigt werden kann, das Mietverhaeltnis dann also nach einer rechtzeitig zugegangenen schriftlichen Kuendigung (3 Monate vorher) am 1. Januar 2021 endet.
Allerdings ist die Vereinbarung einer fuer beide Seiten gelten sollenden Kuendigungsfrist zum Monatsanfang bei Wohnraummietverhaeltnissen nicht zulaessig (nur zum Monatsende). Vermutlich wird die Vereinbarung somit auf den 31. Dezember 2020 umzudeuten sein. Dafuer haette die schriftliche Kuendigung dann aber spaetestens am 5. Oktober (3. Werktag im Oktober 2020) beim Vermieter zugehen muessen. Aktuell kann jetzt nur noch fruehestens zum 28. Februar gekuendigt werden.
Du hättest bis 3. Werktag Oktober zum 31.12.20 kündigen können. Wenn das nicht passiert ist, darfst du jetzt erst zum 28.2.21 kündigen.