Bußgeldbescheid wegen Fernbleiben der Schule, Brief ans Gericht?

Brief - (Schule, Recht, Gericht)

9 Antworten

Grüße Dich, also als aller erstes finde ich es schon mal sehr gut von dir das du in ambulanter Therapie bist! Damit hast du schon mal einen großen Fortschritt geleistet,darauf kannst du schon mal stolz sein!! auf den Brief und deine Frage! Also,du schreibst das du nur in Behandlung eines Hausarztes bist und in der Tat wird dieser Dich nicht Wochen lang krankschreibt,obwohl wenn er Verständnis für deine Situation hätte dann wohl doch! Aber das ist jetzt nicht Thema! Du hast die Möglichkeit zu einem Neurologen/Psychiater zu gehen,dieser kann dich auch für länger Krank schreiben! Ihm kannst du auch alles anvertrauen was deinen Brief an geht! Dein Psychologe hingegen könnte dir einen Bericht schreiben in welchem Zustand du dichIch befindest,den könntest du dann innerhalb der 10 Tages Frist Sms Gericht schicken! Ob diese darauf natürlich eingehen steht auf einem anderen Blatt! Ich gehe davon aus das du nicht Medikatös eingestellt worden bist? Deshalb solltest du schleunigst einen Neurologen in deiner Nähe aufsuchen und mit ihm darüber sprechen! Sprich gezielt mit deinem Psychologen er kennt mit Sicherheit einige gute Neurologen in eurer Nähe!!! Lass dich nicht unterbekommen und versuche alle Hilfe in Anspruch zu nehmen!! Ich hoffe dir ein wenig geholfen zu haben!!

Klinik wäre bei deiner Schilderung vielleicht nicht verkehrt.

Aber warum hast du neben deiner Therapeutin keinen Psychiater, der dich betreut? Dort könntest (ebenso wie beim Hausarzt) natürlich auch Atteste für psychische Leiden erhalten.

Zweitens würde ich dem Gericht die Sachlage begründen, ohne dabei zu sehr in Detail zu gehen, sachlich natürlich, auch wenn es schwer fällt.

Dann würde ich zu einem Arzt, am besten Psychiater, gehen und mir für die Versäumnisse ein entsprechendes Attest aufschreiben lassen, das bestätigt, dass du aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht in der Lage warst,

1. zur Schule zu gehen

2. dir ein ärztliches Attest zu besorgen, weil du zu Niedergeschlagen warst und das Haus nicht verlassen konntest

Falls du nur einen Termin beim Arzt bekommst, der dich nicht kennt, bring auch gleich deine Krankenakten vorbei.


Für solche Sachen gibt es Fachärzte, die nennen sich Psychologen und die dürfen dir dann auch immer ein Attest ausstellen. Aber sich dauernd nur verkriechen hilft da sicher auch nicht. Jetzt ist es eigentlich zu spät um da für die vergangenheit etwas zu machen, aber für die zukunft solltest du dich an einen Facharzt wenden.

Thedoubt 
Beitragsersteller
 27.03.2015, 13:32

Ich bin bei einem Psychologen in Behandlung. Er darf das nicht, hat er ausdrücklich gesagt.

Bitterkraut  27.03.2015, 13:46

Psychologen sind keine Ärzte und dürfen auch nicht krankschreiben.

Sorry, aber den Mist hast Du ganz alleine verbockt.

Du bist attestpflichtig, d.h. du musst für jede Fehlstunden ein Attest beibringen. Wenn Du dich also nicht aufraffen kannst, zum Arzt zu gehen, dann ist das DEIN Problem.

Dann wurde offensichtlich ein Bußgeldverfahren gegen Dich eingeleitet. Du hättest im Rahmen dieses Verfahrens Stellung nehmen können. Wenn das nicht getan hast, dann ist das DEIN Problem.

Der Bußgeldbescheid ist inzwischen rechtskräftig, Du hättest die Strafe bezahlen können. Wenn das nicht getan hast, dann ist das DEIN Problem.

Jetzt wurde das Bußgeld durch den Jugendrichter in Arbeitsleistung (Sozialstunden) abgewandelt.

Du bist 15 Jahre alt und solltest langsam erkennen, daß deine Handlungen auch Konsequenzen haben.

Also kneif die Pobacken zusammen, reiß die Sozialstunden ab und geh wieder zur Schule.

Gierschlund  27.03.2015, 13:45

So jemand wie du kann sich wohl nicht in jemanden reinversetzen, der psychisch stark angeschlagen ist und sich nicht mehr um sich und die formalen Regeln der Gesellschaft kümmern kann. Du tust mir einfach nur leid.

Bitterkraut  27.03.2015, 13:52
@Gierschlund

Ja, aber derjenige muß sich dann eben eine Krankschreibung besorgen. Schule und Lehrer können nicht auf die Befindlichkeit jedes einzelnen eingehen. Sonst ist demnächst die halbe Klasse nicht in der Schule, jeder mit einem anderen Spruch.

clemensw  27.03.2015, 14:11
@Gierschlund

Leid tun mir eher die Leute, die in typischer Vollkasko-Mentalität vorschlagen, der Fragesteller solle sich nachträglich gefälschte Atteste besorgen, um einer rechtmäßigen Strafe zu entgehen.

Der Fragesteller kann nicht gut mit Stress umgehen - daran ist erst einmal nichts verwerfliches. Wenn er aber durch ständiges Nichtstun (nicht zur Schule gehen, nicht Atteste besorgen, nicht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, nicht zahlen) diesen Stress erst auslöst (sogar provoziert!), dann bewegt sich mein Mitgefühl in engen Grenzen.

Thedoubt 
Beitragsersteller
 27.03.2015, 14:17
@clemensw

Atteste kann ich mir nicht besorgen, selbst wenn ich es schaffe meine Angst vor dem Arzt zu überwinden, da er mir sagte, dass man für sowas keinen Attest ausstellen kann. Einen Psychiater habe ich nicht, da ich keine Tabletten nehmen darf/muss. Das nicht zahlen des Bußgeldes hängt damit zusammen, dass mein Vater den Brief erhalten hat bzw. Meine Post geöffnet und mir nicht gezeigt hat und zu mir sagte, dass er sich darum kümmert. Heute habe ich den abgebildeten Brief erhalten..

Bedenke doch bitte, dass ein Mensch für so einfache und wichtige Sachen in einer solch drastischen Situation nicht in der Lage ist, da es ihn überfordert.

Gierschlund  27.03.2015, 18:42
@Thedoubt

Ich an deiner Stelle würde mir dennoch einen Psychiater suchen. Der ist ja nicht nur dafür da, dir Medikamente zu verschreiben, sondern auch dafür da, dich zu begleiten und mit dir einen Plan zu erstellen, wie man dir am besten helfen kann - auch wenn er die eigentliche Gesprächstherapie an einen Psychologen deligiert.

Dann hättest du auch jemanden, der dich krankschreibt, vorausgesetzt du überwindest deine Angst und baust zumindest ein Grundvertrauen auf,.

Leider kenne ich mich juristisch nicht aus, aber kannst du gegen  den Bescheid nicht Widerspruch einlegen? Wenn die Frist schon abgelaufen ist, dann vielleicht einen Überprüfungsantrag? Gibt es jemanden der dich rechtlich beraten kann? Vielleicht kannst du dich auch anwaltlich beraten lassen, für Einkommenschwache gibt es doch eine kostenlose anwaltliche Erstberatung.

Dann habe ich noch eine weitere Idee: Wurde der Bescheid per Einschreiben geschickt? Kann man dir überhaupt nachweisen, dass dieser dir zugestellt wurde? Hast du bereits auf den Bescheid geantwortet? Wenn nein, könntest du natürlich einfach beahupten, du hättest nichts bekommen und gegen den Bescheid der dir dann wiederholt zugestellt wird, fristgerecht Widerspruch einlegen.

Grüße


Gierschlund  27.03.2015, 18:54
@Gierschlund

Und wer sagt eigentlich, dass in eine psychiatrische Klinik nur suizidgefährdete Personen aufgenommen werden?

Gierschlund  27.03.2015, 22:53
@Gierschlund

Noch etwas, um es klarer auszudrücken:

Der Brief, den du jetzt bekommen hast, ist nicht der Bescheid. Den hast du am 22.01.15 bekommen. Falls du also so vorgehen willst, würde ich dem Gericht jetzt schreiben, dass du den Bescheid vom 22.01.15 nicht bekommen hast mit der Bitte, dass sie dir einen Neuen zuschicken, damit du dagengen Widerspruch einlegen kannst.

clemensw  28.03.2015, 12:07
@Gierschlund

Wird nicht funktionieren, da Bußgeldbescheide immer als Einwurf-Einschreiben versendet werden und daher die Zustellung protokoliert ist.

Der Bescheid ist also rechtsgültig, da kann keiner mehr etwas dran drehen.

Gierschlund  28.03.2015, 21:06
@clemensw

Würde ein Einwurf-Einschreiben genügen? Man könnte bei einem Mehrpersonenhaushalt immernoch behaupten, dass Haushaltsangehörige den Brief nicht weitergeleitet hätten.

clemensw  29.03.2015, 15:53
@Gierschlund

Wenn das Schreiben innerhalb des Haushalts nicht weitergeleitet wurde, ist das ein persönliches Problem des Empfängers. Der Brief ist rechtsgültig zugestellt mit dokumentiertem Einwurf.

Thedoubt 
Beitragsersteller
 27.03.2015, 14:12

Psychische Erkrankungen sind ernst zu nehmen. Anscheinend hast du meinen letzten Satz in der Frage nicht gelesen. Deine Antwort ist nicht hilfreich.

Auch wenn dein Therapeut kein Attest ausschreiben kann, kann er dir trotzdem besser helfen, dein Anliegen so zu verfassen, dass das Gericht dich ernst nimmt. Ansonsten erkundige dich mal, ob es in deiner Stadt so etwas wie Gerichtshelfer gibt, (heißt überall etwas anders, die Leute in der Geschäftsstelle müssten aber wissen, was das meint.), der kann dir auch helfen, dein Problem zu lösen, sei es auch nur dadurch, dass deine Sozialstunden aufgeschoben werden, bis es dir psychisch besser geht.