Wohngebäudeversicherungpolice muß der Verkäufer sie mir geben?
Hauskauf vor ein paar Wochen.
Wohngebäudeversicherung wurde von mir am 1.11.20 bezahlt.
Jetzt kam ein Schrieb von der Versicherung ob ich die Versicherung übernehmen will ,habe dafür 4Wochen Zeit.
Da aber der Vertrag ( Police) auf den Verkäufer läuft habe ich somit auch keine Ahnung wie das Haus genau Versichert ist. Kann somit auch keinen Vergleich machen. Er gibt mir seine Police ja nicht.
Meine Frage ist, muss er sie mir aushändigen oder nicht?
Meine eigene Police bekomme ich ja erst wenn ich zusage in der 4 Wochen Frist.
Gruß Co
6 Antworten
Ohne Kenntnis der Inhalte würde ich keinen Vertrag übernehmen, egal worum es geht.
Wenn jemand juristisch in einen Vertrag eintreten soll, muß dieser demjenigen vorliegen.
Anderenfalls endet der Altvertrag mit dem bisherigen Vertragspartner, es sei denn, in dem vetrag sind abweichende Reglungen getroffen.
Wenn die Versicherung die den EIntritt ermöglichen will, kann diese ja den Vertrag Dir zur Kenntnis geben.
Es stellt sich jedoch hier die Frage, ob das datenschutzkonform ist.
Günter
Bitte die Versicherung um die Zusendung der genauen Versicherungsbedingungen des Vertrags.
Und kläre den genauen Vertragsablauf bzw. die 4 Wochenfrist ab. Ich würde darauf bestehen, dass die 4 Wochenfrist erst dann startet wenn Du die Bedingungen hast.
Parallel kannst Du ja einen Vorschlag einer anderen Versicherung nach Deinen Vorstellungen holen und der alten Versicherung auch Deine Vorstellungen mitteilen und bitten Dir die Kosten / Bedingungen für einen Vertrag nach Deinen Vorstellungen zuzusenden. Auf diese Art und Weise hast Du kurzfristig 2 Angebote da. Eine von der bestehenden und eine von einer neuen Versicherung.
Sonst bekommt der Verkäufer von dem Käufer nichts erstattet !
Mit dem Übergang der Rechte und Pflichten auf den Erwerber ging auch die Gebäudeversicherung auf den Erwerber über. Selbstverständlich hätte der Verkäufer dir die Police übergeben müssen.
Du kannst aber vom Versicherer jederzeit eine Kopie anfordern.
Der Verkäufer muss den Versicherungsschein nicht einmal haben, so dass er ihn auch nicht übergeben muss (kann). Versicherungsschutze ändern sich ständig und man sollte sich unabhängig von der bestehenden Versicherung Angebote einholen und nicht nur den Beitrag, sondern auch die angebotenen Versicherungsleistungen vergleichen. Da das alles nicht von heute auf morgen geht, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass zunächst der "alte" Versicherungsschutz weiterläuft, damit auch in der Überlegenszeit zumindest irgendein Versicherungsschutz besteht. Den bestehenden Versicherungsumfang erfährt man bei der Versicherungsgesellschft, bei der der Vertrag läuft.
Eine Finanzierung für ein Wohngebäude fragt als allererstes nach dem feuerversicherungsschein.
Zeitweise unbewohnte Gebäude brennen nämlich auch gut.
Toller Tipp!
Dazu muss es eine Versicherung erstmal geben, scheint hier so zu sein.
Dazu muss der Käufer erstmal wissen, was überhaupt versichert ist. Die Versicherung unterhält sich eben offiziell nicht mit dem Käufer, denn das ist nicht der Vertragspartner.
Ein Vertrag besteht, sonst hätte der Fragesteller kein Schreiben der Versicherung bekommen.
Nach einem Hausverkauf ist der neue Besitzer durch gesetzlich geregeltem Vertragsübergang der Vertragspartner.
Was bitte ist das denn für ein Käufer, der ein Haus kauft, und das ohne Versicherungsschein?
Da muss ja die Geldbörse so etwas von voll sein, wenn die Hütte morgen abfackelt oder unter Wasser steht, gibt es keinen Cent und das ist dann so?
Die bestehende Versicherung wird doch mitgekauft, also gehört sie beim Notar auf den Tisch.
Bezahlt wurde, (obwohl noch gar nicht im Grundbuch?), aber keine Ahnung für was?
Das hört sich für mich alles unüblich, ja unglaublich an.
Der Schein ist ein Stück Papier. Der Versicherungsschutz besteht mit oder ohne Schein, solange vom Käufer nicht gekündigt wird. Kennt er weder Versicherungsgesellschaft noch Versicherungsscheinnummer, dann beginnt auch die Sonderkündigungsfrist noch nicht. Die Frist für die Sonderkündigung beginnt, wenn man weiß wo man kündigen kann. Nimmt man sein Sonderkündigungsrecht nicht wahr, hat man Versicherungsschutz.
Oh, ein Kenner?
Die Umschreibung der etwaigen Versicherung erfolgt mit der Umschreibung im Grundbuch, keinen Tag eher.
Als Käufer will ich schon wissen, wenn morgen die bezahlte Hütte abbrennt, ob ich eine neue bekomme oder nicht. Mein geldgeber will das bestimmt sauch wissen.
Mag bei Dir anders sein.
Was denn bitte für einen Schutz?
Der Käufer hat sogar etwas bezahlt, und alles ohne? Lachnummer, fürchte ich.
Mir geht es darum er sie mir geben muss oder nicht.
Aber Danke