Kündigung der Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel
Ich habe ein Haus gekauft und die Wohngebäudeversicherung ist auf mich als neuen Eigentümer übergegangen.
Ich möchte diese Versicherung kündigen, kann das Sonderkündigungsrecht aber ja erst mit der Eintragung ins Grundbuch in Anspruch nehmen. Die Eintragung ist aber noch nicht erfolgt.
Zum 1. Februar wird die nächste Prämie fällig – die Rechnung ist an den Verkäufer geschickt worden und der ist natürlich ziemlich genervt.
Was soll ich jetzt tun? Kann ich die Versicherung schon vorsorglich kündigen? Oder muß ich die Prämie zahlen? Bekomme ich die überzahlte Prämie erstattet? Soll ich die Versicherung anschreiben und bitten, den Eintrag ins Grundbuch abzuwarten und mir dann die endgültige Abrechnung vom 01.02. bis….. zu schicken?
Ich bin ein bißchen ratlos und möchte nichts falsch machen, vor allem möchte ich aber den Verkäufer beruhigen….
5 Antworten
vor der Grundbucheintragung können weder Du noch der Verkäufer kündigen. Der Verkäufer hätte also zum Ablauf kündigen müssen, ansonsten ist er bis zur Grundbucheintragung noch Vertragspartner. Erst dann geht auch der Vertrag auf den Erwerber über. Über die Prämie müßt Ihr Euch im Innenverhältnis einigen, ich denke, dass bei so einem Hauskauf eine Versicherungsprämie nicht so ins Gewicht fällt. Mögliche Mehrkosten für einen teuren Vertrag muß man quasi als Anschaffungskosten mit einkalkulieren. Das gilt natürlich auch für den Verkäufer.
Zunächst einmal muss bereits der Verkauf bzw. die Veräußerung eines Gebäudes dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden. Andernfalls wäre der Versicherer leistungsfrei, wenn der Schaden nach Ablauf von einem Monat nach der Veräußerung eintritt :-O
Dem Erwerber steht (N. B. gem. § 96 (2) S. 2 VVG nur dann) das Recht zu, die bestehende Wohngebäudeversicherung innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag zu kündigen.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und kann zwar mit sofortiger Wirkung erklärt werden.
Da der Versicherer Anspruch auf die Prämie bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres hat, ist es sinnfrei, die Wohngebäudeversicherung vor diesem Zeitpunkt zu kündigen :-O
G imager761
So ist es!
Es handelt sich um eine Schutzfunktion, um zu vermeiden, dass Gebäude in der Übergangsphase unversichrt sind. Du kannst in der Tat, erst innerhalb von 30 Tagen nach der Grundbucheintragung kündigen. Dann kannst du per sofort oder aber um Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
In der Regel ist ein Gebäude finanziert und die Bank besteht auf den lückenlosen Feuerversicherungsschutz. Die bestehende Versicherung wird den Vertrag auch nicht eher frei geben, bevor die Grundbucheintragung bestätigt ist. Sie ist im Risiko und wird auf die Prämie nicht verzichten.
Wir waren eigentlich ganz froh, dass wir vom Vorbesitzer die Versicherung übernehmen konnten. Es handelte sich um einen alten Vertrag mit sehr guten Konditionen und einem beachtlichen Umfang. Jedenfalls nicht vergleichbar mit einem neuen Vertrag, der zu gleichen Bedingungen erheblich teurer geworden wäre. Hole dir erst einmal Angebote rein, vergleiche und überstürze keine Kündigung.
Es ist wirklich eine sehr teure Versicherung, behalten kommt nicht in Frage...
Du schreibst oben, dass du noch gar keine neue Versicherung ausgeguckt hast. Das solltest du aber zunächst mal machen. Vielleicht möchtest du ja auch erst einmal sehen, worauf es wirklich ankommt:
http://www.test.de/Wohngebaeudeversicherung-Fuer-stuermische-Zeiten-1171593-0/
Danke :-)
Setz dich mit den Versicherungsvertreter deiner neuen Wohngebäudeversicherung in Verbindung - der regelt ALLES.
Der regelt gar nichts, da der bestehende Vertrag gar nicht aufgehoben werden KANN, bevor die Grundbucheintragung erfolgt ist.
... auf diese Idee bin ich ja noch gar nicht gekommen (weil ich noch gar keine neue Versicherung ausgeguckt habe)... aber das ist natürlich eine Maßnahme :-) Danke :-)
Da muss man aber sehr genau aufpassen, was die einem Aufschwatzen. Stichwort: Provision!
Ja! Bloß nix übereilen und VERGLEICHEN!
ja, logo.... gut, daß es Internet gibt :-)
Dann hoffe ich mal, dass Du ausreichend Ahnung hast, worauf es bei Gebäudeversicherungen ankommt!
Darauf kannst Du DIch verlassen :-)
stimmt das mit dem Anspruch auf die Prämie noch? Ich habe gelesen, dass es das seit 2008 nicht mehr gibt und taggenau abgerechnet wird....