Kündigung da man keinen Nachtdienst machen kann?
Hallo ich arbeite in der Pflege im schichtdienst. Jedesmal wenn ich Nachtdienst habe geht es mir sehr schlecht. Natürlich geht es jeden nicht blendend weil man übermüdet ist. Aber ich kann dann kaum schlafen egal was ich mache habe schon vieles versucht und habe jedesmal Übelkeit bis zu erbrechen Kopfschmerzen, Herzklopfen schwitzen und bin total depressiv verstimmt. Sodass ich mich meisten nach der 1. von 3/4 Nächten krank melden muss da ich mich total krank fühle. Ich möchte das gerne mal mit meinem Hausarzt besprechen ob er mir ein Atest ausstellen kann wo drinne steht das ich keinen Nachtdienst machen kann. Damals war auch mein EEG auffällig. Zwar habe ich keine Epilepsie leide aber generell an einer Depressiven Verstimmung und Anpassungsstörung. Bin jetzt in Behandlung beim Psychologen.
Ist das eine Begründung so ein Atest zu bekommen? Nicht das ich mich drücken möchte ich würde auch gerne mehr Geld durch Nächte verdienen aber ich kann einfach nicht ich habe auch das Gefühl das die Nächte meine Depressive Verstimmung verstärken.
Darf mein Arbeitgeber mich deshalb kündigen? Wenn ich ihm so ein Atest bringe? Ich habe jetzt seit 8/9 Monaten versucht den Nachtdienr irgendwie zu machen ohne mich krankzumelden aber jedesmal reagiert mein Körper und es ist auch nicht toll sich so oft krankzumelden denn normalerweise bin ich körperlich im Tagdienst nie krank.
6 Antworten
Wenn du wegen einer Erkrankung deinen arbeitsvertraglichen Pflichten, dazu gehört auch Nachtdienst, nicht mehr nachkommen kannst, kann das durchaus ein Kündigungsgrund sein. Auch ein ärztliches Attest wird dich dann nicht schützen. Versuche mit deinem AG zu einer einvernehmlichen Regelung ohne Nachtdienst zu kommen, einen Rechtsanspruch darauf hast du leider nicht.
Wenn Deine Stellenbeschreibung Nachdienst beinhaltet, dann kann der AG Dich natürlich kündigen, wenn Du so nicht arbeiten kannst.
Da hilft auch ein Attest nichts.
Pflegekräfte sind gesucht, schau, dass Du einem Pflegedienst o.ä. unterkommen kannst.
Wenn du von vorne herein einen Vertrag über Wechselschicht abgeschlossen hast, musst du ihn auch erfüllen. Wenn du das nicht kannst, musst du dir eine andere Arbeit suchen.
Es gibt aber durchaus auch Betriebe, bei denen spezielle Nachtdienste ausgeübt werden. Da kannst du nur hoffen, so etwas zu finden.
Wenn du die notwendige Arbeitsleistung nicht bringen kannst, kannst du ja schlecht verlangen, dass andere für dich den Nachtdienst leisten.
Das ist nun mal berufstypisch.
Hey Apfelbaum14
Ja,du darfst gekündigt werden weil du deinen Vertrag nicht erfüllen kannst.
Wer soll deine Nachtdienste übernehmen? Man bräuchte eine weitere Arbeitskraft-das ist mit höheren Kosten verbunden,hier darf der AG auch wirtschaftlich denken.
Lasse deine Erkrankungen amtsärztlich anerkennen und schaue dich nachbeinem für dich passenden Job um.
Da geht es um eine Krankenschwester. In Krankenhäusern ist der Nachtdienst weitgehend auf Leute entfallen, die eben gerne nachts arbeiten.
Das gibt es natürlich im Pflegedienst auch.
Man kann aber nicht von einem bereits bestehenden Pflegedienst verlangen, seine Personalstruktur vollkommen neu zu gestalten.
Da ist eben der wirtschaftlichste Weg, sich von einem Mitarbeiter zu trennen.
Auch für dich selbst ist das wahrscheinlich der beste Weg.
Hallo Apfelbaum14,
wenn das so ist, wie du schreibst, dann bist du für diesen Beruf nicht fähig. Sollte ein Arzt jetzt ein Attest dazu aus .stellen, dann wird es sogar noch bescheinigt.
Du kannst also nur versuchen, mit dem Arbeitgeber einen besonders auf dich zugeschnittenen Vertrag zu machen. Ich glaube aber nicht, dass das klappt.
Wenn der nicht will, musst du mit einer Kündigung rechnen
Wenn die Durchführung von Nachtdiensten im Arbeitsvertrag stehen, wirst Du schlechte Karten haben, weil Du den Vertrag nichtmehr erfüllen kannst.
Aber diese Probleme und die Depression kamen ja nach Abschluss des Vertrages erst und sind ja vom Arzt auch bestätigt. Darf er mich also dann trotzdem kündigen weil ich aufgrund einer Erkranung nur noch im Tagdienst arbeiten kann? Und in meinem Vertrag steht nichts von den Schichten?